Plenarsitzung im Deutschen Bundestag am 1/22/1999

Zum Plenarprotokoll

Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Die Sitzung ist eröffnet. Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 sowie Zusatzpunkt 5 auf: 10. Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse - Drucksache 14/280 Überweisungsvorschlag: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung ({0}) Innenausschuß Sportausschuß Rechtsausschuß Finanzausschuß Ausschuß für Wirtschaft und Technologie Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuß für Gesundheit Ausschuß für Tourismus Ausschuß für Kultur und Medien Haushaltsausschuß ZP5 Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU Beschäftigung fördern - soziale Sicherung verbessern - Flexibilisierung erhalten - Drucksache 14/290 Überweisungsvorschlag: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung ({1}) Innenausschuß Sportausschuß Rechtsausschuß Finanzausschuß Ausschuß für Wirtschaft und Technologie Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuß für Gesundheit Ausschuß für Tourismus Ausschuß für Kultur und Medien Haushaltsausschuß Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache zwei Stunden vorgesehen. - Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist es so beschlossen. ({2}) Ich erteile das Wort Bundesminister Walter Riester.

Walter Riester (Minister:in)

Politiker ID: 11003616

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit Monaten beherrscht kaum ein sozialpolitisches Thema die Debatte so stark wie die Zukunft der sozialversicherungspflichtigen geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse. ({0}) - Es liegt nicht an uns, es liegt an der Materie. - Die Diskussion erfolgt in den Fraktionen und in den Parteien. ({1}) - Das ist keine Katastrophe. Eine Katastrophe ist, daß die Diskussion nicht früher erfolgte und daß nicht früher gehandelt wurde. ({2}) Die Diskussion über dieses Thema ist gerechtfertigt. Ich will Ihnen die Problematik an zwei kleinen Beispielen aufzeigen. Erstes Beispiel. Ein Handwerksgeselle steht in einem regulären Beschäftigungsverhältnis. Der Geselle arbeitet 38,5 Stunden in der Woche in einem Tischlerbetrieb und zahlt von seinen 4 000 DM brutto Steuern und Sozialabgaben. Nach Feierabend jobbt er für einen anderen Betrieb - bis jetzt sozialabgabenfrei - auf 630-DM-Basis. Die Pauschalsteuer zahlt möglicherweise der Arbeitgeber. ({3}) - Nein, das muß der Arbeitgeber nicht. Die Steuerpflicht bei Arbeitgebern ist nicht gegeben. Dieser Handwerksgeselle mit einem Gesamteinkommen von 4 630 DM muß bis zum heutigen Tag nur für 4 000 DM Steuern und Abgaben zahlen. Ein anderer Arbeitnehmer, der das gleiche Einkommen mit nur einem Job erzielt, ist für das gesamte Einkommen steuerund sozialabgabenpflichtig. Damit subventionieren heute Arbeitnehmer mit ihrem regulären Arbeitsverhältnis die Zweitjobs derjenigen, die noch etwas hinzuver1144 dienen wollen. Niemand kann behaupten, daß das in Ordnung ist. Hier klafft eine Gerechtigkeitslücke. Zweites Beispiel. Eine alleinerziehende Frau mit zwei Kindern arbeitet in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis. Viel mehr kann sie den Umständen bedingt häufig auch gar nicht tun. Diese Frau, die insgesamt eine Dreifachbelastung zu tragen hat, erhält nach jetziger Rechtslage nicht einmal die Chance, für einen Pfennig ihres Verdienstes Rentenansprüche zu erwerben. Auch hier klafft eine Gerechtigkeitslücke. Mit dem heute eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse werden wir diese Lücken schließen. ({4}) Wir haben die Argumente aller Beteiligten, der Wirtschaft, der Gewerkschaft und der Sozialversicherung, genau zur Kenntnis genommen und - wo berechtigt - in den Gesetzentwurf einfließen lassen. In diesem Haus dürfte eine große Mehrheit mit mir der Meinung sein, daß wir die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse reformieren müssen. Die Entwicklung ist aus dem Ruder gelaufen. ({5}) Ursprünglich waren die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse die Ausnahme. Auftragsspitzen sollten aufgefangen werden; einigen Personengruppen sollte die Möglichkeit gegeben werden, sich ein paar Mark dazuzuverdienen. Doch heute ist in vielen Bereichen die Ausnahme zur Regel geworden. Die Möglichkeit, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse einzugehen, wird zunehmend mißbraucht. In Deutschland hat die Zahl der geringfügig Beschäftigten in den vergangenen Jahren sprunghaft zugenommen. Dazu nur ein paar Zahlen: Nach einer Untersuchung des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik war von 1992 bis 1997 ein Anstieg von 4,5 Millionen auf 5,6 Millionen Personen in geringfügigen Arbeitsverhältnissen zu verzeichnen. Das entspricht einer Zunahme von 24 Prozent in 5 Jahren. Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse ist im gleichen Zeitraum um 7 Prozent bzw. um 2 Millionen abgesunken. In manchen Branchen ist der Zuwachs sogar dramatisch. Im Einzelhandel stieg die Zahl der geringfügig Beschäftigten in 10 Jahren um 157 Prozent, im Gastgewerbe sogar um 172 Prozent. Diese Zahlen bestätigen: Es geht bei dieser Beschäftigungsform nicht mehr nur um eine sinnvolle Ergänzung zu den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen, sondern es geht in weiten Bereichen um die konsequente Flucht aus der Solidargemeinschaft. Diesen Trend werden wir stoppen. ({6}) Unsere Reform der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse ist eine Reform für mehr Wettbewerbsfähigkeit, für mehr Arbeitsplätze und für mehr Gerechtigkeit. ({7}) Das sind wir den Beschäftigten, der Solidargemeinschaft der Beitragszahler und - das betone ich ganz besonders - den Arbeitnehmerinnen im Lande schuldig; ({8}) denn der Erwerb von Rentenansprüchen bleibt nicht länger ein Privileg derjenigen, die mit ihrem Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze liegen. ({9}) Jede Frau und jeder Mann kann künftig von der ersten verdienten Mark an Rentenansprüche erwerben. ({10}) Damit tragen wir insbesondere den Bedürfnissen der Frauen Rechnung. Sie, die bislang oft in ungeschützten Beschäftigungsverhältnissen beschäftigt waren, können sich endlich eigenständig gegen Invalidität und Alter absichern. ({11}) Damit schließen wir eine Lücke im Sozialversicherungssystem. ({12}) Damit bringen wir auch wieder ein Stück mehr Ordnung in den Arbeitsmarkt. Künftig sind von der ersten Mark an Beiträge zur Sozialversicherung zu zahlen. Wir stoppen damit auch die Erosion des Beitragsfundamentes. Ordnung auf dem Arbeitsmarkt heißt aber auch mehr Transparenz. Jedes Beschäftigungsverhältnis, ob für 300 oder 630 DM im Monat, wird künftig auf der Lohnsteuerkarte vermerkt. ({13}) - Nein, das heißt nicht mehr Bürokratie. Das heißt erstmals die Kontrollmöglichkeit und auch die Verhinderung von zunehmender Schwarzarbeit. ({14}) Ein Wort aber auch zu den Bedenken in der Wirtschaft: Durch den systematischen Mißbrauch der 630DM-Jobs verschaffen sich Teile der Wirtschaft Wettbewerbsvorteile zu Lasten derer, die Monat für Monat ihre Beiträge für die Sozialversicherung verantwortungsvoll entrichten. Diese Wettbewerbsverzerrung werden wir beenden. ({15}) Wir wollen diese Beschäftigungsform wieder zu dem machen, wozu sie einmal gedacht war. Sie soll nämlich die notwendige Flexibilität im Arbeitseinsatz dort gewährleisten, wo dies mit normalen Arbeitsverhältnissen nur schwierig möglich wäre. Mittelfristig werden wir daher die Ausweitung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse eindämmen. Das gelingt uns, indem wir die Geringfügigkeitsgrenze bei 630 DM einfrieren. Ich betone ausdrücklich: Die Bundesregierung will die 630-DM-Jobs nicht abschaffen. ({16}) Sie ist sich sehr wohl bewußt, daß sie in einer Vielzahl von Wirtschaftsbereichen gebraucht werden. Sie ist sich auch bewußt, daß erhebliche Teile der geringfügig Beschäftigten diese Arbeit ausführen, um sich etwas hinzuzuverdienen. ({17}) Für die Arbeitgeber, die bislang eine Pauschalsteuer auf die 630 DM entrichtet haben, ändert sich von der Belastung her nicht viel. Ab 1. April 1999 müssen die Arbeitgeber für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse Pauschalbeiträge von 12 Prozent an die Rentenversicherung und 10 Prozent an die Krankenversicherung leisten. Keine Arbeitnehmerin und kein Arbeitnehmer muß befürchten, daß das geringfügige Beschäftigungsverhältnis nun unrentabel wird. ({18}) Es bleibt bei unserem Versprechen: Wenn die monatlichen Einkünfte 630 DM nicht übersteigen, bleiben sie steuerfrei. ({19}) - Das ist nicht sowieso so, denn bisher waren sie nicht steuerfrei. Bei verheirateten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bleibt es auch dann bei der Steuerfreiheit, wenn der andere Ehegatte eigene Einkünfte erzielt. Damit wollen wir die Funktion der 630-DM-Jobs als Brücke in den Arbeitsmarkt stärken. ({20}) - Vielleicht können Sie einmal zuhören, dann können Sie anschließend besser argumentieren. ({21}) Nach einer Untersuchung des DIW in Berlin hatten 28 Prozent aller Frauen in Westdeutschland, die im Jahr 1991 geringfügig beschäftigt waren, fünf Jahre später einen sozialversicherungspflichtigen Job. ({22}) Fast ein Drittel aller geringfügig beschäftigten Frauen hat also den Sprung in ein reguläres Arbeitsverhältnis geschafft. Meine Damen und Herren, unsere Reform ist gut. Sie überfordert die Wirtschaft nicht, sie ist sozial ausgewogen, und sie sorgt für mehr Beitragsgerechtigkeit. ({23}) Unsere Reform macht ein weiteres Aufsplitten von Arbeitsverhältnissen unattraktiver und verhindert ein Ausweichen in die Schwarzarbeit. ({24}) Außerdem bieten wir künftig allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, unabhängig von Arbeitszeit und Einkommen, die Möglichkeit, sich für ihr Alter abzusichern. ({25}) Darum hoffe ich auf breite Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf von allen, denen an einer wirklichen Verbesserung des Status quo gelegen ist. Herzlichen Dank. ({26})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Das Wort hat nun der Kollege Hermann Kues, CDU/CSU-Fraktion.

Dr. Hermann Kues (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002709, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Riester, Ihre Rede paßte zu allem möglichen, nur nicht zu dem Gesetzentwurf, den Sie vorgelegt haben. ({0}) Ich fange einmal mit einer konkreten Zahl an. Sie haben tatsächlich die Unverfrorenheit besessen, hier von 4,5 bis 5,6 Millionen 630-DM-Arbeitsverhältnissen zu sprechen. Wenn Sie sich Ihren Gesetzentwurf ansehen, können Sie feststellen, daß Sie dort von 2,5 Millionen geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen ausgehen. ({1}) Angesichts dieses Zahlenwerks wird deutlich: In Ihrem konkreten Gesetzentwurf legen Sie das schon nicht mehr zugrunde, womit Sie hier Propaganda machen. ({2}) Sie sollten den Frauen auch ganz konkret sagen, was es für sie bedeutet, wenn dies Gesetz würde. Eine Frau, die ein Jahr lang in einem 630-DM-Arbeitsverhältnis tätig ist, erwirbt einen Rentenanspruch von schlappen 7 DM. Sie müßte 150 Jahre weiterarbeiten, um überhaupt auf ein Niveau zu kommen, das dem Sozialhilfeniveau entspricht. Das zeigt doch die Qualität dessen, was Sie hier vorgelegt haben. ({3}) Das, was sich in den letzten Wochen in der Koalition bei diesem Thema abgespielt hat, spottet jeder Beschreibung. ({4})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Herr Kollege Kues, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Dr. Hermann Kues (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002709, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Im Prinzip gerne. Ich möchte aber zunächst einmal einige Gedanken ausführen. Das ist virtuelle Politik à la Bundeskanzler Gerhard Schröder. Man sagt, man müsse etwas tun. Man will aber nichts tun, und wenn man etwas tut, tut man es so, daß die Menschen das am besten überhaupt nicht merken. Ich biete Ihnen jede Wette an, daß dies nicht der letzte Vorschlag ist, den Sie gemacht haben. Man mußte seine Rede, Herr Minister Riester, geradezu am Nachrichtenticker entwerfen, um mitzubekommen, was sich in den letzten Stunden alles geändert hat. So ist nämlich die Wirklichkeit. ({0}) Ihr Gesetzentwurf ist ein Armutszeugnis dieser Regierung. ({1}) - Ich sage Ihnen gleich, weshalb das nicht platt ist. Wir stimmen in der Ablehnung fast nahtlos mit praktisch allen Gewerkschaften der Dienstleistungsbranche ob ÖTV, ob DAG, ob HBV, ob Postgewerkschaft oder IG Medien - überein. Ich finde, es ist eine interessante Entwicklung, wenn CDU/CSU und Gewerkschaften bei der Ablehnungsfront „Seit' an Seit' marschieren“. ({2}) Wie lautet die Kritik der Gewerkschaften? Erstens. Eine wirkliche Mißbrauchsbekämpfung, geschweige denn Eindämmung findet nicht statt. Gestern hat Frau Engelen-Kefer sogar gesagt, es komme zu einer Ausweitung dieser Beschäftigungsverhältnisse. Zweitens. Es werden im wesentlichen Beiträge in die Sozialkassen geleitet, um - das sind jetzt meine Worte - die Löcher einigermaßen zu stopfen, die Sie durch unhaltbare Versprechungen sowohl bei den Krankenkassen als auch in der Rentenkasse aufgerissen haben. ({3}) Wenn ich nur die Zahlen genauer ansehe - interessanterweise haben Sie in den letzten Tagen das Zahlenblatt des Gesetzentwurfes noch einmal geändert -, dann fällt mir folgendes auf: Sie veranschlagen Steuermindereinnahmen in Höhe von 1,37 Milliarden DM. Dem stehen für 1999 - im Jahre 2000 wird dies wieder anders sein - im Bereich der Sozialversicherungen Mehreinnahmen in Höhe von 3,4 Milliarden DM gegenüber. Das heißt, rund 2 Milliarden DM werden zusätzlich eingenommen. Damit wird eines klar: Sie wollen sich zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger bereichern, um Ihre Politik zu kaschieren. ({4}) Diejenigen unter Ihnen - das paßt zu Ihnen, Frau Schmidt -, die sich ehrlich engagiert und geglaubt haben, es gehe bei der Diskussion über die 630-Mark-Jobs wirklich um eine bessere Alterssicherung der Frauen, stehen doch wie begossene Pudel da. Wenn man Ihren Gesetzentwurf genau betrachtet, dann ist festzustellen, daß der Vorschlag so neu wie ein alter Hut ist, den Sie lediglich gewendet haben - statt Steuern jetzt Abgaben und den Sie vor allem den Frauen andrehen wollen, wobei Sie dann noch behaupten, er stehe ihnen gut.

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Herr Kollege Kues, gestatten Sie jetzt eine Zwischenfrage der Kollegin Schmidt?

Dr. Hermann Kues (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002709, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Jetzt gestatte ich eine Zwischenfrage.

Ulla Schmidt (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002019, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Kollege Kues, sind Sie mit mir der Meinung, daß Rentenansprüche von Frauen nicht nur in geringfügiger Beschäftigung - also die knapp 7 DM pro Monat - erworben werden können, sondern daß für die Frauen durch unsere Option eine große Chance eröffnet wird ({0}) - Sie sollten zuhören; ich glaube es, sonst würde ich es nicht sagen; Sie kennen mich doch lange genug -, weil im Erwerbsleben einer Frau eine geringfügige Beschäftigung oft zu anderen Beschäftigungen hinzukommt, und daß mit dieser Option Rentenbiographien geschlossen und weitergehende Ansprüche auch im Hinblick auf die Rente langjährig Versicherter, im Hinblick auf die Rente nach Mindesteinkommen, Erwerbsunfähigkeitsrenten und anderes mehr erworben werden können? Sind Sie insofern mit mir der Meinung, daß der Vorteil dieser Regelung nicht darin besteht, daß die Rentenansprüche im Alter um 6,78 DM erhöht werden, sondern darin, daß ein komplettes Angebot geschaffen wird, also eine Zusammenfügung von Renten bzw. Einzahlungszeiten ermöglicht wird angesichts dessen, daß Frauen in ihrem Erwerbsleben vor der Ehe oft zeitlich voll, während der Erziehung der Kinder geringfügig beschäftigt und anschließend wieder in Vollzeit erwerbstätig sind? ({1})

Dr. Hermann Kues (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002709, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Kollegin Schmidt, wenn man sich Ihre Frage richtig zu Gemüte führt - „Was könnte alles passieren, wenn ...?“ -, dann merkt man schon, wie kompliziert diese ganze Regelung ist. Sie vergessen vor allen Dingen eines: Männer und Frauen erwerben erst dann zusätzliche Rentenansprüche, wenn sie selbst vorher zusätzlich einzahlen. Und Sie sollten auch die Summe nennen: Wenn es um ein Beschäftigungsverhältnis geht, bei dem die Bezahlung unter 300 DM liegt, dann muß ein Mindestsatz von 58,60 DM - 19,5 Prozent von 300 DM - eingezahlt werden. Das heißt: Wenn ich Geld mitbringe, erwerbe ich einen zusätzlichen Rentenanspruch. Das war im gesamten System auch bisher schon möglich. ({0}) Noch einmal: Wer Geld mitbringt, der kann bei der von Ihnen vorgesehenen Regelung irgendwann eine minimale Rente bekommen. Ich habe mein Beispiel eben auf die Summe von 300 DM bezogen. Bei einer Frau, die 100 DM im Monat verdient, muß der Arbeitgeber 12 DM zahlen, und sie muß den Rest, nämlich 46,50 DM, tragen. Damit erwirbt sie, auf das Jahr gerechnet, einen Rentenanspruch von 7 DM monatlich. Das ist das Ergebnis Ihres Entwurfs. Ich finde, das ist im Grunde genommen keine Lösung. ({1}) Der Minister hat oft das Wort „gerecht“ gebraucht. Ich wundere mich eigentlich nicht, daß Sie eine bürokratische Lösung vorschlagen. Es paßt in mein Bild von Ihnen, daß eine komplizierte Regelung herausgekommen ist. Aber daß Sie geringverdienende Frauen mit dieser Regelung schamlos zur Kasse bitten, ist nach meiner festen Überzeugung nicht nur dreist, sondern - soviel zu dem Wort „gerecht“ - in hohem Maße ungerecht. ({2}) Man könnte sich auch grundsätzlicher damit beschäftigen. Dann stellte man fest, daß es von ganz besonderer Güte ist, wie Sie das seit hundert Jahren gewachsene Versicherungsprinzip, das Paritätsprinzip, in der Sozialversicherung umgehen. An sich muß gelten: Wer einzahlt, bekommt dann, wenn der Versicherungsfall eintritt, Leistungen entsprechend seinen Einzahlungen. Bei Ihrer Regelung bekommt man dann noch längst nicht etwas heraus, ganz zu schweigen davon, daß der eine Arbeitnehmer Rentenbeiträge in Höhe von 9,75 Prozent zahlen muß - nämlich die Hälfte des regelmäßigen Beitrags von 19 Prozent -, um Ansprüche zu erwerben, während bei dem anderen schon 7,5 Prozent reichen. Daß dies nicht zusammenpaßt, ist ein Grund dafür, daß führende Verfassungsrechtler sagen: Vermutlich ist das Gesetz in der jetzt vorgelegten Form auch verfassungswidrig. ({3}) Noch einmal zum Versicherungsprinzip. Wer 7,5 Prozent einzahlt, der hat, wie ich versucht habe, deutlich zu machen, zwar nur bescheidene Rentenansprüche; aber im Verhältnis zur nur geringen Eigenleistung hat er beachtliche Ansprüche auf Invaliditätsrente und Rehabilitationsleistungen, also Kuren. Das alles ist ungerecht und im Endeffekt unsozial. ({4}) Ich glaube, daß Sie einfach mit unserer Grundphilosophie vom Sozialstaat wenig anfangen können. Die nämlich besteht darin, daß große Risiken staatsfern solidarisch abgesichert werden müssen und die Leistungen den Beiträgen entsprechen. Damit können Sie nichts anfangen. Heute morgen habe ich ein Interview mit Ihnen, Herr Riester, im Deutschlandradio gehört. Sie haben gesagt, die vorgesehene Regelungen bringe nur Vorteile. Ich behaupte einmal: Sozialpolitische Lösungen, die nur mit Vorteilen verbunden sind, gibt es nicht. Es gibt nur sozialpolitisch gerechte Lösungen, und diese müssen Strukturen so verändern, daß das angestrebte Ziel erreicht wird. ({5})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Herr Kollege Kues, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Seifert von der PDS-Fraktion?

Dr. Hermann Kues (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002709, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Nein, das möchte ich im Moment nicht. ({0}) Ich verstehe deshalb sehr wohl, daß prominente Parteifreunde von Ihnen - aus den Gewerkschaften, Rentenexperten, aber auch Verfassungsrechtler - händeringend Nachbesserungen fordern, noch heute morgen. Und wenn es nicht Ihre Parteifreunde wären, dann würden sie nicht nur von „Nachbesserungen“ reden. Das ist in diesem Fall reine Höflichkeit. Sie kommen Ihrem selbstgesteckten Ziel, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, keinen Schritt näher. Ein wichtiges Ziel allerdings würden Sie erreichen, wenn dieser Entwurf tatsächlich so in das Gesetzblatt käme. Denn mit der geplanten Regelung - vielleicht ist auch das, wenn auch nicht ursprünglich, Ihre Absicht gewesen - wird sich die Zahl der Erwerbstätigen erhöhen und das Verhältnis von Arbeitslosen zu Erwerbstätigen vermindern. Nach überschlägigen Berechnungen könnte sich die Arbeitslosenquote dadurch sogar um einen Prozentpunkt vermindern. Ich sage aber jetzt schon: Das werden wir Ihnen nicht durchgehen lassen. ({1}) Das sind im Endeffekt statistische Tricks. Auch der Kollege Merz hat gestern gesagt: Wir werden uns genau ansehen, wie sich die Zahl der Erwerbstätigen vor diesem Hintergrund verändert. Wenn Sie wirklich etwas bewegen wollten - dazu bräuchten Sie aber Mut -, dann müßten Sie ein Konzept für den gesamten Niedriglohnbereich vorlegen. Es verhält sich doch heute so, daß es jenseits der 630-Mark-Mauer eine Beschäftigungsfalle gibt, die bewirkt, daß sich Teilzeitbeschäftigung nicht lohnt, daß derjenige, der 640 DM verdient, außerordentlich hohe Sozialabgaben hat. Für einen Arbeitnehmer, der zwischen 800 und 900 DM verdient, lohnt sich eine Teilzeitbeschäftigung nicht. Diese geradezu prohibitive Abgabenschwelle müßte beseitigt werden. Das setzt aber ein in sich schlüssiges Gesamtkonzept voraus, und das setzt vor allen Dingen auch voraus, daß Sie den Mut haben, diese Dinge anzupacken. ({2}) Ich fasse zusammen: Ihr Gesetzentwurf paßt im Hinblick auf das Problem vorn und hinten nicht - wie ein Konfirmationsanzug nach 20 Jahren. Ihr Gesetzentwurf ist in hohem Maße sozial ungerecht; er bringt einen Bürokratisierungsschub mit sich. Ihr Gesetzentwurf bietet keinerlei Hilfe für diejenigen Arbeitslosen, die im Niedriglohnbereich tätig werden wollen, und zwar so, daß sich Arbeit für sie auch wirklich lohnt. Vielen Dank. ({3})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Das Wort hat Kollegin Thea Dückert, Bündnis 90/Die Grünen.

Dr. Thea Dückert (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003071, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Guten Morgen! Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Dr. Kues, ich muß eingangs einige Bemerkungen zu Ihrer Rede machen. Ich freue mich schon darüber, daß Sie meinen, daß unsere Gesundheitsreform möglicherweise dazu führen kann, daß es demnächst Arbeitnehmerinnen geben wird, die 150 Jahre lang berufstätig gewesen sein werden. Ich glaube allerdings, Herr Dr. Kues, daß diese Ihre Einschätzung etwas an der Realität vorbeigeht. ({0}) An der Realität gehen auch andere Wahrnehmungen vorbei, die Sie hier vorgetragen haben. Sie sprachen davon, daß wir Löcher in die Sozialkassen gerissen hätten und wir sie nun stopfen wollten. Ich muß Sie dann doch noch daran erinnern - Ihr Gedächtnis scheint kurz zu sein -, daß Sie von der CDU/CSU und F.D.P. es waren, die in den letzten Jahren genügend Zeit hatten, genau solche Löcher zu reißen. ({1}) Wir hingegen haben es in nur drei Monaten zuwege gebracht, mit der ökologisch-sozialen Steuerreform ({2}) - ja, meine Damen und Herren - ein Reformprojekt auf den Weg zu bringen, mit dem wir in der Lage sein werden, die Rentenversicherungsbeiträge sogar um 0,8 Prozent zu senken. ({3}) Das ist die Realität, und daß die Sie aufregt, kann ich allerdings gut verstehen. Sie haben recht: Mit diesem Gesetz haben wir uns wirklich mitten in ein gesellschaftliches Spannungsfeld plaziert. Mindestens 6 Millionen Menschen, vor allen Dingen Frauen, arbeiten in diesen geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen. Es ist selbstverständlich, daß auf Grund der sehr unterschiedlichen Lebenssituationen natürlich sehr unterschiedliche Erwartungen und Anforderungen an unser Gesetzesvorhaben gerichtet werden; das erfahren wir in vielen Briefen und Anrufen. Es gibt viele Unternehmerinnen und Unternehmer in diesem Land, die natürlich versuchen, die jetzige Lösung bei den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen zu verteidigen. Es gibt viele Grüne, viele SPDlerinnen und SPDler und viele Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter, aber insbesondere Frauenpolitikerinnen und -politiker quer durch die Reihen, die erwarten, daß die sozial ungesicherten Arbeitsverhältnisse kurz und schmerzlos abgeschafft werden. ({4}) Meine Damen und Herren, genau zwischen diesen Polen - damit umreiße ich das Feld - befinden wir uns in einer sehr engagierten Diskussion. ({5}) Das Engagement möchte ich Ihnen von der CDU nicht absprechen, aber genau in dieser Auseinandersetzung schwingen Sie sich mit Ihrem Antrag zum Moralapostel auf. Das steht Ihnen nicht zu. ({6}) Sie fordern ein Konzept gegen den Mißbrauch, den Sie in den letzten Jahren zu verantworten hatten. ({7}) Ich glaube - das ist auch in der Rede von Herrn Dr. Kues deutlich geworden -, daß Sie dieses Konzept nur deshalb fordern können, weil Sie unseres nicht verstanden haben. ({8}) Ich will Ihnen das an zwei Punkten, die Sie vorgetragen haben, exemplarisch vorführen: Sie behaupten, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern würde mit diesem Gesetz „schamlos“ - ich zitiere Sie - in die Taschen gegriffen. Das ist schlichtweg eine Lüge. ({9}) Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen keine müde Mark. Die Arbeitgeber werden - das ist ein Fortschritt - von der ersten Mark an bei jedem BeschäftiDr. Hermann Kues gungsverhältnis in die Sozialkassen zahlen. Das ist die Realität. ({10}) Sie wissen offenbar auch nicht, was Sie gut und schlecht finden. Auf der einen Seite beklagen Sie, der freiwillige Mindestbeitrag für den Erwerb eines Rentenanspruchs sei zu hoch. Drei Minuten später sagen Sie, die Leistungen, die erworben werden können, nämlich Reha-Maßnahmen, BU- und EU-Renten, seien zu hoch. Wie wollen Sie es denn gern haben, Herr Dr. Kues? So jedenfalls geht es nicht. Realität ist, daß Sie in den letzten Jahren dem Druck der Wirtschaft, übrigens auch dem Druck der F.D.P., selbstverständlich nachgegeben haben und der grenzenlosen Ausweitung der Billigjobs Tor und Tür geöffnet haben. Deswegen sind wir in diese Situation gekommen. Wir wollen tatsächlich versuchen, den Mißbrauch einzudämmen. Ich glaube, daß wir mit diesem Gesetz einen guten Schritt vorankommen, den Mißbrauch einzudämmen, den Arbeitnehmerinnen eine freiwillige Option auf einen Rentenanspruch zu eröffnen und die Sozialkassen zu stabilisieren. Diesen Weg wollen und werden wir mit unserem Gesetz gehen. Ich glaube, meine Damen und Herren von der CDU, Herr Blüm hätte sicher Tränen in die Augen bekommen, wenn er so ein Angebot erhalten hätte. Ihnen ist das jedoch in den letzten Jahren nicht einmal im Traum eingefallen. ({11}) Das große Ziel, zum Beispiel die Billigjobs mit einem Federstrich abzuschaffen oder in normale Arbeitsverhältnisse zu überführen, schaffen wir nicht. Aber trotz all dieser Wünsche und vieler Kritik, die vorgetragen wird, müssen wir eines deutlich feststellen: Es gibt mit diesem Gesetz eindeutige Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen, dem jetzigen Zustand. Wir werden die Sozialversicherung mit diesen Beiträgen stabilisieren. Das ist der erste Punkt. Wir werden die Möglichkeit für einen freiwilligen Rentenanspruch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den kleinsten Arbeitsverhältnissen eröffnen. Das ist ein Fortschritt. ({12}) Die Nebenjobs werden steuerpflichtig werden, das heißt, auch hier schaffen wir eine Steuerungerechtigkeit ab. Es wird auch so sein, daß die Grenze der Geringfügigkeit auf 630 DM festgelegt wird; sie wird gedeckelt. Den Aufwuchs, den Sie in den letzten Jahren zugelassen haben, wird es nicht mehr geben. ({13}) Die Mitbestimmungsrechte in den Betrieben werden erweitert. Wir werden mit der Meldepflicht, mit der Eintragung auf die Lohnsteuerkarte endlich die Grauzone auf diesem Arbeitsmarkt ein wenig mehr ins Licht bringen. Wir werden die Möglichkeit haben, die Entwicklung zu beurteilen. ({14}) Meine Damen und Herren, die Zahl der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse ist in den letzten Jahren wirklich exorbitant gestiegen. Sie haben vorhin die Zahlen vom Minister gehört: etwa sechs Millionen. Die CDU behauptet heute in ihrem Antrag immer noch, daß diese Jobs eingerichtet worden wären, um im Mittelstand die Auftragsspitzen abzufedern. Das mag am Anfang so gewesen sein. Aber die Zeit hat Sie überholt, und Sie haben das zugelassen. Die Zahlen, die real vorliegen, zeigen doch ganz eindeutig: Es kann hier überhaupt nicht mehr ums Abfedern von Auftragsspitzen gehen. Wir haben Betriebe, in denen die Minijobs nicht die Ausnahme, sondern die Regel sind. ({15}) Wir haben nichts gegen Auftragsspitzen im Mittelstand; die müssen abgefedert werden, überhaupt keine Frage. Aber wir haben eindeutig etwas dagegen, daß Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sich immer mehr aus der Solidarität des Sozialstaates verabschieden können. ({16}) Die vorliegenden Zahlen belegen: Es hat diese Umwandlung von Normalarbeitsverhältnissen in geringfügige Beschäftigungsverhältnisse stattgefunden. Das hat zu Ausfällen in der Sozialversicherung in Milliardenhöhe und zu dem geführt, was gerade Sie beispielsweise von der F.D.P. nicht gut finden können: daß Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die diese Beschäftigungsverhältnisse nicht einrichten wollen, zum Beispiel bei den Gebäudereinigern, bei den Handelsketten, gezwungen sind, das zu tun, weil sie sonst einen Wettbewerbsnachteil hätten. Das ist eine Situation, die wir nicht akzeptieren können. Wir haben Verbesserungen erzielt. Ich habe das gerade angesprochen. Wir haben die Beitragspflicht ab der ersten Mark für den Arbeitgeber in diesem Gesetz vorgesehen. Da kommen Sie und viele andere daher und sprechen von einer schnöden Bereicherung der Sozialkassen ({17}) - „Richtig!“ rufen Sie jetzt auch noch dazwischen; ({18}) ich sage gleich etwas dazu - und davon, daß hier Gelder von der einen in die andere Tasche gesteckt werden, und das wäre es dann. Nein, meine Damen und Herren, umgekehrt wird ein Schuh daraus. Die finanzielle Basis der Sozialkassen ist bedroht, und dazu haben Sie in den letzten Jahren Ihren Beitrag geleistet. ({19}) Die Stabilität der sozialen Sicherungssysteme ist aber nun einmal an Erwerbsarbeit gebunden. Die Solidargemeinschaft braucht eben genau diese Beiträge, um dem sozialstaatlichen Auftrag der Sicherung gegen Lebensrisiken überhaupt nachkommen zu können. Frau Schwaetzer, ich finde es sehr entlarvend für die F.D.P., wenn Sie bei der notwendigen Stabilisierung des Sozialsystems von einem Abkassiermodell sprechen. ({20}) - „Wenn es doch stimmt!“ rufen Sie auch noch dazwischen. Ich sage Ihnen: Genau daran wird Ihre Haltung gegenüber den sozialen Sicherungssystemen deutlich; daran wird deutlich, daß Sie sich auf eine Klientel beziehen, die dicke Taschen hat und eher in die Privatversicherung geht. ({21}) Wir machen hier eine Politik für eine andere Klientel, nämlich für kleine Einkommen und für Frauen. ({22}) Meine Damen und Herren, ich verstehe, daß die Wirtschaft sich über dieses Gesetz ärgert, jedenfalls viele, und zwar diejenigen, die die Pauschalsteuer auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abgewälzt haben. Diejenigen, die abgewälzt haben, haben jetzt in der Tat höhere Ausgaben. Das ist klar. Aber ich sage Ihnen auch: Ich kann überhaupt keine Trauer darüber empfinden, daß diejenigen auf der Arbeitgeberseite, die sich aus der Verantwortung gestohlen haben, jetzt in die Verantwortung gezwungen werden. ({23}) Das wird nebenbei auch dazu führen, daß viele Beschäftigte gerade im tariflich abgesicherten Bereich nach dieser Reform möglicherweise höhere Einkommen haben werden oder aber ihre Arbeitszeit verkürzen können. Ich habe eingangs gesagt: Wir versuchen - und kommen dabei auch voran -, den Mißbrauch zu bekämpfen. Auf diesem unübersichtlichen Markt ist das aber ungeheuer schwer. Mit dem Eintrag auf die Lohnsteuerkarte und der Meldung bei den Sozialkassen werden wir überhaupt erst einen Überblick über diese Verhältnisse bekommen. Es wird uns auch möglich sein, verschleierte Doppelbeschäftigung aufzudecken, zum Beispiel wenn sich einzelne nicht gemeldet haben. Wir werden auch ganz moderne Formen der Schwarzarbeit aufdecken können, die Sie, Frau Schwaetzer, ja eindämmen wollen. Frau Schwaetzer, die modernen Formen der Schwarzarbeit bestehen doch darin, daß Arbeitgeber einen Beschäftigten für einen 630-Mark-Job anmelden, ihn aber voll arbeiten lassen und schwarz entlohnen oder Arbeitslohn an fiktive Beschäftigte auszahlen. Das ist eine moderne Form der Schwarzarbeit, die an dieser Stelle beendet wird. ({24}) Genau da gehören Vollzeitarbeitsplätze hin. Auch die Entdynamisierung ist eine Maßnahme, die Ausweitung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse einzudämmen. Eine andere Maßnahme, den Mißbrauch dieser Beschäftigungsverhältnisse zu verhindern, sind die erweiterten Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte. Das allein wird nicht reichen; das weiß ich auch. Aber wir sind auf dem richtigen Weg. Meine Damen und Herren von der CDU, Sie werfen uns vor - und haben das hier eben wieder getan -, daß dem Beitrag, den die Arbeitgeber an die Krankenversicherung zahlen, angeblich keine Gegenleistung gegenübersteht. ({25}) - Das ist richtig: Es erfolgt keine direkte Gegenleistung. ({26}) - Hören Sie doch zu! - Aber in diesem Bereich gibt es schon Gegenleistungen. Diejenigen, die in solchen Beschäftigungsverhältnissen sind - das gilt auch für alle anderen -, bekommen schon heute Sachleistungen aus der Krankenversicherung, das volle Paket. Anders ist jetzt nur, daß die Leistungen, die vorher über Mitversicherung kostenlos zu erlangen waren, nun mit einem Beitrag belegt werden. ({27}) Wenn man behauptet, es gebe da keine Gegenleistung, ist das schlichtweg falsch. Ich denke, unser Vorschlag ist eine faire Lösung. Man kann da noch weitergehen; das ist wahr. Die Rentenversicherung ist anders strukturiert. Hier können die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tatsächlich eine Option bekommen. Natürlich müssen sie einen Mindestbeitrag zahlen; das ist bei jeder Versicherung so. Für den Erwerb des Rentenanspruchs muß ein Mindestbeitrag von 300 DM gezahlt werden. Diese Option ist besonders für Frauen mit ganz bestimmten Erwerbsbiographien interessant, nämlich für diejenigen, die - das ist für gebrochene Erwerbsbiographien normal - schon an anderer Stelle Rentenbeiträge gezahlt, aber noch keine Rentenansprüche erworben haben, weil die Mindestzeiten der Beitragszahlung nicht eingehalten wurden. Diese Frauen haben sicherlich ein großes Interesse daran - und auch die Möglichkeit -, in diese Rentenversicherung einzusteigen. ({28}) Das ist ein Vorteil. Den können sie wählen. Sie können sich einen Einstieg in eine wirklich eigenständige Absicherung eröffnen. Ich weiß, daß viele lieber eine Pflichtversicherung hätten. Ich weiß aber auch, daß diese Pflichtversicherung für viele Frauen nicht günstig wäre, und zwar dann, wenn es in Zukunft möglicherweise zu einer Senkung der Ansprüche käme, die sie sich schon erarbeitet haben. Das ist natürlich ein schwieriges Feld. Deswegen denke ich, daß dieser erste Schritt, diese freiwillige Option für Frauen, in diese Arbeitsverhältnisse zu gehen, sinnvoll ist. Damit erreichen sie in der Tat einen geringen Anstieg ihres Anspruchs auf Altersrente. Aber das ist, wie Sie schon richtig gesagt haben, nicht der zentrale Punkt. Der zentrale Punkt ist, daß es ein Vollpaket mit Rente, Reha-Leistungen sowie BU- und EU-Leistungen gibt. Das ist ein gutes Angebot. Sie wissen aber auch, daß die spannende und kontroverse Diskussion in der letzten Zeit insbesondere um die Steuerfrage ging. Wir haben besonders in diese Steuerfrage unser Herzblut hineingesteckt, weil uns von Anfang an die Ankündigung, daß die Nebenjobs nicht versteuert werden sollen, überhaupt nicht gepaßt hat, und zwar aus Steuergerechtigkeitsgründen. Wir haben an dieser Stelle erreicht, daß die Nebenjobs besteuert werden. Es wird so sein, daß Arbeitsverhältnisse zusammengezählt werden. Es wird so sein, daß kleine Arbeitsverhältnisse, also eine Vielzahl von Nebenjobs, zusammengezählt werden. Wir erreichen damit, daß all diejenigen dann - wo immer sie auch arbeiten -, wenn sie in der Summe ihrer Arbeitsverhältnisse die Grenze der Besteuerbarkeit überschreiten, besteuert werden. Nebenjobs werden besteuert. Das war in der Debatte vom letzten Herbst hier noch anders angekündigt worden. Wir sehen es als einen großen grünen Erfolg an, an dieser Stelle eine Ungerechtigkeit verhindert zu haben. ({29}) Dennoch, meine Damen und Herren: Auch wenn wir erfolgreich in diesem Punkt waren, muß man feststellen, daß die Regelung zur Besteuerung einen Schönheitsfehler hat. Sie hat den Schönheitsfehler - das sage ich hier ganz deutlich; da konnten wir uns auch nicht durchsetzen -, daß Ehefrauen ihr Einkommen aus geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen bis 630 DM nicht der Besteuerung zuführen müssen. Ihr Einkommen wird nicht der gemeinsamen Besteuerung mit dem Ehepartner zugerechnet. Das empfinden wir als Ungerechtigkeit. Das empfinden wir auch als ungut gegenüber anderen Personengruppen, zum Beispiel gegenüber Alleinerziehenden. Aber ich sage auch: Wir konnten uns hier nicht durchsetzen. Aber es ist eine Aufforderung an uns, dafür zu sorgen, daß zum Beispiel das Ehegattensplitting abgeschafft wird. Alles in allem: Es gibt Schattenseiten, aber die guten Seiten des Gesetzentwurfs überwiegen. Die Sozialkassen werden gestärkt; der Mißbrauch wird eingeschränkt; die Rentenoption wird eröffnet, und die Nebenjobs werden besteuert. Wenn ich das alles zusammennehme, muß ich das Fazit ziehen: Gar nicht schlecht, Herr Specht. ({30})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Das Wort hat nun die Kollegin Irmgard Schwaetzer, F.D.P.-Fraktion.

Dr. Irmgard Adam-Schwaetzer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002120, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Einige von Ihnen haben es selber zugegeben, daß sie in der Steuer- und Sozialpolitik einen Fehlstart hingelegt haben. Einige haben auch dazu gesagt, daß sie jetzt einmal eine Denkpause nehmen wollten. Leider - das zeigen die vorliegenden Seiten - haben Sie diese Denkpause für die 630-MarkVerträge nur dazu genutzt, Regelungen vorzuschlagen, die aufs höchste verfassungsrechtlich bedenklich sind, sozialpolitisch nicht zu den Effekten führen, die Sie damit im Auge haben, und arbeitsmarktpolitisch ausgesprochen negativ wirken. ({0}) Sie haben einen Gesetzentwurf zusammengeschustert, der in seiner Widersprüchlichkeit und Kompliziertheit wirklich nicht zu überbieten ist. ({1}) Es gibt 57 Druckseiten - das muß man sich einmal vorstellen - für die Regulierung der geringfügigen Beschäftigung. Das ist wirklich eine Höchstleistung. Sie wird zu nichts anderem führen als zu mehr Schwarzarbeit und nichts sonst. ({2}) Es beginnt schon mit dem Festschreiben der Versicherungsfreigrenze. Verbal wollen Sie Arbeitnehmern und Betrieben die notwendige Flexibilität erhalten. Das hat schließlich Ihr Kanzler versprochen. Herr Riester hat es heute morgen wiederholt. Aber tatsächlich frieren Sie diese Flexibilität ein. Das ist nichts anderes als der Tod auf Raten für den sich schon heute in einem engen Rahmen bewegenden Rest an individueller Gestaltung auf dem Arbeitsmarkt. - Nein, Sie können diese Beschäftigungsverhältnisse nicht abschaffen. Aber Sie würgen sie ab. Das ist auch so gewollt; denn das ist der Kompromiß zwischen den Versprechen Ihres Kanzlers und der Ideologie von Rotgrün. ({3}) Sie vernichten weitere Arbeitsplätze; denn mit der Zusammenlegung von Haupt- und Nebenbeschäftigung und der Abschaffung der individuellen Freigrenze wird natürlich das Arbeitsverhältnis auch für den Arbeitgeber teurer. Daß es Ihnen, meine Damen und Herren, nur um schlichtes Abkassieren geht, das zeigt doch - Frau Dükkert, da müssen Sie irgend etwas nicht richtig mitbeDr. Thea Dückert kommen haben -, daß Sie Beiträge von den Arbeitgebern erheben, aber die Arbeitnehmer im Regelfall keinerlei zusätzliche Ansprüche haben. ({4}) Da können Sie auch nicht mit Ihrer etwas schiefen Argumentation kommen, sie seien über die Familienmitversicherung krankenversichert. Bei den Beamten kassieren Sie genauso ab, und die erhalten nichts aus der gesetzlichen Krankenversicherung. In der Rentenversicherung entstehen regelmäßig keine Ansprüche. Genausowenig wie die ausschließlich geringfügig Beschäftigten, für die Sie Pauschalbeiträge einführen, die vom Arbeitgeber zu zahlen sind, bekommen diejenigen, die eine Nebenbeschäftigung haben, eine Gegenleistung für diese Beiträge. Ich muß schon sagen: Im Abkassieren haben Sie in den ersten 100 Tagen Ihrer Regierung schon beachtliche Kreativität entwickelt. ({5}) Darauf muß man ja erst einmal kommen. Ich versuche, mir vorzustellen, was Sie uns gesagt hätten, wenn wir in der vergangenen Legislaturperiode an irgendeiner Stelle eine solche Regelung vorgeschlagen hätten. ({6}) Meine Damen und Herren, Frauenverbände und Gewerkschaften haben Sie damit auch auf die Palme gebracht. Wenn ich mir heute morgen die Fraktion der Grünen anschaue, frage ich mich, warum eigentlich keine Frauenpolitikerin redet und warum sich die Begeisterung für die Rede der Kollegin Dückert, die sich ja wirklich große Mühe gegeben hat, sehr in Grenzen hielt. Das zeigt doch schon, daß Sie mit den vorliegenden Regelungen selber nicht im reinen sind. Sie sind lautstark ausgezogen, den Sozialversicherungsschutz zu verbessern. Dabei wirkt das schlechte Gewissen richtig menschlich, das Sie bei Ihrem Pauschalbeitrag plagt; denn nichts anderes hat dazu geführt, daß Sie die Optionsmöglichkeit erfunden haben. Die beschränkt sich nun allerdings auf die Rentenversicherung, bei der man dann für 58,60 DM im Monat den Anspruch auf die Kur, auf die Invalidenversorgung und auf die spätere Berechnung der Rente nach Mindesteinkommen erwerben kann. Wir geben zu, daß Sie mit dem Schließen von möglichen Beitragslücken einen richtigen Punkt zu fassen versucht haben. Aber was sagen Sie eigentlich der Krankenschwester, die Monat für Monat eine große Leistung erbringen muß, um einen solchen Versicherungsschutz zu bekommen? Ist das wirklich gerecht? Entspricht das Ihren Vorstellungen von Gerechtigkeit gegenüber den Krankenschwestern und denjenigen, die sich sehr mühsam durchs Leben schlagen müssen? Ich kann mir das nicht vorstellen. ({7}) Im übrigen gehe ich davon aus, daß Sie nicht damit rechnen, später die Veränderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung vornehmen zu müssen, wenn die Beitragszahler diese zusätzlichen Ansprüche bezahlen müssen. Auch im Betriebsverfassungsrecht schrecken Sie nicht vor Verfassungsverstößen zurück. Sie haben zwar mühsam eingesehen, daß Sie die ungeliebten 630-DMVerträge nicht verbieten können. Dem steht ja schließlich das Grundrecht auf Berufsfreiheit entgegen. Deshalb verbietet Ihnen Art. 12 des Grundgesetzes aber auch, den Abschluß dieser Verträge durch die Hintertür des Betriebsverfassungsgesetzes zu erschweren. Der Arbeitgeber entscheidet auf Grund seiner unternehmerischen Entscheidungsfreiheit, die von der Verfassung her mitbestimmungsfrei ist - das wissen Sie ganz genau -, in welchem Umfang er solche Verträge anbietet. Der Arbeitnehmer entscheidet auf Grund seiner Vertragsfreiheit - in gleicher Weise verfassungsrechtlich geschützt -, ob er ein solches Angebot annimmt. Ein Vetorecht des Betriebsrats ist deshalb mit Art. 12 des Grundgesetzes nicht zu vereinbaren. ({8}) Sie winken da jetzt so ab. Ich bin ganz sicher, daß Ihnen das die Sachverständigen bei der Anhörung noch sagen werden. Und wir werden ganz bestimmt gerade darüber bei den Ausschußberatungen noch zu reden haben. Ich hoffe zumindest, daß Sie dieses Mal mit uns eine sachliche Debatte dazu führen und es nicht so wie bei dem letzten Gesetzentwurf machen, wo auf unsere Fragen von Ihrer Fraktion nicht einmal geantwortet wurde, geschweige denn irgendein Beitrag zur Auflösung von Widersprüchlichkeiten geliefert wurde. Ich bitte darum, auf unsere Fragen doch ein wenig mehr Antwort zu geben. Kommen wir zum Steuerrecht. Sie wollen schließlich das Wort Ihres Kanzlers einhalten und die 630-DMVerträge von der Lohnsteuer ausnehmen. Dies muß mißlingen. Ihr Entwurf zeigt das auch. Es ist wirklich Krampf, was Sie dazu in Ihren Gesetzentwurf hineingeschrieben haben. In Ihrer Ausschlußklausel steht: Wenn zu den 630 DM weitere Einkünfte kommen, gleichgültig in welcher Höhe und woher, fällt die Lohnsteuerfreiheit wieder weg. Schauen wir uns doch einmal an, welche Einkünfte das sein können: Zinseinnahmen aus Bausparverträgen Lohnsteuerfreiheit weg; Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung des selbstgenutzten Eigenheims - Lohnsteuerfreiheit weg. Für diesen Teil des Gesetzentwurfes trägt niemand sonst die politische Verantwortung als Ihr Spitzenmann, der SPD-Vorsitzende und Finanzminister Oskar Lafontaine. Das Nächste ist nun wirklich ein tolles Stück - ich bin deswegen ganz sicher, daß Sie sich auch das noch einmal anschauen müssen -: Nach Ihrem Vorschlag bleibt die verheiratete Arbeitnehmerin mit einem 630DM-Vertrag ohne eigenes Haus, ohne Bausparvertrag für diese Arbeitnehmerin leistet im übrigen der Ehemann Unterhalt - lohnsteuerfrei. Die geschiedene Arbeitnehmerin, der der Exehemann wegen Kindererziehung Unterhalt zahlen muß, hat dadurch weitere Einkünfte. Sie wird mit ihren 630 DM lohnsteuerpflichtig. Halten Sie das eigentlich für gerecht? Halten Sie das für eine von irgend jemandem überhaupt noch nachvollziehbare Regelung? ({9}) Stellen Sie sich vor, meine Partei hätte eine solche Klausel vorgeschlagen. Sie hätten uns sofort die Privilegierung der Millionärsgattin und die Bestrafung der Arbeiterfrau unterstellt. ({10}) Aber Sie wischen das alles mit einer Handbewegung so weg. Diese Regelungen werden die von Ihnen so gelobte Steuerfreiheit zu einem Märchen werden lassen. ({11}) Dies wird keine Brücke zurück in den Arbeitsmarkt für Frauen nach der Erziehungsphase. Denn wer sollte solche Arbeitsplätze noch anbieten? Außer einem Großbetrieb verfügt wirklich niemand über die personellen Kapazitäten, um Ihre komplizierten Regelungen umzusetzen. Sie führen die Frauen hinters Licht. ({12}) Sie sind in dieser Legislaturperiode mit dem Willen und dem Versprechen angetreten, Ordnung auf dem Arbeitsmarkt zu schaffen. Aber Ordnung um welchen Preis? Um den Preis der Todregulierung des letzten bißchen Flexibilität, das es bis heute überhaupt noch gegeben hat. ({13}) Sie haben so eine Art unglückliche Liebe zu dem Begriff der Ordnung auf dem Arbeitsmarkt. Sie kennen Flexibilität und Transparenz nur in den Reden Ihres Arbeitsministers, aber nicht wirklich in Ihren Regeln. ({14}) Ziehen Sie deshalb die notwendige Konsequenz, und verzichten Sie auf dieses Gesetz! Es ist nicht frauenfreundlich, es führt in die Schwarzarbeit, und deswegen ist es überflüssig. ({15}) Auch Ihre eigenen Wähler würden Ihnen den Abschied von diesem Gesetz sicherlich danken. Sie schikken nämlich Kopien der Protestschreiben, die an Sie gehen, auch an uns. Nachdem Sie die Handelsvertreter und die übrigen Selbständigen schon bisher mit Ihren Gesetzgebungskünsten auf die Palme gebracht haben, kriegen wir jetzt auch noch die Briefe all derer aus den Gewerkschaften, die diese Ihre Regelungen nicht haben wollen. ({16}) Diese Briefflut hat die Opposition nun wirklich nicht verdient. ({17}) Eine Anhörung zu Ihrem Meisterwerk werden wir Ihnen natürlich nicht ersparen. Über die Bewertung durch unabhängige Sachverständige sollten Sie sich keine Illusionen machen. Deswegen appelliere ich schon heute an Sie: Entwickeln Sie die Fähigkeit zur Selbstkritik! Ich danke Ihnen. ({18})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Das Wort hat Kollegin Knake-Werner, PDS-Fraktion.

Dr. Heidi Knake-Werner (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002700, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Kollegin Schwaetzer, mit der Fähigkeit zur Selbstkritik ist das ja immer so eine Sache. Ich hätte mir in den letzten 16 Jahren auch einmal eine so engagierte Rede von Ihnen gewünscht, wie Sie sie jetzt als Vertreterin einer Oppositionspartei vortragen. Wenn Sie hier gegen das Abkassieren wettern, dann haben Sie wohl schon wieder vergessen, wo Sie in den letzten Jahren hingelangt haben und bei wem Sie in die Taschen gegriffen haben. ({0}) Liebe Kolleginnen und Kollegen, „Tendenz steigend“ war seit vielen Jahren die Prognose für die Entwicklung geringfügiger Beschäftigung. Was einstmals als Ausnahme gedacht war, ist zur Regel geworden. Wer hier Mißbrauch betrieben hat, ist ziemlich eindeutig: Das waren die Arbeitgeber, die immer hemmungsloser und schamloser sowie zum Teil mißbräuchlich die Möglichkeit versicherungsfreier Beschäftigungsverhältnisse genutzt haben. Auch das will ich wegen des Kurzzeitgedächtnisses der alten Bundesregierung sagen: Sie haben dabei nicht selten Schmiere gestanden. Ich will nur ein Gesetz nennen, das dazu beigetragen hat, daß Zehntausende versicherungspflichtige in versicherungsfreie Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt wurden: Das war das Ladenschlußgesetz, das zu einer unsäglichen und völlig überflüssigen Ausweitung der Ladenöffnungszeiten geführt hat. ({1}) Sie hat bewirkt, daß heute in manchen Drogeriemärkten und -ketten bis zu 70 Prozent der Beschäftigten in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen, das heißt: versicherungsfrei, arbeiten. Nun liegt der Gesetzentwurf der neuen Regierung vor. Nach dem peinlichen Schnellschuß des Bundeskanzlers vom November ist Ihnen leider weder sozialpolitisch noch frauenpolitisch der große Wurf gelungen. Ich denke, Sie haben kaum eines der im Zusammenhang mit geringfügiger Beschäftigung anstehenden Probleme gelöst. Ich finde, daß hier - das bedauere ich sehr - eine wichtige Chance zu grundlegenden Veränderungen vertan worden ist. Es ist Ihnen weder gelungen, die Solidargemeinschaft insgesamt zu stärken, noch ist es Ihnen gelungen, auf die Lebenssituation der Frauen wirklich einzugehen. Wir von der Linken hier im Hause waren uns doch in den letzten Jahren völlig einig darin, daß geringfügige Beschäftigung ein Problem ist, das vor allen Dingen Frauen betrifft, da ihnen Arbeitsverhältnisse zugemutet werden, die keinen sozialen Schutz bieten, bei denen sie dem Heuern und Feuern ausgesetzt sind und mit dem Druck der Altersarmut leben müssen. Das wollten wir verändern. Nach unseren Vorstellungen sollte diesen Frauen mehr soziale und arbeitsrechtliche Sicherheit gegeben werden. Dafür haben wir ja übrigens auch gemeinsam in Bündnissen mit Gewerkschafterinnen und Vertreterinnen der Kirchen, mit dem Frauenrat und anderen gestritten. Dieses sollte der Kernpunkt einer neuen gesetzlichen Regelung sein. Deshalb haben auch wir von der PDS schon sehr frühzeitig gefordert, daß jede bezahlte Arbeitsstunde versicherungspflichtig gemacht wird, für sie also Beiträge in die Sozialkassen zu zahlen sind. Wenn diese Beiträge von den Arbeitgebern nun in die Sozialkassen gezahlt werden, dann ist das ein guter Schritt. Wenn daraus aber keine Leistungen resultieren, dann ist dieser Schritt doch viel zu kurz und halbherzig und verstößt außerdem gegen den Gleichheitsgrundsatz. Ich weiß nicht, wie Sie damit zum Beispiel vor dem Bundesverfassungsgericht bestehen wollen. Eines muß man deutlich sagen: Angesichts des von mir gerade beschriebenen vorrangigen Ziels, geringfügige Beschäftigung im Interesse von Frauen zu regeln, sind wir damit keinen Schritt vorangekommen. ({2}) Natürlich ist es richtig, daß mit dem vorgelegten Gesetzentwurf durch die Beitragspflicht zur Renten- und Krankenversicherung die Flucht der Arbeitgeber aus dem sozialen Sicherungssystem endlich eingedämmt wird und die Chance besteht, die Finanzgrundlagen der Sozialkassen zu stabilisieren. Das erfreut mein Herz als Sozialpolitikerin. Für mich aber bleibt die zentrale Frage: Was haben die betroffenen Frauen von diesem Gesetz? Es ist ein bißchen haarspalterisch, Frau Dückert, wenn hier gesagt wird, diese Frauen müßten gar nichts bezahlen. Das ist doch Unsinn. Wenn sie Leistungen haben wollen, dann müssen sie auch bezahlen, und zwar einen Beitrag in Höhe von knapp 50 DM. Und ich muß schon sagen: Bei 630 DM Einkommen sind 50 DM einfach unzumutbar. Ich kann nicht verstehen, warum Sie diesen Schritt nicht konsequent vollziehen. Wenn Sie schon die paritätische Finanzierung des Sozialsystems an dieser Stelle durchbrechen, warum tun Sie das dann nicht komplett? Warum zahlen die Arbeitgeber nicht, wie es im Gesetzentwurf der Gruppe der PDS aus der letzten Legislaturperiode enthalten war, bis zur Höhe des Existenzminimums beide Beitragsanteile? Das begreife ich nicht. Hier sollten Sie wirklich konsequent sein. In der Tat ist der Grund für Ihr Vorgehen bezüglich der Krankenversicherung, das Solidarprinzip durch die Beiträge der Arbeitgeber weiter zu stärken. Sie halten damit an der Vorstellung fest, daß Frauen grundsätzlich durch zweite Hand versichert sind, ein Prinzip, von dem man sich aus frauenpolitischer Sicht endlich verabschieden muß. ({3}) Ein Drittes - das ist mir besonders wichtig -: keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Das ist für mich völlig unverständlich, weil damit die geringfügig Beschäftigten weiterhin von arbeitspolitischen Maßnahmen ausgeschlossen werden, von Fortbildung und Umschulung. Hier wäre eine Brücke zum Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt gegeben und auch die Chance auf existenzsichernde Beschäftigung in der Zukunft. ({4}) Insgesamt glaube ich, daß, was die frauenpolitische Seite angeht, in diesem Gesetzentwurf eine Menge von Leerstellen bleibt. Ich glaube, es gibt noch viel zu tun. Nun zur Steuerseite. Sie wollen die geringfügige Beschäftigung grundsätzlich steuerfrei stellen, wenn dies die einzige Einnahmequelle ist; das finde ich gut. Außerdem wollen Sie die Einkünfte aus Nebenjobs besteuern; auch das halte ich für gut und längst überfällig. Frau Dückert, bei Ehefrauen, egal wie hoch die Einkünfte ihrer Männer sind, soll das Einkommen aus der geringfügigen Beschäftigung steuerfrei bleiben. Ich finde dies richtig, und zwar deshalb, weil dies endlich nicht mehr das Klischee der Ehefrau als Zuverdienerin bedient und weil damit ein Schritt dahin gemacht wird, die traditionellen Rollenmuster aufzubrechen. Natürlich weiß ich, daß dies dazu führen kann, daß einige Frauen dann ein nettes Taschengeld haben werden. Für die allermeisten Frauen aber wird dies ein Schritt zu mehr Eigenständigkeit und Unabhängigkeit sein. Das müssen wir fördern; wir unterstützen dies. Dazu gehört aber auch, daß Sie sich zur Lösung des Problems des Ehegattensplittings - erst dann ist dies konsequent - durchringen. ({5}) Die gleiche Bezahlung von geringfügiger Beschäftigung in Ost und West endlich durchgesetzt zu haben halten wir unter dem Gesichtspunkt der Gleichstellung der Frauen für richtig. Wir unterstützen dies; denn es war den Frauen in Ostdeutschland nicht mehr zu erklären - sie empfanden es als Demütigung -, warum sie 100 DM weniger bekommen sollten. Aber unter beschäftigungspolitischen Aspekten ist es in der Tat ein riesengroßes Problem. Durch die geringeren Tarifeinkommen in Ostdeutschland entsteht nämlich die Situation, daß sich viele Frauen, die heute teilzeitoder noch vollzeitbeschäftigt sind, überlegen werden, ob sie nicht mehr Geld in der Tasche haben, wenn sie auf eine geringfügige Beschäftigung ausweichen. Darin liegt für die Arbeitgeber die Chance, daß die Akzeptanz der geringfügigen Beschäftigung erhöht wird. Das ist eine fatale Entwicklung für die Frauen und für die Sozialkassen. Für die Arbeitgeber ist es im wesentlichen ein Nullsummenspiel. Die einzige Änderung für sie ist, daß sie in Zukunft die Pauschalsteuer, wie sie es in der Vergangenheit nicht selten gemacht haben, nun nicht mehr auf die abhängig Beschäftigten abwälzen können. Die Versicherungsbeiträge müssen sie tatsächlich zahlen. Aber trotzdem bringt den Arbeitgebern diese Regelung erhebliche Vorteile. Geringfügige Beschäftigung ist immer noch billiger als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Viele Leistungen, die auch den geringfügig Beschäftigten auf Grund tarifvertraglicher und gesetzlicher Regelungen zustehen, werden ihnen die Arbeitgeber weiterhin vorenthalten können. Das gilt zum Beispiel für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, für das Urlaubsgeld, für das Weihnachtsgeld und natürlich auch für den Kündigungsschutz. Das finde ich bedauerlich. Die Arbeitgeber werden jede Chance nutzen, diese Vorteile in Anspruch zu nehmen. Daher glaube ich, daß sie sich nur zum Schein beklagen. In Wirklichkeit ist es die Lösung, die ihnen am meisten entgegenkommt. Zum Schluß noch eine Bemerkung. Gerade im Jahr der deutschen EU-Ratspräsidentschaft hätte die Bundesregierung mit einem beherzteren Gesetzentwurf zur Eindämmung geringfügiger Beschäftigung durchaus Punkte sammeln können. Auch diese Chance hat sie leider verpaßt. Die Bundesrepublik Deutschland ist inzwischen neben Großbritannien das einzige Land in Europa, das sich noch diese Art von versicherungsfreier Beschäftigung in diesen Größenordnungen leistet. Dies nur zu dem immer wieder bemühten Argument von der Wettbewerbsfähigkeit. Die Vorsitzende des Deutschen Juristinnenbundes, Professor Ursula Nelles, stellt fest: Dieses Gesetz ist nicht nur ein frauenpolitisches Ärgernis, sondern auch ein Verstoß gegen das europäische Gleichbehandlungsrecht. Ich denke, sie hat recht. Liebe Kolleginnen - das sage ich ganz bewußt -, es ist noch Zeit, uns gemeinsam darauf zu besinnen, solche Peinlichkeiten in der Zukunft zu vermeiden. Danke schön. ({6})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Das Wort hat nun die Kollegin Silvia Schmidt, SPD-Fraktion.

Silvia Schmidt (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003217, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als Neue muß ich gleich am Anfang feststellen: Die Opposition hört nicht richtig zu und kann auch nicht richtig addieren. ({0}) - Das ist sehr schön, Herr Schäuble. Ich danke Ihnen schon im voraus. ({1}) Ich werde es Ihnen als Neue einfach machen, meine Rede zu verfolgen und zu verstehen. Mit unserem Gesetzentwurf legen wir zu einem weiteren, seit Jahren nicht gelösten Problem ein Reformprogramm vor. Der Bundesminister für Arbeit hat schon darauf hingewiesen: Innerhalb von fünf Jahren hat sich die Zahl der geringfügig Beschäftigten um 1,1 Millionen erhöht. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist aber um 2 Millionen zurückgegangen. 16 Jahre lang war die alte Regierung nicht in der Lage, diesen Mißstand auf dem Arbeitsmarkt aufzugreifen und zu beseitigen. ({2}) Wenn ich an die F.D.P. denke, glaube ich, daß einige von Ihnen das auch gar nicht wollten. ({3}) Sicherlich ist dies ein Grund, warum Sie jetzt dort sitzen, wo Sie sitzen, nämlich auf der Oppositionsbank. Unser Gesetz ist ein weiterer Baustein in unserem Bemühen, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und die versicherungspflichtigen Arbeitsplätze zu erhalten; denn was eine Ausnahme von der Regel sein sollte, entwikkelte sich zu einer Ursache für den Wegfall von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen. Von den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen sind in allererster Linie Frauen betroffen. Der Anteil geringfügig beschäftigter Frauen in Westdeutschland hat in den letzten zehn Jahren um 74 Prozent und in Ostdeutschland in den letzten fünf Jahren um 75 Prozent zugenommen. Allein in Sachsen-Anhalt - von dort komme ich - sind 84 Prozent der geringfügig Beschäftigten Frauen. Ähnlich sieht es in den anderen ostdeutschen Ländern aus. Auch in den westdeutschen Ländern liegen die Zahlen noch bei über 70 Prozent. Frauen wollen arbeiten, wollen nicht ausgegrenzt werden und möchten auch gehört werden. Sie möchten aber nicht nur in diesen Billigjobformen beschäftigt sein. Sie wollen vor allen Dingen - das möchte ich noch einmal klarstellen - Vollzeitjobs haben. ({4}) Der eine oder andere behauptet ja, Frauen möchten die „drei Ks“ in Anspruch nehmen. Ich glaube, das ist nicht so. Nur 7 Prozent aller geringfügig beschäftigten Frauen üben diese Tätigkeit länger als 10 Jahre aus. 20 Prozent sehen darin eine Chance für den beruflichen Wiedereinstieg. 22 Prozent dieser Frauen fehlt einfach die berufliche Alternative. Die meisten von ihnen sind jedoch auf dieses Einkommen angewiesen, und damit sind sie auch erpreßbar. Mit unserem Gesetz wird klargestellt: Auch 630-DMJobs sind Arbeitsverhältnisse, für die Regeln gelten müssen. Diese Regeln bestehen ja auch schon, wie richtig erkannt wurde. Geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, bezahlten Urlaub, Kündigungsschutz und andere Arbeitnehmerrechte. Aber - das ist das Neue - künftig müssen die Arbeitgeber darauf hinweisen und die Beschäftigten über ihre Rechte informieren; denn sonst werden sie regreßpflichtig gemacht. Das war bis jetzt nicht der Fall. ({5}) Eine der für mich wichtigsten Änderungen - das muß ich wirklich einmal klarstellen; denn das, was hier manchmal dazu gesagt wird, finde ich schon eigenartig betrifft die Rentenversicherung: Frauen und Männern wird die Möglichkeit eingeräumt, durch Zuzahlung in die Rentenversicherung, und zwar in Höhe von 7,5 Prozent, einen Rentenanspruch zu erwerben. Herr Dr. Kues, hören Sie bitte noch einmal zu: Natürlich ist uns bewußt, daß 6,78 DM Rente im Monat für ein Jahr Arbeit bei einem Monatseinkommen von 630 DM nicht viel ist. Allerdings beträgt der Eigenanteil auch nur 47,25 DM. Jetzt könnten Sie natürlich wieder etwas einwerfen. Aber dann müßte ich Ihnen sagen, daß Sie - Sie hatten ja am 19. Januar einen Gesetzentwurf eingebracht - die Ziffer 5 Ihres eigenen Gesetzentwurfes wahrscheinlich nicht kennen bzw. überflogen haben. Darin heißt es, daß Sie die gesetzliche Rentenversicherung auf die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse ausdehnen wollen. Genau dies geschieht mit den 6,78 DM, die wir als Option einführen. Ich verstehe daher die Diskussion nicht. ({6}) Trotz der vielleicht geringen Höhe des erworbenen Rentenanspruchs ist dies ein wichtiger Schritt. Vor allem werden damit die Lücken in der Rentenbiographie geschlossen. Das ist gerade für Frauen, die nach der Wende oft aus der Beschäftigung herausgefallen sind, sich in der Sozialhilfe befinden und keinen Rentenanspruch in dieser Zeit erwerben, wichtig. Ich bitte also, darüber nachzudenken - auch die liebe PDS. Zudem sollte man sich nicht nur auf die absoluten Zahlen konzentrieren. Wir müssen auch sehen, daß durch den Erwerb von Rentenansprüchen damit zusammenhängende Ansprüche geschaffen werden: volle Berücksichtigung bei den Wartezeiten, Entgeltpunktberechnung, Rehabilitation - ganz wichtig -, Rente nach Mindesteinkommen, Schutz vor Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit, vorgezogene Altersgrenzen. Alles zusammen trägt dazu bei, daß die sozial- und arbeitsrechtliche Lage der geringfügig Beschäftigten verbessert wird; denn oft werden sie ja als Ausputzer und intelligenzgeminderte Menschen dargestellt, die keine Ahnung von dem haben, was sie eigentlich machen. Diese Diskriminierung dürfen wir nicht unbeachtet lassen. ({7}) Für mich gehen Frauen aus dieser Gesetzgebung sozial gestärkt hervor. Die bisher häufig zu beobachtende Ausnutzung der geringfügig Beschäftigten, die auf diesen Verdienst angewiesen sind, wird gestoppt. Schutzrechte werden ihnen nicht länger vorenthalten. Unser Gesetz ist zugleich auch ein wichtiges Instrument zum Erhalt von Arbeitsplätzen. Wir erwarten, daß damit die zunehmende Zahl der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse zu Lasten von Voll- und Teilzeitarbeitsplätzen eingedämmt wird. Besonders in Ostdeutschland wurden aus sogenannten Kostenersparnisgründen - das müßte besonders die F.D.P. wissen - Arbeitsverhältnisse in geringfügige Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt. Zudem sind mehrere tausend Arbeitsplätze verlorengegangen. Jetzt läuft auch noch das ABM-Wahlgeschenk aus. Ich möchte da aus meinem Wahlkreis Sangerhausen/Mansfelder Land eine Zahl nennen: Wir sind jetzt wieder bei 24,1 Prozent Arbeitslosen. Wahlversprechungen sollten gehalten werden, aber Sie konnten es nicht. Die erhebliche Umwandlung in geringfügige Beschäftigungsverhältnisse ist mit eine Folge der Umstrukturierung der Wirtschaft in den neuen Ländern und hängt natürlich auch mit der Strukturverschiebung hin zum Dienstleistungsgewerbe zusammen. Das mag mit eine Erklärung sein. Nichtsdestotrotz sind Arbeitslosenzahlen von bis zu 25 und 30 Prozent in vielen Regionen der neuen Länder alarmierend. Dort können wir keine geringfügige Beschäftigung brauchen, sondern dort benötigen wir Teilzeit- und Vollzeitarbeitsplätze. Wir rechnen damit, daß unser Gesetz die Ausweitung des Mißbrauchs der 630-DM-Jobs eindämmen wird; denn die Arbeitgeber müssen künftig steuerfrei gezahlte Löhne auf den Lohnsteuerkarten der geringfügig Beschäftigten eintragen. Dadurch wird eine bessere Kontrolle möglich. Hat ein Arbeitnehmer mehrere solcher Jobs, werden sie auf der Lohnsteuerkarte zusammengerechnet, entsprechend behandelt und nach den allgemeinen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen abgewogen. So verlieren sie ein Stückchen an Attraktivität, und Angebot und Nachfrage sinken. Zugleich wird dafür gesorgt, daß die Arbeitsstunden für den Arbeitgeber nicht mehr unterschiedliche Kosten verursachen. Außerdem wird mit unserem Gesetz ein weiteres Ziel der Bundesregierung erreicht, nämlich der Erosion der Finanzgrundlagen der beitragsfinanzierten Sozialversicherungen entgegenzuwirken. Die Aufsplittung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen in geringfügige Beschäftigungsverhältnisse hat beiden Sozialversicherungssystemen Milliardenbeträge entzogen. Unser Gesetzentwurf wird dazu führen, daß diesen Versicherungssystemen noch in diesem Jahr 3,4 Milliarden DM zugeführt werden. ({8}) - Das wird so sein, Frau Schwaetzer. Meine Damen und Herren von der CDU/CSU, lassen Sie mich in diesem Zusammenhang fragen: Welche Wirklichkeit nehmen Sie eigentlich noch wahr, wenn Sie der Meinung sind - ich zitiere aus dem von Ihnen vorliegenden Antrag -: Aufgrund des enormen Kostendrucks, dem sich viele Unternehmen und Selbständige gegenüberseSilvia Schmidt ({9}) hen, besteht die Gefahr, daß künftig zunehmend sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in geringfügige Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt werden und damit die Finanzgrundlage der sozialen Sicherungssysteme erodiert. Richtig, meine Damen und Herren von der Opposition, aber diese Tendenz besteht schon seit Jahren, und Sie haben 16 Jahre lang nicht gehandelt. Was soll das also? ({10}) Da kann ich wirklich nur noch sagen: Wer zu spät kommt, den bestraft der Wähler. Zum Schluß möchte ich nochmals betonen: Unser Gesetzentwurf ist ein erheblicher sozialpolitischer Fortschritt. Nicht alle wünschenswerten Forderungen werden erfüllt. Das kann aber bei der Komplexität dieses Themas auch nicht gewährleistet werden. Wichtig für die SPD-Fraktion ist: Geringfügige Beschäftigungen werden zu ordentlichen Arbeitsverhältnissen entwickelt, die den Arbeitnehmern ihre Rechte zusichern. Ich danke Ihnen. ({11})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Dies war die erste Rede der Kollegin Schmidt. Meine herzliche Gratulation. ({0}) Nun hat das Wort der Kollege Julius Louven, CDU/CSU-Fraktion.

Julius Louven (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001378, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 19. November letzten Jahres hat von diesem Pult aus mit tragender Stimme und gequältem Gesicht der Bundeskanzler eine dritte Variante zur Lösung der 630-Mark-Verträge vorgetragen. Ich habe ihm damals geantwortet und gesagt, ihm sei sein telegenes Lächeln inzwischen vergangen, weil er sich wohl nicht vorstellen konnte, wie schwierig die Problemlösung in diesem Bereich ist. Wäre der Bundeskanzler heute hier, dann würde ich ihm sagen: Mit der Variante vier machen Sie sich nun restlos lächerlich. ({0}) Wenn Sie, Herr Minister, und die Redner der Regierungskoalition meinen, wir hätten dieses Problem nicht gelöst, so ist dies richtig. ({1}) Aber Sie haben ja in der letzten Legislaturperiode zu diesem Bereich einen Gesetzentwurf vorgelegt, den Sie heute am liebsten totschweigen würden. Denn der war so unmöglich, daß Sie heute davon nichts mehr wissen wollen. ({2}) Wir in der alten Koalition, Herr Gilges, waren uns immerhin einig. Dies haben wir am 11. Dezember 1997 in einer Entschließung zum Ausdruck gebracht, in der es hieß: Für schutzwürdige Personen muß ein ausreichender Versicherungsschutz sichergestellt werden. Genau dies war immer Ihr Anliegen. Ich könnte Ihnen jetzt eine ganze Reihe entsprechender Zitate zum Beispiel von Frau Buntenbach, ({3}) von Frau Onur, von den Kolleginnen Lotz und Schmidt und von Ottmar Schreiner vorlesen, der uns in seiner bekannt liebenswürdigen Art seinerzeit vorwarf, wir seien Sozialbanausen, weil wir diese Menschen ohne Versicherungsschutz ließen. ({4}) Ich könnte jetzt Zitate von Ihnen nennen, die den Umfang von 14 DIN-A4-Seiten erreichen würden, in denen Sie gefordert haben, was auch wir sagten: Für schutzwürdige Personen muß ein ausreichender Versicherungsschutz sichergestellt werden. ({5}) Gerd Andres, inzwischen Parlamentarischer Staatssekretär beim Arbeitsminister, hat am 1. Oktober 1997 hier in einer Rede anläßlich einer Debatte zu diesem Problembereich mit der Aussage begonnen, „das Motto Mittendrin und trotzdem draußen“ beschreibe das Problem sehr genau. So Gerd Andres. Er führte weiterhin aus: Jedes dieser Beschäftigungsverhältnisse muß sozialversicherungspflichtig sein. Das ist die richtige Logik in unserem System. Er rief uns zu: Warum stopfen Sie dieses Loch nicht? Warum tun Sie nichts? ({6}) Daraufhin habe ich genau heute vor einem Jahr ein Papier dazu vorgelegt, wie ich mir die Lösung des Problems vorstellen könne. Ich habe mich dabei auch auf die Einlassungen von Gerd Andres bezogen. Für mich waren fünf Punkte wichtig. Ich habe sie am 19. November 1998 genannt. Ich will sie heute wiederholen: Erstens. Der flexible Zugriff auf Arbeitnehmer, die ad hoc bereit sind, auch zu unpopulären Arbeitszeiten tätig zu werden, muß möglich bleiben. Sylvia Schmidt ({7}) Zweitens. Die Arbeitsverhältnisse dürfen sich nicht wesentlich verteuern - weder für die Arbeitnehmer noch für die Arbeitgeber. Drittens. Der Einstieg in eine normale Teilzeitbeschäftigung, die jetzt an der sogenannten 630-MarkMauer endet, muß mit einer Neuregelung erleichtert werden. Viertens. Wir müssen alles vermeiden, was Arbeitnehmer und Arbeitgeber in die Illegalität treibt. Fünftens. Wir brauchen Regelungen, die einfach und handhabbar sind. ({8}) Im Ausschuß hat Gerd Andres im Januar dieses Jahres erklärt, daß man sich auf dieser Basis, also auf der Basis meines Papiers, sofort einigen könne. Sogar die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft hat sich positiv geäußert, Lutz Freitag sogar fast überschwenglich. In der Aktuellen Stunde vom 19. November des letzten Jahres hat Ihr Fraktionsvorsitzender Struck auf Grund meiner Einlassungen gesagt, daß er es begrüße, daß wir uns in der CDU/CSU von der F.D.P. freigeschwommen hätten, und er darauf vertraue, auf Grund meiner fünf Punkte eine Regelung mit breiter Mehrheit im Bundestag beschließen zu können. Nun, meine Damen und Herren von der SPD und dem Bündnis 90/Die Grünen, Ihr Gesetzentwurf: Er ist ein absoluter Flop, Herr Minister. ({9}) Nicht nur - o Graus -, daß er 57 Seiten umfaßt. Er ist vielmehr auch inhaltlich eine Katastrophe. Lieber Gerd Andres, lieber Minister Riester, beide sind Sie führend in Gewerkschaften tätig gewesen. Mit Ihren Gewerkschaften, den Kirchen, den Frauenverbänden und vielen anderen haben Sie immer den Standpunkt vertreten, die hier beschäftigten Menschen bräuchten eine soziale Absicherung. Nun legen Sie einen solchen Gesetzentwurf vor. Schämen Sie sich nicht, Herr Minister? ({10}) Sie sprechen hier davon, dies sei sozial ausgewogen. Sagen Sie doch einmal nach draußen, was daran sozial ausgewogen ist! ({11}) Ich frage mich auch, wo der Aufschrei der von mir angesprochenen Verbände bleibt. Sie müssen diesen wohl eine Schlaftablette verpaßt haben. Anders kann ich mir deren Verhalten - die Tatsache, daß sie ruhig sind nicht erklären. Die Arbeitgeber haben künftig Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen; Leistungsansprüche können die betroffenen Arbeitnehmer aber nur durch zusätzliche freiwillige Beiträge erwerben. Meine Damen und Herren, dies ist doch nun wirklich ein Witz! Ich habe mir nie vorstellen können, daß deutsche Sozialdemokraten so einen Nonsens vorlegen können. ({12}) Auch die steuerlichen Regelungen schreien zum Himmel; die Kollegin Schwaetzer hat dies deutlich gemacht. Sie haben doch genügend Verfassungsrechtler in Ihren Reihen, um zu erkennen, daß diese Regelungen nicht haltbar sind. Und man sieht es den gequälten Gesichtsausdrücken der Kolleginnen und Kollegen hier ja auch an. ({13}) Im übrigen wundere ich mich darüber, daß sich all die, von denen ich Kritisches zitieren könnte - auch von Ihnen, Frau Onur -, heute so ruhig verhalten. ({14}) Es ist schon eigenartig. Sie schreiben in die Begründung zum Gesetzentwurf - das muß man sich wirklich auf der Zunge zergehen lassen -: Bei verheirateten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bleibt es auch dann bei der Steuerfreiheit, wenn der andere Ehegatte eigene Einkünfte erzielt. Bei anderen wird einfach zusammengerechnet. Diesen Sachverhalt garnieren Sie mit der Klammerbemerkung „Brücke zur Rückkehr in das Arbeitsleben“. Herr Minister - Sie haben das auch erwähnt -, erläutern Sie doch einmal, worin die „Brücke zur Rückkehr in das Arbeitsleben“ hier besteht! ({15}) Eine Brücke zur Rückkehr in normale Beschäftigungsverhältnisse gibt es nur - dies ist meine feste Überzeugung -, wenn wir die 630-Mark-Mauer, wo die geringfügige Beschäftigung derzeit endet, überwinden. Dazu habe ich Vorschläge gemacht. Darüber hinaus muß man sich einmal anschauen, wie Sie von der Regierungskoalition dies alles kontrollieren wollen, welche bürokratischen Regeln Sie installieren. Angesichts dessen tun mir insbesondere die Arbeitgeber bei den kleinen und mittelständischen Betriebe leid, die dem ausgesetzt sind - typisch SPD! ({16}) Selbst die Gemeinden müssen Sie - es ist nicht zu glauben - verpflichten, kontrollierend tätig zu werden. Mit dem Art. 10 dieses Gesetzes ändern Sie das Betriebsverfassungsgesetz dahin gehend, daß sie den Betriebsräten in dieser Frage ein Mitspracherecht geben. Wenn das Verhältnis von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen und solchen mit einer geringfügigen Beschäftigung unausgewogen ist, kann der Betriebsrat seine Zustimmung verweigern. Was heißt denn „unausgewogen“? Das ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Wenn man sich nicht einigt, sollen die Arbeitsgerichte die Frage der Unausgewogenheit entscheiden. Nun stellen Sie sich das einmal in der Praxis vor: Ein Großgastronom mit 30 Beschäftigten hat an einem Wochenende eine große Gesellschaft zu bewirten. Er kann dies nur mit zusätzlich 20 oder 30 geringfügig Beschäftigten bewältigen. Der Gastronom muß dafür den Betriebsrat fragen. Der Betriebsrat sagt nein. Dann müßte der Gastronom zum Arbeitsgericht, um klären zu lassen, was in diesem Fall „ausgewogen“ heißt. Bis entschieden ist, ist die Veranstaltung natürlich vorbei bzw. sie hat gar nicht stattgefunden. ({17}) Der Betriebsfrieden ist gestört, die mittelständige Wirtschaft geschädigt. So wollen Sie den Mittelstand fördern! ({18}) Geschmunzelt habe ich auch bei dem Art. 16 dieses Gesetzes. Er besagt, daß die Bundesregierung bis zum 31. März 2003 über die Auswirkungen dieses Gesetzes berichten muß. Dieses Datum wurde sicher aus wohlerwogenen Gründen gewählt: nach der nächsten Bundestagswahl. Ziel Ihres Gesetzentwurfes ist - so heißt es unter Spiegelstrich fünf der Zielbeschreibung - „mittelfristig die Ausweitung dieser Beschäftigungsverhältnisse einzudämmen“. Das Gegenteil wird der Fall sein. Unter Spiegelstrich sechs führen Sie als Ziel an, „Ausweichreaktionen in den Bereich der Schwarzarbeit ... zu verhindern“. Das Gegenteil wird der Fall sein. Meine sehr verehrten Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, Ihre Parteifreundin Heide Simonis, die schleswig-holsteinische Ministerpräsidentin, hat sich im „Handelsblatt“ in dieser Woche von dem Gesetzentwurf distanziert. Sie bezeichnet ihn als mehr als unglücklich. Der rheinland-pfälzische Arbeitsminister Florian Gerster - ebenfalls Ihr Parteifreund - äußerte sich ähnlich scharf. Die Arbeitgeber, die zunächst nach den Äußerungen des Bundeskanzlers vom 19. November nicht unzufrieden waren, weil eine Verteuerung dieser Arbeitsverhältnisse für sie nicht erfolgte, sind inzwischen besorgt, wegen der Kompliziertheit des Gesetzes sogar entsetzt. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung spricht von Stückwerk, und die Gewerkschaften schweigen, weil sie wohl schweigen müssen. ({19}) Dies alles darf Sie doch nicht unberührt lassen, meine Damen und Herren. Ich stelle mir vor, wir hätten ein solches Gesetz vorgelegt. Welches Szenario hätten Sie dann wohl veranstaltet? ({20}) Verlieren Sie, meine Damen und Herren, nicht Ihr Gesicht und Ihre Glaubwürdigkeit! Ziehen Sie diesen Murks zurück! ({21}) Ihre Regierungserklärung haben Sie überschrieben mit: Weil wir Deutschlands Kraft vertrauen. - Ich denke, die Deutschen vertrauten auf Ihre Vernunft - bisher allerdings in vielen Punkten vergeblich. ({22})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Das Wort hat Bundesministerin Christine Bergmann.

Christine Bergmann (Minister:in)

Politiker ID: 11005300

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich habe die Debatte um die nichtversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse über viele Jahre mitverfolgt, auch als Arbeitssenatorin. Während wir die Debatte geführt haben, während über viele Jahre, zum Teil auch von Ihnen, Kritik an dieser Form der nichtversicherungspflichtigen Beschäftigung geäußert wurde, hat die Zahl dieser Beschäftigungsverhältnisse stark zugenommen. Die Zahlen haben wir gehört. Von ihnen hat es in den letzten Jahren immer mehr gegeben, und ohne Not sind ordentliche Arbeitsverhältnisse richtiggehend atomisiert worden. Sie haben die ganze Zeit zugeschaut, und wir wären schon zufrieden gewesen, wenn da einmal ein Gesetzesentwurf von Ihnen auf den Tisch gekommen wäre, auch wenn es nur Stückwerk gewesen wäre, wenn wenigstens ein Schritt in die richtige Richtung gegangen worden wäre. ({0}) Insofern dürfen Sie hier nicht von „Armutszeugnis“ reden. Es ist ein Armutszeugnis für Sie, daß es so weit kommen konnte und daß wir jetzt dastehen und sagen müssen: Es gibt 5 bis 6 Millionen solcher Beschäftigungsverhältnisse. Wir müssen jetzt fragen: Wie schaffen wir es, daß wir die unterschiedlichen Interessen in einem vernünftigen Gesetzentwurf bündeln? Hier wird immer die Realität ein wenig schöngeredet. Wieviel Schwarzarbeit um diese nichtversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse herum entstanden ist, das müßten Sie, Frau Schwaetzer, doch sehr genau wissen. ({1}) Es wird ein solches Beschäftigungsverhältnis eingerichtet, und weitere Tätigkeiten im Umfeld dieses Beschäftigungsverhältnisses werden mehr und mehr durch Schwarzarbeit abgedeckt. Das konnte geschehen, weil es keine Möglichkeit des Nachweises und der Kontrolle gab. ({2}) Ich bin der Auffassung, daß wir auf Grund des jetzt eingeführten Nachweises - jedes dieser Beschäftigungsverhältnisse muß auf der Steuerkarte nachgewiesen werden ({3}) überhaupt erst wissen, was hier los ist, und wir die Entwicklung verfolgen können. Ich kann Ihnen auch versprechen: Wir werden sehr genau hinschauen, wie sich dieser Bereich in den nächsten Jahren entwickeln wird. Wir sind flexibel; wir werden mit Sicherheit, wenn sich das eine oder andere nicht bewährt, auch bereit sein, Änderungen vorzunehmen. Das ist doch gar keine Frage. Aber wir müssen doch erst einmal den richtigen Einstieg hinbekommen, indem wir sagen: Was gibt es denn in diesem Land? Was passiert da? In welchen Bereichen können wir schnell für eine Regelung sorgen? Denn auf Grund dieses Zuwachses der nichtversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse gab es die allseits beklagte Erosion der sozialen Sicherungssysteme. Wir können uns auf der einen Seite nicht hinstellen und darüber klagen, daß es immer weniger Beitragszahler gibt, wenn wir auf der anderen Seite hinnehmen, daß sich Millionen aus diesen Sicherungssystemen völlig legal verabschieden können. Ich denke, daß wir mit dem jetzt vorliegenden Gesetzesentwurf dem einen starken Riegel vorschieben werden. Deswegen bin ich froh, daß wir nun endlich einen solchen Gesetzentwurf auf dem Tisch haben. ({4}) Es geht darum, der Erosion unserer Sozialversicherungssysteme entgegenzusteuern. Das wurde ja von einigen beklagt und mit dem Wort „Zwangsabgabe“ kritisiert. Aber ich denke, wir alle kennen die Situation unserer sozialen Kassen und wissen, daß es dringend notwendig ist, daß in diesem Bereich etwas passiert, daß wir eine Versicherungspflicht einführen. ({5}) - Darauf komme ich noch. Wir eröffnen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit, mit freiwilligen Beiträgen Rentenansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung zu erwerben. Das ist wirklich sehr zu begrüßen. ({6}) - Nicht in dieser Form. Auch dazu sage ich noch etwas. Ich bin davon überzeugt, daß wir mit diesen Arbeitsverhältnissen den Mißbrauch stoppen werden, und zwar dadurch, daß wir das Melde- und entsprechende Kontrollverfahren eingeführt haben. Wer arbeitet eigentlich in den nichtversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen? Es waren 1997 knapp 40 Prozent Haushaltsführende - so heißt das so schön -, also Frauen, es waren rund 13 Prozent Schüler und Studenten und etwa 11 Prozent Rentner. Nun möchte ich aus frauenpolitischer Sicht einige Punkte aufgreifen, die mir sehr am Herzen liegen und die auch die Abgeordneten bewegen. Zu mir sind in den letzten Jahren viele Frauen gekommen, die sagten: Ich will entweder eine volle Arbeitsstelle oder wenigstens eine ordentlich abgesicherte Teilzeitstelle, aber ich bekomme sie nicht; ich bekomme nur 620- oder 520-DMJobs angeboten, und zwar nicht nur im Handel, sondern auch in den Apotheken, in den Arztpraxen und anderswo. So erging es den Frauen, obwohl sie etwas ganz anderes wollten. Wir wissen, daß die Pauschalsteuer in großem Umfang auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abgedrückt wurde. Das merken wir jetzt auch an den Reaktionen der Arbeitgeber auf unsere Regelung, daß Beiträge in die sozialen Sicherungssysteme gezahlt werden sollen. Diese Möglichkeit des Abwälzens haben Arbeitgeber nun nicht mehr, es ist jetzt also sehr viel weniger attraktiv, in die nichtversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse auszuweichen. Ich denke, daß Frauen, weil die Attraktivität für geringfügige Beschäftigung für die Arbeitgeber wegfällt, nun bessere Chancen haben, mittelfristig ordentliche Teilzeitarbeit oder eine Vollzeitarbeit zu bekommen. Mein nächster Punkt bezieht sich auf die sozialen Sicherungssysteme. Ich möchte auf das Thema Rentenversicherung eingehen. Es ist wirklich abenteuerlich, was dazu von der einen oder anderen Seite gesagt wurde. Das paßt auch nicht unbedingt zusammen. Wir haben die Option für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geschaffen, sich mit eigenen Rentenbeiträgen Anwartschaften zu erwerben und Rentenbiographien zu schließen. Ich sage das noch einmal; man kann es nämlich nicht oft genug sagen; denn es scheint offensichtlich noch nicht angekommen zu sein. Es geht nicht nur um die 7 DM, die es mehr an Rente gibt. ({7}) Es geht vor allen Dingen darum, daß vollwertige Pflichtbeitragszeiten, also die volle Berücksichtigung bei der Wartezeit, bei der Rente nach Mindesteinkommen, bei Rehabilitation und bei Erwerbsunfähigkeit und vorgezogener Altersgrenze, erreicht werden. Ich betrachte das nicht als unsozial oder ungerecht. Ich halte das im höchsten Grad für die Frauen für wichtig. Ich hoffe - ich bitte parteiübergreifend alle darum, daß wir den Frauen diese Option nahebringen -, daß viele Frauen von dieser Option Gebrauch machen. Vorgesehen haben wir - das verteufeln Sie als ein Stück Bürokratie - auch die Pflicht zur Beratung der Arbeitgeber über diese Möglichkeiten und gleichzeitig die Belehrung darüber, welche Rechte geringfügig Beschäftigte überBundesministerin Dr. Christine Bergmann haupt haben, nämlich das Recht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und das Recht auf Urlaub. Das war vielen bisher unbekannt und wurde auch nicht unbedingt propagiert. ({8}) - Ja, das gab es. Ich habe nicht gesagt, daß es das nicht gab. Es war aber vielen bisher unbekannt, und jetzt gibt es die Pflicht der Belehrung. Verbunden mit der Option des Erwerbs von Rentenanwartschaften kann das, denke ich, für Frauen in diesem Bereich sehr hilfreich sein. ({9}) - In der Regel pflegen Arbeitgeber mit ihren Arbeitnehmern beim Einstellungsgespräch zu reden. Jetzt stehen dabei diese Dinge auf der Tagesordnung, das ist doch so. Ich halte es für sehr wichtig, daß die Nebenbeschäftigungen voll angerechnet werden. Das heißt, wir werden jetzt mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung haben. Für uns ist das keine Frage der Statistik. ({10}) - Das ist Ihre alte Denke, die hier durchkommt. ({11}) Es geht uns schlichtweg darum, eine Gerechtigkeitslücke zu schließen, weil es niemandem zu vermitteln ist, daß bestimmte Anteile des Erwerbseinkommens von der Versicherungspflicht und der Besteuerung ausgenommen sind. Ich sage auch ganz klar: Nicht alle frauenpolitischen Punkte sind erfüllt worden. Es sind durchaus noch Wünsche offen. Es gibt, wie wir wissen, eine ganze Menge Diskussionen. Es ist auch nicht so, daß die Briefe nicht bei uns landen würden. Es ist auch nicht so, daß mit Gewerkschaften nicht darüber diskutiert würde; die reden nicht nur mit Ihnen, sondern genauso mit uns. Ein Redeverbot gibt es da sowieso nicht. Aber ich habe keine Schwierigkeiten mit der Nichtbesteuerung des Einkommens der Ehefrau, weil ich denke: Na prima, endlich wird dieses Einkommen als eigenes Einkommen gewertet. Das kann doch eigentlich auch nicht schaden. ({12}) Ich denke, daß wir sehr genau hingucken werden, was in der nächsten Zeit passiert. Entwickeln sich diese Beschäftigungsverhältnisse so, wie wir das mittelfristig wollen? Dieser Blick wird überhaupt erst möglich -

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Frau Ministerin - Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Ich komme zum Schluß.

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Nein, es ist eine Zwischenfrage vom Kollegen Laumann angemeldet.

Christine Bergmann (Minister:in)

Politiker ID: 11005300

Ja, Herr Laumann, bitte.

Karl Josef Laumann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001294, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Ministerin, Sie sprachen gerade davon, daß Sie es für richtig halten, daß der 630-DM-Vertrag einer Ehefrau nicht besteuert wird. Da möchte ich Sie fragen: Halten Sie das für gerecht? Wenn ein Rechtsanwalt oder Zahnarzt seine Frau für 630 DM beschäftigt, kann er diese 630 DM von seiner Steuer absetzen; aber das Einkommen dieser Frau wird nicht steuerpflichtig. Halten Sie das gegenüber dem Facharbeiter, der abends kellnern geht und sich 400 DM dazuverdient und das dann voll versteuern muß, wirklich für gerecht? ({0})

Christine Bergmann (Minister:in)

Politiker ID: 11005300

Ich will noch einmal deutlich machen, was ich gesagt habe. Ich kenne alle diese Beispiele. Ich habe keine Schwierigkeiten damit, daß das Einkommen von Frauen als eigenes Einkommen behandelt wird. Daß Mißbrauch von mir in keiner Form toleriert wird, ist eine andere Frage. Aber Arbeitseinkommen von Frauen, ordentlich erworben, sind eigenständige Arbeitseinkommen. ({0}) - Ja, mit Arbeit erworben.

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Eine weitere Zwischenfrage - Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Ich möchte jetzt zum Schluß kommen. ({0}) - Wir wollen doch diese Debatte jetzt nicht weiterführen. Ich kenne doch Ihre Beispiele. ({1}) - Nein, das bringt mich nicht in Verlegenheit. ({2}) - Das zeigt nicht, daß das nicht zu regeln ist. Ich habe nur meine Meinung über Arbeitseinkommen von Frauen mitgeteilt. Das wird doch wohl noch legitim sein. Das ist eine Meinung, mit der wir uns sicher noch befassen werden. ({3}) Ich meine, daß der Gesetzentwurf den richtigen Weg vorgibt. Er stoppt die Aushöhlung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse. Er stabilisiert die sozialen Sicherungssysteme. Er stoppt den Mißbrauch; wir haben die Meldepflicht für alle und die Kontrolle. Er bietet insbesondere Frauen die Möglichkeit, über freiwillige Beiträge Ansprüche in der Rentenversicherung zu erwerben. Er belastet Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht ungebührlich hoch. Er vermeidet Ausweichreaktionen in die Schwarzarbeit. Es ist immer eine schwierige Gratwanderung zwischen den unterschiedlichen Interessenlagen, zwischen zu hoher Belastung der Beschäftigungsverhältnisse auf der einen Seite und Aushöhlung unseres Sozialversicherungssystems auf der anderen Seite. Ich bin davon überzeugt, daß wir das gemeistert haben. Wir werden die weitere Entwicklung sehr genau im Auge behalten. Danke. ({4})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Das Wort hat Kollegin Maria Böhmer, CDU/CSU-Fraktion.

Dr. Maria Böhmer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002630, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin Bergmann! Diese Regelung zu verteidigen ist wahrlich ein schwerer Job für eine Frauenministerin. ({0}) Wenn Sie hier sagen, Sie seien auf dem richtigen Weg, bessere Chancen für Vollzeit und reguläre Teilzeit zu schaffen, dann sage ich: Sie sind hier auf einem Holzweg. ({1}) Sie haben in diesem Gesetz keinen Riegel, mit dem Sie der Aufsplitterung von regulärer Beschäftigung wirklich wehren können. Da machen Sie sich etwas vor. Ich rate Ihnen in der Tat: Beobachten Sie die Auswirkungen dieses Gesetzes! Es wird zu mehr geringfügiger Beschäftigung führen und die reguläre Beschäftigung weiter absenken. Hieran wird deutlich: Selbst in den ersten hundert Tagen, in denen die neue Regierung im Amt ist, sind die Wahlversprechen gegenüber den Frauen nicht einmal das Papier wert, auf dem sie geschrieben sind. ({2}) SPD und Grüne hatten in Deutschland gemeinsam mit dem DGB ein Frauenbündnis initiiert - mittendrin und trotzdem draußen. Da sind Sie für die bessere soziale Sicherung der Frauen eingetreten und dafür, den Mißbrauch bei der geringfügigen Beschäftigung zu bekämpfen. Ich erinnere mich noch gut, daß sich die Kollegin Onur - sie ist jetzt nicht mehr hier - noch im April vergangenen Jahres mit großer Vehemenz für die Bagatellgrenze bei der geringfügigen Beschäftigung ausgesprochen hat. Der damalige Fraktionsvorsitzende Scharping hat die bestehenden Regelungen als frauenfeindlich bezeichnet und gefordert: Gebt den Frauen ordentliche Teilzeitarbeitsplätze. - Was ist diese Aussage jetzt noch wert? Nichts. Was ist mit der Absenkung der Geringfügigkeitsgrenze? Nicht einmal um eine müde Mark senken Sie diese Grenze ab. Nichts geschieht an dieser Stelle. Im Gegenteil: In den neuen Bundesländern erhöhen Sie die Geringfügigkeitsgrenze. Es ist das erste Mal, daß geringfügige Beschäftigung amtlich ausgeweitet wird. ({3}) Frauen wurde im Wahlkampf vorgegaukelt, daß SPD und Grüne ihre Interessen vehement vertreten würden. Aber hier zeigt sich: Das ist alles nur heiße Luft. Bei diesem Gesetzentwurf geht es nämlich nicht um die Verbesserung der Situation der 3,3 Millionen Frauen in geringfügiger Beschäftigung - mitnichten. Bundeskanzler Schröder selbst hat in der berühmten Aktuellen Stunde am 19. November 1998, als er innerhalb von zehn Tagen seinen dritten Vorschlag vorstellte, drei Zielsetzungen genannt. An keiner Stelle - ich betone: an keiner Stelle! - war dort die Rede davon, daß die soziale Sicherung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbessert werden soll. Dieses zentrale Ziel ist bei ihm offensichtlich unter den Tisch gefallen. ({4}) Dagegen zieht sich wie ein roter Faden durch diese sogenannte Reform die Grundlinie der neuen Regierung, nämlich immer neue Finanzquellen zu Lasten der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber zu erschließen, statt die dringend gebotenen Reform- und Sparmaßnahmen in Angriff zu nehmen. ({5}) Zweifellos muß man die Lage der Sozialkassen sehr ernst nehmen. ({6}) - Wenn Sie hier so schreien, dann stellen Sie auch eine Frage! Dann können wir miteinander diskutieren. ({7}) Die Erosion der sozialen Sicherungssysteme, das heißt die Flucht aus diesen Sicherungssystemen, müssen wir sehr ernst nehmen. Wir haben eine Antwort gegeben, indem wir in der letzten Legislaturperiode Reformen im Rentenbereich durchgesetzt haben. Aber Sie hatten nichts Eiligeres zu tun, als diese Rentenreform zurückzunehmen, ohne ein eigenes Konzept vorzulegen. ({8}) Sie haben damit dafür gesorgt, daß sich die Finanzsituation in diesem Bereich deutlich verschlechtert. Rechnen wir es einmal nach. Der VDR sagt: Für die Jahre 1999 und 2000 kostet allein die Aussetzung des demographischen Faktors 4,3 Milliarden DM. Schauen wir jetzt einmal auf die Einnahmen, die Sie auf Grund der Neuregelung der geringfügigen Beschäftigung erwarten; Sie haben es ausgeführt. Sie hoffen auf 4,75 Milliarden DM in zwei Jahren. Wir können hier also eine einfache Gegenrechnung machen. Durch Ihren mangelnden Mut, Ihre geringe Bereitschaft zu Strukturreformen in der Rentenversicherung werden diese Mehreinnahmen sofort wieder aufgefressen werden. ({9}) Es nützt nichts, an Symptomen zu kurieren. Sie müssen den Mut zu einer Reformpolitik haben, statt restaurative Politik zu betreiben. ({10}) Was leistet dieser Gesetzentwurf eigentlich? Von der ersten Mark an, heißt es, sollen Beiträge zur Sozialversicherung erhoben werden. Das ist eigentlich eine frohe Botschaft. Konkret bedeutet das aber: statt der bisher 20prozentigen Pauschalbesteuerung jetzt 10 Prozent in die Krankenversicherung, 12 Prozent in die Rentenversicherung. ({11}) Aber aus diesen Beiträgen folgen keine Leistungen. Das ist der zentrale Mangel an Ihrem Gesetz. ({12}) - Wollen Sie, Herr Gilges, endlich einmal etwas fragen, oder wollen Sie immer nur schreien? ({13})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Eine Zwischenfrage, bitte, Herr Schemken.

Heinz Schemken (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001955, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Kollegin, sind Sie mit mir der Meinung, daß sich Herr Gilges viel zuviel aufregt? ({0})

Dr. Maria Böhmer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002630, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Lieber Herr Schemken, in der Tat muß man sagen: Wer so laut schreit, hat wahrscheinlich nicht viel zu bieten. ({0})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Gilges?

Dr. Maria Böhmer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002630, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Ja, nachdem er geschrien hat, soll er jetzt auch fragen.

Konrad Gilges (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000680, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Es geht mir ganz gut. Ich habe einen sehr niedrigen Blutdruck, Herr Schemken, der zwischen 65 und 90 liegt. Deshalb tut es mir gut, wenn ich mich morgens ein bißchen aufrege. Das möchte ich nur nebenbei erwähnen. Aber ich wollte ganz konkret etwas fragen: Frau Kollegin, Sie haben gesagt, es gebe keinen Belastungsunterschied bei der Steuer. Das ist schlicht und einfach falsch, was Sie sagen. Es ist zwar richtig, ({0}) - warten Sie doch einmal ab! -, daß 20 Prozent Pauschalbesteuerung per Gesetz erhoben werden. Aber die tatsächliche Besteuerung lag bei 22,8 Prozent. ({1}) - Es freut mich, daß der Kollege zuhört. Er versteht ja etwas davon. Die Arbeitgeber sparen 0,8 Prozent ein; das ist die Tatsache. Deshalb ist Ihre Rechnerei schlicht und einfach falsch. Ich bitte Sie darum, auch einmal zur Kenntnis zu nehmen, daß die tatsächliche Belastung - ich sage das noch einmal - bei 22,8 Prozent liegt. ({2}) Die zukünftige Belastung liegt bei 22 Prozent. Das ist eine Einsparung von 0,8 Prozent. Zur zweiten Frage, die ich Ihnen stellen muß ({3}) - das ist die eigentliche Frage -: Arbeitnehmer und Arbeitgeber - das haben Sie eben behauptet - würden zusätzlich belastet. Tatsächlich gibt es keine Mehrbelastung; vielmehr findet nur eine Umschichtung statt. Sagen Sie doch einmal im Detail, welche zusätzlichen finanziellen Belastungen für den Arbeitgeber entstehen! Ich habe gerade eben vorgerechnet, daß es Einsparungen gibt. Welche zusätzlichen Belastungen entstehen denn für den Arbeitnehmer?

Dr. Maria Böhmer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002630, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Gilges, zunächst darf ich einmal feststellen: Ich finde es schon bemerkenswert, wie Sie sich jetzt für die Arbeitgeber stark machen. Das habe ich bei Ihnen noch nie erlebt. ({0}) Wenn Sie nicht so geschrien und mir statt dessen aufmerksam zugehört hätten, dann hätten Sie gemerkt: Es ging mir an dieser Stelle zum einen deutlich um die Auswirkungen auf die Finanzlage der Rentenversicherungen. Dazu habe ich gesagt, daß Sie hier fast ein Nullsummenspiel betreiben, wenn Sie auf der einen Seite Reformen zurücknehmen und damit Mehrbelastungen schaffen, während Sie auf der anderen Seite wieder neue Finanzquellen erschließen müssen. Zum anderen muß ich Ihnen sagen: Mir geht es hier um die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nämDr. Maria Böhmer lich nichts von diesem Beitrag haben, den der Arbeitgeber jetzt zahlt. ({1}) Es gibt doch einen Bruch im Bereich der Sozialversicherung, wenn hier Beiträge gezahlt werden und daraus keine Leistungen erfolgen. Sie müßten aufstehen in diesem Parlament und sich mit Vehemenz gegen eine solche Regelung aussprechen. ({2})

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Frau Kollegin, gestatten Sie noch eine Nachfrage des Kollegen Gilges?

Dr. Maria Böhmer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002630, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Ja, bitte.

Konrad Gilges (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000680, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Ich wollte Sie, Frau Kollegin, nur fragen, ob es Ihnen bekannt ist, daß der Arbeitnehmer - das war in der Vergangenheit so - keinen Anspruch auf die Beitragszahlungen der Arbeitgeber hat. Die alte Bundesregierung hat in den 80er Jahren zum Beispiel ein Gesetz vorgelegt, nach dem türkische Arbeitnehmer Versicherungsbeiträge ausgezahlt bekamen, nachdem sie in die Türkei zurückgekehrt waren. Sie bekamen aber nur diejenigen Versicherungsbeiträge ausgezahlt, die sie selber eingezahlt hatten, während Sie damals die Beiträge der Arbeitgeber eingespart bzw. in der Rentenkasse belassen haben. Das war immer so und soll nach meiner Meinung auch so bleiben. Das ist auch richtig. Aber Sie stellen jetzt neue Grundsatzprinzipien in der Sozialversicherung auf, mit denen Sie - wenn Sie sie durchhalten - in Ihrer eigenen Fraktion große Probleme bekommen.

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Herr Kollege, Ihre Frage!

Konrad Gilges (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000680, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Ich habe ja gefragt, ob ihr das bekannt ist. ({0})

Dr. Maria Böhmer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002630, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Gilges, ich habe gerade den Präsidenten gebeten, die Uhr anzuhalten. Wenn man die Debatte jetzt so lebhaft führt - das macht mir auch Spaß -, dann sollte das aber nicht auf die Redezeit angerechnet werden, Herr Präsident. Lieber Herr Gilges, Sie sind lange genug im Ausschuß für Arbeit und Soziales. Deshalb wundere ich mich darüber, wie Sie so an der Sache vorbeireden können. ({0}) Ihnen dürfte doch, da Sie noch länger als ich diesem Ausschuß angehören, sehr bewußt sein, auf welchen Prinzipien unser Sozialversicherungssystem beruht. ({1}) Bei unserem Sozialversicherungssystem ist von eminenter Bedeutung, daß, wer Beiträge leistet, auch Anspruch auf Leistung hat. So wollen wir es auch für die Zukunft halten. ({2})

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Frau Kollegin Böhmer, gestatten Sie eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Seifert?

Dr. Maria Böhmer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002630, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Bitte.

Dr. Ilja Seifert (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002153, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Ich möchte auf Ihre Antwort auf die vorhergehende Frage zurückkommen. Wollen Sie allen Ernstes sagen, daß es für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nichts ist, wenn sie Ansprüche auf Reha-Leistungen sowie EU- und BU-Ansprüche erwerben können? Sie sagten eben, sie bekämen nichts heraus. In Anbetracht dessen, daß sie bisher bei geringfügigen Beschäftigungen nichts dergleichen hatten, ist das jetzt doch ganz schön viel. ({0}) Ich habe ansonsten nicht viel Grund, diesen Gesetzentwurf zu verteidigen. Aber an diesem Punkt kann man doch nicht sagen, das sei nichts. ({1})

Dr. Maria Böhmer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002630, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Kollege, ich bin Ihnen dankbar, daß Sie diese Frage gestellt haben; das gibt mir Gelegenheit zur Klarstellung. Wenn mit diesem neuen Gesetz eine Einladung ausgesprochen wird, freiwillig den Rentenbeitrag mit eigenen Beiträgen um 7,5 Prozent aufzustocken, um dann Leistungen zu erhalten, dann werde ich jeder Frau und jedem Mann in geringfügiger Beschäftigung raten, dieses Geld lieber ins Sparschwein zu stecken, statt später so kümmerliche Rentenleistungen herauszubekommen, wie wir es eben gehört haben. ({0}) Auch wenn Sie eben Reha, Berufs- und Erwerbsunfähigkeit erwähnt haben, kann ich nur sagen: Suchen Sie diejenigen im Lande, die bereit sind, diesen Beitrag in die Rentenversicherung zu zahlen. Ich habe gerade im Fernsehen etliche Interviews gesehen, in denen Frauen das strikt zurückgewiesen haben, weil sie wissen, daß sie an dieser Stelle verschaukelt werden.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage der Kollegin Schmidt?

Dr. Maria Böhmer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002630, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Ja, bitte.

Ulla Schmidt (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002019, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Kollegin Böhmer, jetzt drängt sich mir doch eine Frage auf, die ich stellen möchte. Im Antrag der CDU/CSU steht unter Punkt 5, daß die geringfügig Beschäftigten in die Sozialversicherung, vor allen Dingen in die Rentenversicherung, einbezogen werden sollten. Können Sie mir einmal sagen, wie hoch nach Ihrem Konzept die Beiträge sein sollen und welche Leistungen jemand erhält, der für 500 DM beschäftigt ist und dementsprechend ab 1. April 19,5 Prozent in die Rentenversicherung einzahlen müßte?

Dr. Maria Böhmer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002630, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Liebe Frau Schmidt, wir haben immer das Prinzip der Hälftigkeit gehabt und sind sogar mit Blick auf Arbeitnehmerinnen mit geringfügiger Beschäftigung, als es um die Arbeitsplätze im Privathaushalt und den Arbeitsscheck ging, einen Schritt weitergegangen. Wir haben dort nämlich vorgesehen gehabt, die Frauen mit ihrem geringen Verdienst nicht zusätzlich zu belasten. Um ihnen aber die Möglichkeit zu geben, daß sie ihre Rentenansprüche langsam aufstocken können, sollte der Arbeitgeber beide Beitragsanteile bezahlen. Das halte ich an der Stelle für eine durchaus vernünftige Regelung. Jetzt lassen Sie mich aber noch etwas antworten: Es macht mich betroffen - wir haben so lange bei diesem Thema gekämpft; dabei standen Sie in vorderster Reihe der SPD -, daß ich jetzt registrieren muß, wie sehr Sie diese Neuregelung verteidigen, wie sehr Sie auf einmal für die Beibehaltung der geringfügigen Beschäftigung plädieren und sagen, das ermögliche den Frauen, nach der Familienzeit wieder in den Beruf zurückzukehren. Liebe Frau Schmidt, das ist nicht der Fall. Sehen Sie doch bitte, was sich hier abspielt. Es wird ein neuer Billiglohnsektor etabliert, und Sie drängen die Frauen durch diese Neuregelung in solche Beschäftigungsverhältnisse, weil ihnen keine andere Beschäftigung mehr angeboten werden wird. ({0})

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Die Kollegin Böhmer bittet darum, jetzt im Gesamtzusammenhang fortfahren zu können, nachdem sie einige Zwischenfragen zugelassen hat. Dieser Bitte müssen wir entsprechen. Frau Böhmer, Sie haben das Wort.

Dr. Maria Böhmer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002630, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Ich füge gern das hinzu, was ich eben zu den Privathaushalten gesagt habe: Das war für dieses Segment eine Lösung, die wir gefunden haben; ansonsten bleiben wir bei den Prinzipien, die die Sozialversicherung bietet. Wir würden dort genauso handeln, wie wir es in anderen Bereichen ebenfalls tun. ({0}) - Da Sie die Sozialversicherung kennen, gehe ich davon aus, daß Sie es interpretieren können. Ich möchte mit Überlegungen fortfahren, die den Gesetzentwurf betreffen. Ich will noch einmal ganz deutlich machen: Diese Neuregelung läßt all die Millionen von Frauen, die 630-DM-Jobs haben, im Bereich der sozialen Sicherung außen vor. Das ist für den Deutschen Frauenrat mit seinen 11 Millionen Mitgliedern und für die DGB-Frauen mit ihren immerhin 2,6 Millionen Mitgliedern, die sich alle an dem Frauenbündnis beteiligt haben, um für bessere soziale Sicherung zu kämpfen, ein Schlag ins Gesicht. ({1}) Die Frauen stehen mit ihrer Kritik nicht allein: DGB, DAG und Juristinnenbund - die Frauen haben breite Unterstützung. Sie haben sie auch aus den Reihen der SPD selbst. Mein Kollege Louven hat eben auf die kritischen Äußerungen des rheinland-pfälzischen Sozialministers Gerster hingewiesen. Mit Recht kritisiert er die verfassungsrechtliche Bedenklichkeit dieser Neuregelung. Wenn ich die Äußerungen von Heide Simonis lese, die den Entwurf für kontraproduktiv hält, dann kann ich nur sagen: Es stimmt. Ich wundere mich, daß ich heute keine derjenigen Frauen von seiten der Grünen im Parlament sehe, die immer für eine Änderung im Bereich der geringfügigen Beschäftigung eingetreten sind. Sie sind angesichts dieser Neuregelung offensichtlich verstummt. Es tut mir fast leid, das miterleben zu müssen; denn der Gesetzentwurf enthält ein völlig antiquiertes Frauenbild. Mit dem Gesetz wird erneut die Rolle der zuverdienenden Ehefrau festgeschrieben, die die eigene soziale Absicherung lediglich durch eine Option erwerben kann und ansonsten auf die Rente des Ehemanns verwiesen wird. Das kann nicht die neue Zeit sein. ({2}) Wenn Sie behaupten, hiermit werde der Aufsplittung von Beschäftigungsverhältnissen ein Riegel vorgeschoben, dann entgegne ich dem: Glauben Sie ernsthaft, daß nur ein Arbeitgeber angesichts der Neuregelung ernstlich gehindert würde, weiterhin mit geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen zu kalkulieren und Vollzeitarbeitsplätze aufzusplitten? Ich meine, nein. Auch die Regelung im Betriebsverfassungsgesetz wird dafür kein Hemmschuh sein. Sie werden sehen: Leider werden in diesem Bereich mehr statt weniger Arbeitsplätze entstehen. Das schlimme ist: Die Chancen, daß wirklich reguläre Teilzeitarbeitsplätze entstehen, werden erheblich geringer werden. Genau das ist der Bereich, in dem wir Innovationen gebraucht hätten. Sie ignorieren diesen Bereich. ({3}) In der Tat, der Juristinnenbund hat recht, wenn er von einem frauenpolitischen Ärgernis spricht. Ich sage: Hier eröffnet sich eine neue Diskriminierung für Frauen; denn der Billiglohnsektor wird für Frauen in diesem Land zementiert. Sie machen geringfügige Beschäftigung durch diesen Gesetzentwurf hoffähig. ({4}) Ich will einen letzten Punkt ansprechen, weil es bezeichnend ist, daß von seiten der SPD ein Beschäftigungssektor wieder einmal völlig auf die Seite geschoben wird. Ich meine damit die Arbeitsplätze im Privathaushalt. Dieser Gesetzentwurf geht an den Bedürfnissen der Arbeit im Privathaushalt vollkommen vorbei; denn wir sind dort mit Kleinstarbeitsverhältnissen konfrontiert. Wie wollen Sie es schaffen, daß diejenigen Frauen, die drei oder vier Stunden arbeiten, bei einer Festschreibung der Grenze auf 630 DM jemals die Chance auf eine ordentliche Teilzeitarbeit haben? Dann steht noch die Drohung im Raum, daß Sie die von uns durchgeführten Reformen - steuerliche Anreize, Haushaltsscheckverfahren, Dienstleistungszentren - zurücknehmen. Ich habe zwei Anfragen an die Bundesregierung gestellt. Die Antworten waren dürftig und entlarvend. Wenn Sie diese Reformen zurücknehmen - ich sage das hier in aller Deutlichkeit - führt das zu einer klaren Arbeitsplatzvernichtung im Bereich der privaten Haushalte. Davor kann ich Sie nur warnen. ({5}) Wir brauchen eine Weiterentwicklung des Haushaltsscheckverfahrens und geeignete steuerliche Rahmenbedingungen für Dienstleistungszentren. Das würde weiterführen und den Millionen Frauen und all den Familien helfen, die mit diesem Bereich zu tun haben. ({6}) Mein Fazit: Ein Gesetz, das die Billigjobs festschreibt, die Aufsplittung regulärer Arbeitsverhältnisse in geringfügige Beschäftigungsverhältnisse nicht stoppt, die Arbeitsplätze in Privathaushalten außen vor läßt und die soziale Sicherung der Frauen nicht verbessert, ist kein Fortschritt, sondern ein Rückschritt. Ein solches Gesetz ist sozial ungerecht. Das werden wir nicht mitmachen. ({7})

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Zu einer Kurzintervention gebe ich das Wort der Kollegin Ulla Schmidt, SPD-Fraktion. ({0})

Ulla Schmidt (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002019, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Ich unterhalte mich eben so gerne mit Ihnen. Frau Kollegin Böhmer, wir kennen uns lange genug und arbeiten lange genug an diesem Thema. Ich wäre ja froh, wenn Sie in den letzten Jahren wirklich Reformen in dieser Frage auf den Weg gebracht hätten. Das hätte es uns nämlich einfacher gemacht: Wir hätten auf vorhandenen Reformen aufbauen und diese weiterentwikkeln können. Die heutige Situation wird, wie schon oft gesagt wurde, von unterschiedlichen Interessenlagen bestimmt. ({0}) - Lassen Sie mich einmal ausreden; ich habe Sie eben auch ausreden lassen. - Auf der einen Seite haben wir die Situation, daß die Realeinkommen der Familien sinken. Das führt leider dazu, das die 630 DM, die in diesen Jobs verdient werden können, ganz dringend als zusätzliches Einkommen benötigt werden, um die Kosten zu bezahlen, die für Kindererziehung und andere Dinge entstehen. Auf der anderen Seite existiert zwar eine Pauschalbesteuerung auf der Arbeitgeberseite, aber Sie wissen doch so gut wie ich - denn auch Sie haben all die Briefe erhalten -, daß 80 Prozent der Arbeitgeber die 20 Prozent nicht selber gezahlt haben, sondern sie auf ihre Beschäftigten abgewälzt haben. Wir haben jetzt eine Regelung vorgeschlagen - ich bitte Sie angesichts der vielfältigen Situationen, die zu berücksichtigen sind, zur Kenntnis zu nehmen, daß wir Schritt für Schritt vorgehen müssen -, gemäß der der Bertrag, der derzeit pauschal gezahlt werden muß - das waren einschließlich Kirchensteuer und Solidarzuschlag 22,8 Prozent -, in die Sozialkassen eingezahlt werden soll. ({1}) Außerdem dürfen die Arbeitgeber diese Abgaben nicht mehr auf die Beschäftigten abwälzen, sondern sie müssen sie tatsächlich selbst bezahlen. Das ist ein Fortschritt. Weiterhin wollen wir, daß 12 Prozent in die Rentenversicherung eingezahlt werden. Die Beschäftigten - das sind vor allen Dingen die Frauen - erhalten mit einer Zuzahlung von 7,5 Prozent die Option, ihre Rentenbiographien zu vervollständigen. Es geht doch nicht um die 7,5 Prozent; das wissen doch auch Sie. Wenn wir von den 500 DM, die jemand verdient, 19,5 Prozent nehmen, dann kommt es auf das gleiche heraus, ob dieser Satz hälftig gezahlt wird oder 12 Prozent plus 7,5 Prozent gezahlt werden. Aber durch die 19,5 Prozent wird es möglich, Rentenanwartschaften zu erwerben bzw. zu erhöhen. Wir versuchen dadurch, einen Weg für Frauen zu finden, denen die Anwartschaften fehlen und die, obwohl sie jahrelang in die Rentenversicherung eingezahlt haben, noch nicht einmal einen Anspruch auf Altersrente erworben haben. Jetzt können sie diesen Anspruch erwerben. Ich halte das für einen Fortschritt. ({2})

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Frau Kollegin Schmidt, ich muß darauf hinweisen, daß es sich um eine Kurzintervention handelt.

Ulla Schmidt (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002019, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Ich gehe auf die Punkte ein.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Es tut mir leid, dann muß Ihre Fraktion das anders regeln. Ich gebe Ihnen noch die Gelegenheit zu einem Abschlußwort.

Ulla Schmidt (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002019, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Ich gehe dann noch auf die Dienstleistungsagenturen ein. Eine Regelung für Dienstleistungsagenturen und für die Beschäftigung in privaten Haushalten muß jetzt folgen, ({0}) weil wir wollen, daß mit diesem Gesetz - da haben Sie völlig recht - von der ersten Stunde an eine unbürokratische Handhabung der Versicherungspflicht für den privaten Haushalt einhergeht. ({1}) Wir werden das so durchführen. Im Gegensatz dazu haben Sie eine steuerliche Absetzbarkeit nur den Familien ermöglicht, die ihren Angestellten mehr als 620 DM zahlten. ({2})

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Ich gebe das Wort der Kollegin Anette Kramme, SPD-Fraktion. ({0}) - Entschuldigung, Frau Kollegin Kramme, ich habe nicht gesehen, daß sich Frau Kollegin Böhmer zu einer Antwort auf die Kurzintervention gemeldet hat. Dazu haben Sie das Recht, Frau Böhmer. Ich gebe Ihnen das Wort.

Dr. Maria Böhmer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002630, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herzlichen Dank, Herr Präsident. Liebe Frau Schmidt, ich muß sagen: Aus jedem Ihrer Worte spricht das schlechte Gewissen gegenüber der vorliegenden Regelung. Ich kann mir gut vorstellen, wie es in Ihrem Inneren aussieht. ({0}) Diese Regelung zu unterschreiben erfordert schon viel Überwindung. So etwas hätte keine und keiner von uns unterschrieben. ({1}) Das als einen Einstieg, als einen Schritt in die richtige Richtung zu bezeichnen ist schon mehr als kühn. Wir haben in der letzten Legislaturperiode - das ist im Hause bekannt - heftig um Regelungen im Bereich der Geringfügigkeit gerungen. Aber wir wollten vernünftige Regelungen, nicht solche Scheinlösungen wie die Ihren. ({2}) - Vielleicht könnten Sie etwas aufmerksam sein. Sie sind an Ihren eigenen Worten und an den Kriterien, die Sie in der letzten Legislaturperiode aufgestellt haben, zu messen; das ist der entscheidende Punkt: Von diesen Kriterien und diesen Worten ist nichts, aber auch gar nichts übriggeblieben. ({3}) Beschämend finde ich, daß der Arbeitgeberbeitrag zur Sozialversicherung jetzt als die Lösung für die soziale Sicherung der Frauen bezeichnet wird. Das ist er nicht. Zum einen gibt es auch heute schon die Möglichkeit, freiwillige Beiträge zu leisten. So viel Neues ist also nicht daran. Zum anderen muß ganz klar gesagt werden: Das, was dabei herauskommt, sind Minilösungen. Deshalb verstehe ich jede Frau, die das nicht in Anspruch nimmt. Wir sind uns darüber einig, daß es letztendlich nicht darum geht, 7 DM mehr Rente zu bekommen. Es geht vielmehr um die Chance, mehr reguläre Teilzeitstellen für Frauen zu schaffen. Das wird aber durch die Festschreibung der Geringfügigkeitsgrenze auf 630 DM - im Osten wird diese Grenze sogar noch von 530 DM auf 630 DM angehoben - verhindert. Sie müssen sich einmal vorstellen, wie viele Frauen in den neuen Bundesländern durch die neue gesetzliche Regelung seitens der Bundesregierung nun auf einen Schlag ihre bisherige sozialversicherungsrechtliche Absicherung verlieren; sie fallen aus der Arbeitslosenversicherung heraus. ({4}) Wer dort nämlich bisher für ein Einkommen zwischen 530 DM und 630 DM gearbeitet hat, wird jetzt durch die Anhebung der Grenze auf 630 DM von dieser Absicherung ausgeschlossen. Das finde ich schon bemerkenswert. Das Ergebnis wird daher weniger reguläre Teilzeitarbeit sein; denn Teilzeitarbeit wird in einem Korridor bis 1 400 DM absolut unattraktiv. Sie sollten etwas anderes auf den Tisch legen, über das man vernünftig reden kann. ({5})

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Nun gebe ich im zweiten Anlauf der Kollegin Anette Kramme, SPDFraktion, das Wort.

Anette Kramme (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003162, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Sehr geehrte Frau Böhmer! Die Vergangenheit wird häufig durch den Weichzeichner wahrgenommen. Sie, die alte Bundesregierung, haben einen Koloß, ein Ungetüm auf dem Arbeitsmarkt gefüttert, gehegt und wuchern lassen. Dieses Ungetüm ist das 630-DM-Arbeitsverhältnis. Eine ganz einfache Tatsache ist ursächlich für die Wucherung: Das 630-DM-Arbeitsverhältnis ist im Vergleich zum Normalarbeitsverhältnis ungerechtfertigt begünstigt. Die Pauschalsteuer wird im Regelfall auf die Beschäftigten überwälzt. Sozialversicherungsabgaben sind nicht zu zahlen. Es handelt sich um Billigjobs. Die Marginalität dieser Arbeitsverhältnisse bewirkt selber noch einmal zusätzliche Benachteiligungen: Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen werden die ihnen zustehenden Rechte wie die Lohnfortzahlung und das Urlaubsentgelt vorenthalten. Die volkswirtschaftlichen und individuellen Wirkungen sind katastrophal: Die 630-DM-Jobs beinhalten die Erosion der Finanzgrundlagen der Sozialversicherung. Den Beschäftigten wird ein ausreichender sozialer und arbeitsrechtlicher Schutz vorenthalten. Der Mißbrauch ist der Weggefährte der bisherigen Regelung. ({0}) Die Dimension des Problems im Jahre 1999 macht Neuregelungen nicht einfach. 6 Millionen Arbeitsverhältnisse von heute auf morgen der vollen Steuer- und Sozialversicherungspflicht zuzuführen würde massive Einschränkungen für viele Arbeitnehmerfamilien bedeuten. Dabei ist zu berücksichtigen: Eine große Zahl der geringfügigen Arbeitsverhältnisse sieht schlechthin unakzeptable Bruttolöhne vor. Wir haben dennoch einen angemessenen Weg gefunden. Wir werden ein weiteres Wahlkampfversprechen einlösen. Wir haben den Kündigungsschutz und die Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle wiederhergestellt. Wir haben die Scheinselbständigkeit bekämpft und damit fast 1 Million Menschen eine neue Perspektive in der Sozialversicherung gegeben. Jetzt gehen wir an die Umsetzung des zugesagten Versprechens, die 630-DMArbeitsverhältnisse in die Sozialversicherungspflicht zurückzuführen. Die rotgrüne Koalition handelt gemäß ihren Ankündigungen. Das Gesetz der Koalition wird dem Ungetüm der ungesicherten 630-DM-Beschäftigung endgültig den Kopf abschlagen. Ich nenne hierzu fünf Punkte: Erstens. Unser Ziel war es, daß es keine ZweiKlassen-Jobs mehr gibt. 630-DM-Jobs besitzen nicht länger eine finanzielle Attraktivität für die Unternehmen. Durch die zwingend festgelegten Arbeitgeberbeiträge zur Renten- und Krankenversicherung in Höhe von 22 Prozent wird das geringfügige Arbeitsverhältnis dem Normalarbeitsverhältnis weitgehend gleichgestellt. Wir gehen davon aus, daß durch diese Regelung eine weitere Zerstückelung von Arbeitsplätzen verhindert wird. Wir gehen weiter davon aus, daß wieder mehr Arbeitsplätze mit höherer Stundenzahl angeboten werden. ({1}) - Doch! Zweitens. Deshalb lassen wir es auch nicht länger zu, daß es neben einer Hauptbeschäftigung ein geringfügiges Arbeitsverhältnis ohne Sozialversicherungs- und Steuerpflicht gibt. Haupt- und Nebenbeschäftigungen werden addiert, so daß vollumfänglich alle Abgaben anfallen. Es ist nämlich nicht einsichtig, daß eine zusätzliche Arbeitsleistung auf der Basis eines geringfügigen Arbeitsverhältnisses bei den Sozialabgaben und bei der Steuer im Verhältnis beispielsweise zur Mehrarbeit finanziell begünstigt wird. Drittens. In diesem Zusammenhang steht auch die dauerhafte Festschreibung der Geringfügigkeitsgrenze auf 630 DM. Es ist eine seit Jahren erhobene Forderung der SPD, die Geringfügigkeitsgrenze nicht länger anzuheben. Viertens. Damit sind die Maßnahmen zur Eindämmung des Mißbrauchs der 630-DM-Jobs noch nicht erschöpft. Wir geben den Betriebsräten ein gewichtiges und bedeutsames Instrumentarium an die Hand. Betriebsräte müssen nicht mehr länger zuschauen, wie kontinuierlich Vollzeitarbeitsplätze in geringfügige Arbeitsplätze umgewandelt werden. Betriebsräte können künftig nach § 99 des Betriebsverfassungsgesetzes die Zustimmung zur Einstellung von Arbeitskräften auf 630-DM-Basis verweigern, wenn im Betrieb „kein ausgewogenes Verhältnis von Arbeitsverhältnissen mit einer geringfügigen Beschäftigung ... und sonstigen Arbeitsverhältnissen gewährleistet ist“. ({2}) Eine generelle Quotierungsregelung lehnen wir ab, da sie nur den Status quo in einzelnen Branchen festschreiben könnte. Es wäre im übrigen zu befürchten, daß viele Unternehmen diese Maximalquote als Zielquote verstehen und die geringfügige Beschäftigung aufstocken würden. § 99 des Betriebsverfassungsgesetzes ermöglicht eine sachnahe Einigung zwischen den Betriebspartnern. Fünftens. Wir werden es nicht länger zulassen, daß geringfügig Beschäftigte an einem Tag sie selbst, am nächsten Tag der Bruder und am übernächsten Tag die Oma sind. Wir holen die 630-DM-Arbeitsverhältnisse aus der Anonymität zurück. Alle geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse sind der Sozialversicherung von den Arbeitgebern zu melden und vor allen Dingen auf der Lohnsteuerkarte zu vermerken. ({3}) Die Gemeinde teilt dem Finanzamt die Zahl der mit Steuerklasse VI ausgestellten Lohnsteuerkarten mit. Es besteht die Auskunftspflicht der Sozialversicherung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, erstmals seit Einführung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse schaffen wir neuen sozialen Schutz. ({4}) Erstmals können Frauen, die in geringfügigen Arbeitsverhältnissen beschäftigt sind, für die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung optieren. Es wird nicht mehr so sein, daß Frauen ihr Leben lang arbeiten und keine Rente erhalten. Wie war es denn bisher? Es gab viele Frauen, die immer zum Familieneinkommen beitragen mußten, ihr Leben lang gearbeitet und dennoch keine eigenen Rentenansprüche erworben haben. Darüber hinaus gibt es Hunderttausende von Frauen, die auf Grund ihrer Familienleistungen keine hinreichenden Beitragszeiten erwerben konnten. Diesen Frauen geben wir mit der neuen 630-DM-Regelung durch die freiwillige Zuzahlung die Chance, einen eigenständigen Rentenanspruch zu erwerben. Wir geben den Frauen damit auch ein Stück Würde zurück, die Sie von der CDU/CSU diesen Frauen vorenthalten haben. ({5}) Künftig erlangen Frauen den vollständigen Schutz der Rentenversicherung, und das zu einem geringen, reduzierten Beitragssatz. Das heißt, Sie können Rehabilitationsmaßnahmen, die Rente wegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit und vorgezogene Altersrenten beziehen. Die Rentenberechnung erfolgt gegebenenfalls nach Mindesteinkommen. Erstmals werden geringfügig Beschäftigte mit dem neuen Nachweisgesetz Anspruch auf Dokumentation ihrer Arbeitsbedingungen haben. Nach dem Nachweisgesetz muß der Arbeitgeber sie auch auf die Versicherungsmöglichkeit bei der Rentenversicherung hinweisen. Der Gesetzentwurf ist auch für die Sozialversicherung richtig: Die künftigen Mehreinnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung werden auf 2,85 Milliarden DM geschätzt, die der gesetzlichen Krankenversicherung auf 2,25 Milliarden DM. Abschließend folgendes: Die Bundesregierung wird dem Parlament bis zum 31. März 2003 über die Auswirkungen dieses Gesetzes auf den Arbeitsmarkt, die Sozialversicherung und die öffentlichen Finanzen berichten. Wir werden uns nicht scheuen, erforderlichenfalls weitergehende Schritte in die Wege zu leiten. ({6})

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Das war die erste Rede der Kollegin Anette Kramme. Ich möchte ihr dazu im Namen des Hauses gratulieren. ({0}) Ich gebe das Wort dem Kollegen Johannes Singhammer, CDU/CSU-Fraktion.

Johannes Singhammer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002800, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Noch nie war das Wort eines Bundeskanzlers so wenig wert wie das von Gerhard Schröder in der Diskussion um die 630DM-Jobs. ({0}) Eine neue Art des Regierens hat begonnen: Kanzlerworte mit eingebautem Verfallsdatum. Erster Akt. Auf dem Innovationskongreß, ({1}) dem Wahlkongreß der SPD, der im Jahr 1997 die Grundlagen für den Wahlkampf der jetzigen Regierungspartei setzte, schlug Gerhard Schröder vor, die Zahl der 630-DM-Jobs auf höchstens 10 Prozent in einem Unternehmen zu begrenzen - Quotierungslösung. Zweiter Akt. Am 10. November 1998 erklärte Gerhard Schröder hier in diesem Hause in nichts Geringerem als der Regierungserklärung, dem großen Programm der Regierung für die nächsten vier Jahre, das in einem besonders feierlichen Rahmen vorgestellt wurde: Die Grenze für geringfügige Beschäftigung wird auf 300 DM abgesenkt. Das war ein Schwenk um 180 Grad. Dritter Akt: Nur wenige Tage später, in der denkwürdigen Aktuellen Stunde am 19. November, änderte der Bundeskanzler erneut seine Meinung und schlug vor, die Geringfügigkeitsgrenze nicht auf 300 DM abzusenken. Statt dessen sollte die Pauschalsteuer entfallen und durch eine Sozialversicherungspflicht ersetzt werden. Lautstark verkündete der Bundeskanzler - ich zitiere -: Diese Arbeitsverhältnisse bleiben steuerfrei, und zwar unabhängig von weiteren Einkünften. Heute, keine zwei Monate später, liegt ein Gesetzentwurf vor, der diese früheren Ankündigungen wieder auf den Kopf stellt. Hat nämlich ein Arbeitnehmer einen 630-DM-Job nebenbei, so sind die Einkünfte eben nicht steuerfrei, und der Arbeitgeber zahlt dennoch 10 Prozent an die gesetzliche Krankenversicherung und 12 Prozent an die gesetzliche Rentenversicherung. Im Klartext heißt das: die vierte Lösung innerhalb kürzester Zeit, und viele der Geringverdiener werden nach dieser Lösung Steuern zahlen müssen. Da kommt auf viele eine böse Überraschung und ein böses Erwachen zu. Das wird vor allem beispielsweise diejenigen treffen, die in der Früh Zeitungen austragen. Sie werden, wenn sie noch einen zweiten Verdienst haben, spüren, daß ihnen dann nur mehr ganz wenig in der Kasse bleibt. Das ist der typische Fall, der dann wahrscheinlich in die Schwarzarbeit gehen wird. ({2}) Das, was die Bundesregierung hier geboten hat, ist ein Zickzackkurs, der einer völligen Desorientierung entspricht. Man kann das nur so bezeichnen: Das heißt nicht regieren, sondern lavieren. Das ist das Prinzip Ihres Handelns. ({3}) Das einzige, worauf sich die Menschen in unserem Land bei diesen ständigen Wechseln der Aussagen noch verlassen können, ist der Satz: Es gilt das gebrochene Wort. Dem Durcheinander in der Verfahrensweise entspricht das Durcheinander in den jetzt neu angebotenen Lösungswegen. Eine innere Systematik ist nicht mehr erkennbar, Widersprüche liegen offen zutage.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Herr Kollege Singhammer, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Schemken?

Johannes Singhammer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002800, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Sehr gerne.

Heinz Schemken (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001955, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Kollege Singhammer, ich habe eine Frage zu einem Punkt, der bisher wenig beachtet wurde. Sind Sie mit mir der Meinung, daß die sozialstaatliche Sicherheit, die darin liegt, daß in alle Versicherungen zweiteilig gezahlt wird, einmal vom Arbeitgeber und einmal vom Arbeitnehmer, ob es in die Gesundheitskasse, die Rentenkasse, die Arbeitslosenversicherung oder - darauf haben wir sehr geachtet - die Pflegeversicherung ist, jetzt erstmalig durchbrochen wird und hier ein grundsätzliches Prinzip, nämlich daß beide Seiten Beiträge zahlen und damit für den Arbeitnehmer aus seiner Arbeit ein Anspruch entsteht, gröblich vernachlässigt wird?

Johannes Singhammer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002800, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Kollege Schemken, ich teile Ihre Auffassung. Ich halte es für sehr bedenklich, daß man das erfolgreiche Sozialversicherungssystem, das auf dem Prinzip Leistung und Gegenleistung gründet, hier erstmals in systemwidriger Weise zu sprengen versucht, indem das Prinzip Leistung nicht mehr dem Prinzip Gegenleistung entsprechen soll. Ich halte das für eine gravierende Verschlechterung, für einen gefährlichen Eingriff auch in die Grundsätze unseres bewährten Sozialversicherungssystems. Ich warne schon heute alle Arbeitnehmer und auch Arbeitgeber, was die Folgen, auch in anderen Systemen, betrifft: Wo ist das Ende, wenn man hier einmal anfängt? Ich teile alle Befürchtungen, die Sie hier angesprochen haben. ({0}) Die jetzige Regelung führt zu einer Reihe von absurden Konstellationen. Ein Teil ist hier schon angesprochen worden. Ich darf noch zwei Beispiele hinzufügen. Der jetzige Entwurf stellt die 630-DM-Jobs hinsichtlich des Arbeitnehmerbeitrags besser, weil die geringfügig beschäftigten Arbeitnehmer nur 7,5 Prozent zahlen, während ein Familienvater und auch jeder andere Arbeitnehmer 10 Prozent Beiträge von seinem normalen Verdienst entrichten muß. Die Ungerechtigkeiten, die es bei Verheirateten mit sich bringt, wenn ein Ehepartner nur einen 630-DM-Job hat, sind schon geschildert worden. Das führt dazu, daß beispielsweise die Frau eines Generaldirektors keine Steuern zu zahlen braucht, wenn sie nur einen 630-DMJob zusätzlich zum Verdienst des Mannes hat, ({1}) während eine alleinerziehende junge Mutter, die auf mehrere Verdienstquellen angewiesen ist, steuerpflichtig wird. Das ist eine grobe Ungerechtigkeit. ({2}) Die jetzt noch kurzfristig eingeführte Regelung mit dem Betriebsrat wird in der Konsequenz eine neue Quotenregelung bedeuten, die Sie ganz am Anfang der Debatte, also anläßlich Ihres Innovationskongresses im Jahre 1997, schon einmal angekündigt haben. Das einzig wirklich Beschäftigungsfördernde dieser neuen Lösung ist ein Beschäftigungsprogramm für mehr Bürokratie und Verwaltung. So muß der Arbeitnehmer künftig eine Erklärung abgeben, daß er keine weiteren Einkünfte erzielt. Der Arbeitgeber muß diese Belege zum Lohnkonto nehmen. Zusätzlich hat der Arbeitgeber den steuerfrei gezahlten Arbeitslohn auf der Lohnsteuerkarte oder auf einer Bescheinigung einzutragen. Der Umfang der Prüfungspflicht der zuständigen Finanzämter und Sozialbehörden wird immens ausgedehnt. Der vorliegende Gesetzentwurf erreicht, wenn Sie ehrlich sind, das von Ihnen selbst gesteckte Ziel nicht. Die Situation bei den geringfügig Beschäftigten wird nicht besser, sondern schlechter. Noch ein wichtiger Punkt: Viele Nachbarschaftshilfen gerade im karitativen Bereich führt die neue Regelung in Existenzkrisen, weil viele im freiwilligen sozialen Bürgerengagement tätige Nachbarn die Pauschalsteuer bisher nicht zahlen mußten, jetzt aber ihr Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge auf alle Fälle entrichten muß. ({3}) Beispielsweise die Arbeitsgemeinschaft ökumenischer Nachbarschaftshilfe und Sozialdienste aus München erklärt, daß diese Neuregelung sie künftig vor unlösbare finanzielle Probleme stellen wird - mit allen Folgen, die das in bezug auf die Nachbarschaftshilfe und gerade auf die Pflegebedürftigen mit sich bringt. Deshalb mein Rat an Sie: Überarbeiten Sie diesen Gesetzentwurf. Wenn Sie schon uns, den Wohlfahrtsverbänden, den Gewerkschaften und vielen anderen, nicht glauben, dann sollten Sie wenigstens Ihren eigenen Parteigenossen, zum Beispiel Frau Ministerpräsidentin Simonis oder Herrn Sozialminister Florian Gerster, glauben, der erst am Montag im „Handelsblatt“ erklärt hat: Das steht auf wackligem Grund. ({4}) Das steht nicht nur auf wackligem Grund. Das ist ohne jedes Fundament. Mein Rat an Sie: Schubladisieren Sie diesen Entwurf schleunigst. ({5})

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Das Wort hat der Kollege Wolfgang Weiermann, SPD-Fraktion.

Wolfgang Weiermann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002447, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Unser Gesetzentwurf ist kein Programm für mehr Bürokratie, wie mein Vorredner gerade sagte, sondern ein Stück zurück zu Solidität und Anstand eines Sozialstaates. ({0}) Ich habe wie die meisten in diesem Raum fast drei Stunden aufmerksam zugehört. Ich habe mich gefragt: Was hat die Opposition eigentlich in der jetzt laufenden Legislaturperiode vor? Ihre Kritik glaubt Ihnen doch keiner - wenn ich das an dieser Stelle einmal deutlich sagen darf - angesichts dessen, daß Sie - es ist fast eine Phrase, wenn man das immer wieder sagen muß; aber Ihr Vorgehen zwingt uns dazu, das zu tun - 16 Jahre lang Gelegenheit hatten, die Umstände, über die wir heute diskutieren, in Ihrem Sinne zu verändern, wenn Sie meinen, daß das, was heute vorgelegt worden ist, nicht vernünftig ist. Sie haben darüber lamentiert und diskutiert. Aber Änderungen haben Sie nicht durchgebracht. ({1}) Wenn ich ausgerechnet von der F.D.P. Kritik höre, muß ich doch sagen - bei aller Freundschaft zumindest im Ton, die in diesem Hause zu herrschen hat -: Ich kapiere den Begriff „Abkassieren“ aus Ihrem Mund überhaupt nicht. Wenn es in diesem Hause bisher eine kalte Fraktion gab, dann war es die F.D.P.-Bundestagsfraktion mit ihrer Eiseskälte im Bereich der Sozialpolitik. ({2}) - Das sind keine Phrasen, sondern Argumente, die diejenigen, die auf der Tribüne sitzen und zuhören, und diejenigen, die am Radio und im Fernsehen die Debatten verfolgen, realistisch nachvollziehen können. Sonst wären ja die Union und die F.D.P. noch Regierungsparteien, nicht die Sozialdemokraten und die Grünen. ({3})

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Herr Kollege Weiermann, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Schwaetzer? - Bitte.

Dr. Irmgard Adam-Schwaetzer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002120, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Kollege, wie sonst, wenn nicht als Abkassieren, könnte man denn den Tatbestand, den Sie einführen wollen, verstehen? Es werden Beiträge eingesammelt, obwohl für diese im Regelfall keine Leistungen gewährt werden. Das ist wirklich etwas Neues in unserem Sozialversicherungsrecht. Läßt man die Ideologie einmal beiseite: Was anderes als Abkassieren ist das?

Wolfgang Weiermann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002447, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Die Einführung dieses Systems, so wie wir das vorhaben, schafft in der Tat die Möglichkeit, die sich in Schwierigkeiten befindenden Sozialkassen zu füllen. Aber Sie können nicht sagen, hier kassiere man ab. Die Einnahmen durch die Erhebung dieser Beiträge sind erforderlich, weil Ihre Politik es nicht fertiggebracht hat, von den hohen Arbeitslosenzahlen herunterzukommen, weil Sie es nicht fertiggebracht haben, 6 Millionen befristete Arbeitsverhältnisse entsprechend zu ändern, weil Sie es nicht fertiggebracht haben, die Entwicklung bei der Scheinselbständigkeit zu stoppen. Überschlägig gerechnet kommt man so auf 12 bis 13 Millionen Menschen, die unter normalen Arbeitsverhältnissen arbeiten wollen. Im Wege dessen, was wir vorgeschlagen haben, wird nun wieder mehr in die Sozialkassen eingezahlt. Wenn sie dabei eigene Ansprüche verwirklichen wollen, müssen sie selber 7,5 Prozent aufbringen. Mir fehlt das Verständnis, um zu erkennen, inwiefern das unsozial sein soll. ({0})

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Gestatten Sie eine weitere Zusatzfrage der Kollegin Schwaetzer? - Bitte.

Dr. Irmgard Adam-Schwaetzer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002120, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Kollege, Sie haben ja nicht bestritten, daß dem Einsammeln dieser Beiträge im Regelfall kein Leistungsanspruch gegenübersteht. Es ist überhaupt nicht bestritten worden, daß man durch einen sehr geringen Beitrag von 58,60 DM im Monat eine Fülle von zusätzlichen Leistungen bekommt. Nur, die Arbeitnehmer in zehn Jahren werden dafür die Rechnung präsentiert bekommen. Sie haben also nicht bestritten, daß das zum erstenmal in unserer Sozialversicherung auseinanderklafft.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Frau Kollegin Schwaetzer, ich möchte Sie bitten, eine Frage zu stellen.

Dr. Irmgard Adam-Schwaetzer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002120, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Jawohl, Herr Präsident. - Sie stimmen mir doch zu, daß Sie eben gesagt haben, die Kassen sollten gefüllt werden? Was anderes als Abkassieren ist das? ({0})

Wolfgang Weiermann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002447, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Nachdem sich die Arbeitgeber dieses Landes, unterstützt von der konservativ-liberalen Regierung der letzten 16 Jahre, aus ihrer sozialpolitischen Verantwortung gestohlen haben, halten wir diesen Schritt für unumgänglich. ({0})

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Herr Kollege Weiermann, gestatten Sie auch der Kollegin von Renesse eine Zwischenfrage? - Bitte.

Margot Renesse (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001820, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Kollege, würden Sie der Kollegin Schwaetzer, die ja erfreulicherweise neu dabei ist in der Sozialpolitik, erläutern, daß dies in keiner Weise neu ist in der Rentenversicherung, sondern daß es dies bereits des öfteren gab bzw. noch heute gibt: bei der früher existierenden - und dann mit Recht abgeschafften - Heiratserstattung; bei der von der damaligen Koalition, nicht von uns, geförderten Rückkehr von Ausländern, die in die Sozialversicherung eingezahlt hatten; bei der bis heute bestehenden Möglichkeit, daß Beamte, die früher einmal in die Rentenversicherung eingezahlt haben, ihre Beiträge erstattet bekommen? ({0}) Sie alle erhalten lediglich ihren Arbeitnehmerbeitrag zurück. Der Arbeitgeberanteil ist - würden Sie das bitte erläutern - die Konkretisierung der Sozialpflichtigkeit des Arbeitgebers und erfüllt nicht die Voraussetzungen für eigene Anwartschaften. Die Konten standen damals auf Null, obgleich in diesen Fällen der Arbeitgeberbeitrag bei den Versicherungen verblieb. ({1})

Wolfgang Weiermann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002447, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau von Renesse, ich brauche das nicht zu erläutern. Ich unterstreiche Ihre Ausführungen und schließe mich Ihren Worten an. ({0}) Ich darf an dieser Stelle deutlich machen, daß die Regelung der geringfügigen Arbeitsverhältnisse, die eigentlich nur eine Sonderregelung sein sollte, im Laufe der Jahre regelrecht pervertiert worden ist. Es gibt nahezu 6 Millionen solcher ungeschützten Arbeitsverhältnisse, und sie können nach unserem Dafürhalten nicht mehr als Sonderfall gelten. Vielmehr handelt es sich dabei wie ich eingangs schon sagte - um eine Erosion der Sozialversicherung insgesamt. Mittlerweile gibt es eine Vielzahl von Unternehmen in Deutschland, die sich regelrecht auf die ausschließliche Einstellung von geringfügig Beschäftigten spezialisiert haben. Das sind insbesondere die Handelsketten. Der Deckmantel der Sozialversicherungsfreiheit wird zunehmend auch genutzt, um bestehende arbeits- und tarifrechtliche Regelungen zu umgehen, so der Sachverständige Professor Dr. Bäcker Anfang Dezember 1997 in der Anhörung zum SPD-Gesetzentwurf. Hier wird Sozialdumping in großem Umfang betrieben. Dabei geht es nicht nur darum - das muß an dieser Stelle deutlich festgehalten werden -, billige Arbeitskräfte zu haben, im Klartext: Menschen zu Tagelöhnern zu degradieren, sondern auch darum, bestehende Tarifverträge und gesetzliche Bestimmungen zu umgehen und ihre Wirksamkeit auf Null zu bringen. Auch dieses Ziel steckt dahinter. ({1}) Die Sozialversicherungsfreiheit bewirkt - wie wir das in unserem bereits erwähnten Antrag festgestellt haben vielfach eine Subventionierung ungeschützter Arbeitsverhältnisse - das wird auch so gesehen -, die von der Allgemeinheit der beitragszahlenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Betriebe finanziert werden muß. Die DAG spricht in diesem Zusammenhang von einer staatlichen Subvention in Höhe von rund 42 Prozent der Personalkosten. Auch diesen Punkt gilt es festzuhalten. Deswegen werden wir die alte gesetzliche Regelung nicht länger tolerieren. ({2}) Die alte Regelung widerspricht auch zutiefst dem Grundsatz der Wettbewerbsneutralität auf dem Arbeitsmarkt. Hier wird eine Ausnahmeregelung zunehmend mißbraucht, um generell Lohnkosten zu sparen und sich ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile zu verschaffen. Diese extreme Wettbewerbsverzerrung geht somit zu Lasten der Betriebe mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und damit insbesondere zu Lasten des Mittelstandes. Ich möchte den Mittelständler sehen, der nicht schon längst über die Tatsache stöhnt, daß es keine Wettbewerbsgleichheit mehr gibt. Da Sie, meine Damen und Herren von der F.D.P., immer sagen - zumindest nach außen -, Sie seien für eine Besserstellung des Mittelstandes, ({3}) muß ich Ihnen sagen, Sie können jetzt einen Schritt in die richtige Richtung tun und können dem Mittelstand zu einer Wettbewerbsgleichheit verhelfen, die er im gegenwärtigen System nicht hat. ({4}) Die Beseitigung bzw. drastische Einschränkung der sozialversicherungsfreien Beschäftigungsverhältnisse führt nicht zur Abschaffung der Teilzeitarbeit, sondern gerade zu einer Schaffung ordentlicher, sozialverträglicher, das Wirtschafts- und Sozialsystem der Bundesrepublik stützender Teilzeitarbeitsplätze. Frau Schwaetzer, daß dies möglich ist, können Sie am Beispiel der Niederlande sehen. Dort ist jede regelmäßig geleistete Arbeitsstunde von der ersten Minute an sozialversichert. ({5}) In einzelnen Punkten gibt es ja durchaus eine Übereinstimmung der Meinungen, nämlich wenn es darum geht, daß die bestehende Gesetzeslage so nicht weiter aufrechterhalten werden kann. Ich weiß von Herrn Schäuble und Herrn Glos, also von der CDU/CSUFraktion, daß sie des öfteren die gegenwärtige Regelung kritisiert haben. Was uns fehlt, ist in der Tat der mutige Schritt, diese Kritikpunkte bei der Formulierung eines Gesetzes zu berücksichtigen, das Zukunft hat, das funktioniert und das den Menschen das Gefühl gibt, in dieser unserer Gesellschaft gebraucht zu werden und sozial abgesichert zu sein. ({6}) Wir meinen, daß der Gesetzentwurf klug und maßvoll ist. ({7}) Wir möchten Sie bitten, ihn zu unterstützen und ihm Ihre Stimme zu geben. Ich will an dieser Stelle deutlich machen, daß wir mit diesem Gesetzentwurf den MenMargot von Renesse schen in ungeschützten Arbeitsverhältnissen aus der Anonymität ihrer Jobs heraushelfen und den regulären Arbeitsmarkt und das Wirtschafts- und Sozialsystem der Bundesrepublik stärken wollen. Wir ermöglichen den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern damit die Integration in den ordentlichen und sozialverträglichen Arbeitsmarkt. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. ({8})

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Meine Damen und Herren, ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlagen auf Drucksache 14/280 und 14/290 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 14/280 soll zusätzlich an den Innenausschuß, den Sportausschuß, den Ausschuß für Tourismus sowie an den Ausschuß für Kultur und Medien überwiesen werden. Gibt es anderweitige Vorschläge? - Das ist nicht der Fall. Dann sind die Überweisungen so beschlossen. Ich rufe den Zusatzpunkt 6 auf: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion der PDS Haltung der Bundesregierung zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Januar 1999 zur steuerlichen Behandlung von Kinderbetreuungskosten und Haushaltsfreibetrag bei Ehepaaren im Zusammenhang mit der aktuellen Behandlung des Steuerentlastungsgesetzes und seiner haushälterischen Auswirkungen Ich eröffne die Aussprache. Ich gebe das Wort für die antragstellende Fraktion der Kollegin Dr. Barbara Höll.

Dr. Barbara Höll (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000921, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kinder und Jugendliche sind in der Bundesrepublik Deutschland zu einem Armutsrisiko geworden. 3 Millionen Menschen leben von Sozialhilfe, davon sind rund ein Drittel - 1 Million - Kinder und Jugendliche. In den letzten Jahren ist es leider nicht gelungen, die grundgesetzliche Stellung von Kindern als Grundrechtsträgern und eigenständigen Rechtspersönlichkeiten fester zu verankern. Wir haben dazu entsprechende Gesetzentwürfe bereits in den letzten zwei Legislaturperioden eingebracht. Wir wissen natürlich, daß es für eine kinderfreundliche Gesellschaft mehr als der materiellen Sicherstellung bedarf, aber es ist schon ein trauriges Zeichen, wenn erst Urteile des Bundesverfassungsgerichts die Politik dahin gehend treiben, daß der Gesetzgeber tätig wird. Ohne die Peitsche des Bundesverfassungsgerichts hat sich in den letzten Jahren nur sehr wenig getan. Das Bundesverfassungsgericht hatte klargestellt, daß das Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen steuerfrei zu stellen ist. Mit dem Urteil vom 19. Januar wird diese Position untermauert. Das macht noch einmal deutlich, daß die materielle Sicherstellung des Existenzminimums von Kindern keine Manövriermasse für die Politik ist und sein kann. ({0}) Das Urteil enthält in mehrerlei Beziehung sehr interessante Aussagen. Als erstes zur Frage der Kinderbetreuungskosten: Es ist klargestellt, daß die Betreuung von Kindern über den existentiellen Sachbedarf und den erwerbsbedingten Betreuungsbedarf hinaus prinzipiell eine Minderung der steuerlichen Leistungsfähigkeit der Eltern verursacht. Damit hat das Bundesverfassungsgericht einen wesentlichen Denkschritt vollzogen. Inzwischen wird die Betreuung von Kindern nicht mehr ausschließlich in Abhängigkeit von der Berufstätigkeit gesehen. Das heißt, auch die Damen und Herren im Bundesverfassungsgericht haben die Änderung in der Realität zur Kenntnis genommen; denn es ist nicht mehr so, daß in einer intakten Familie einer, meistens der Vater, arbeitet und die Mutter zu Hause ist, um die Kinder zu betreuen. In diesem Zusammenhang begrüßen wir die Rechtsprechung eindeutig. Beim Haushaltsfreibetrag ist das schon etwas komplizierter; denn im Steuerrecht wurde der Haushaltsfreibetrag eingeführt, um Alleinerziehenden einen Ausgleich für den ihnen entgangenen Steuervorteil durch das Ehegattensplitting, also die Tatsache, daß bei Verheirateten durch die gemeinsame steuerliche Veranlagung die Steuerbelastung gemindert wird, zu gewähren. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sieht das etwas anders. Ich sage hier ganz klar für die PDS: Wir freuen uns über jede Mark, die auch verheiratete Eltern für ihre Kinder bekommen. Ich mache aber ganz deutlich, daß darin ein Problem besteht. Wir sind uns alle darüber im klaren, daß früher oder später Alleinerziehende klagen werden, weil sie dann wieder die Gleichbehandlung vom Bundesverfassungsgericht fordern werden. Wir sind deshalb an einem Punkt, wo wir uns als Politikerinnen und Politiker endlich der Frage stellen müssen, ob das Einkommensteuerrecht strukturell überhaupt in der Lage ist, die Prinzipien der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit und der sozialen Gerechtigkeit aufrechtzuerhalten, und ob es möglich ist, auf diese Art und Weise das Leben mit Kindern zu erleichtern. Es ist nicht so. Wir wissen, daß die Frage der Individualbesteuerung nun wirklich mit voller Kraft auf der Tagesordnung steht. ({1}) Die Individualbesteuerung ermöglicht dann auch, einen ganz wesentlichen Schritt nach vorn zu tun auf der Grundlage der steuerlichen Freistellung des Existenzminimums von Kindern. Das ist eine positive Anerkennung des Lebens mit Kindern. Alle Änderungen der letzten Jahre bezüglich des Haushaltsfreibetrages und der Erhöhung des Kindergeldes hatten genau für die 1 Million Kinder und Jugendlichen, die von Sozialhilfe leben und die ich am Anfang meiner Rede erwähnte, keine AusWolfgang Weiermann wirkungen; denn die Sozialhilfe wird immer mit dem Kindergeld gegengerechnet. Lassen Sie uns hier einen richtigen Schritt vorwärts tun! Gehen wir gemeinsam zur Individualbesteuerung über, bei einem Kindergeld, das wirklich die Existenz von Kindern sichert! Das wäre ein konsequenter Schritt. ({2}) Hier muß ich Sie von der Koalition und der Regierung wirklich fragen: Wollen Sie die Peinlichkeit begehen und die Politik der alten Regierung fortsetzen und die jeweiligen Zeiträume des Bundesverfassungsgerichtsurteils bis zum letzten ausnutzen? Oder können wir nicht gemeinsam eine umfassende Gesetzesänderung hinsichtlich der existentiellen Steuerfreistellung für Kinder und einer entsprechend positiven Kindergeldzahlung einleiten, die noch in diesem Jahr handhabbar wird bezüglich aller Kinder und Jugendlichen, die von Sozialhilfe leben? Wir müssen tatsächlich Vorschläge wie die vom Bundesverband für Alleinerziehende aufgreifen und sie natürlich entsprechend in die jetzt beginnende Haushaltsberatung und die mittelfristige Finanzplanung einbringen. ({3})

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Ich gebe das Wort der Parlamentarischen Staatssekretärin Frau Dr. Barbara Hendricks.

Dr. Barbara Hendricks (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002672

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir müssen uns heute leider mit einer weiteren Erblast befassen, die uns die alte Regierungskoalition aus CDU/CSU und F.D.P. hinterlassen hat. ({0}) Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem am 19. Januar 1999 veröffentlichten Beschluß entschieden, daß die Regelungen des Einkommensteuergesetzes über den steuermindernden Abzug von Kinderbetreuungskosten und eines Haushaltsfreibetrages mit Art. 6 des Grundgesetzes unvereinbar sind. Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind für Fälle ergangen, in denen Eltern sich gegen die geltenden Regelungen zum Abzug von Kinderbetreuungskosten und zur Gewährung eines Haushaltsfreibetrages gewendet haben. Das Bundesverfassungsgericht hat also die aus Ihrer Regierungszeit stammenden Regelungen für verfassungswidrig erklärt, meine Damen und Herren von der Opposition. ({1}) Aber das ist nicht alles. Sie haben die hier vom Bundesverfassungsgericht verworfenen Regelungen zum Abzug von Kinderbetreuungskosten auf Grund einer anderen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus 1982 eingeführt. Jetzt hat Ihnen das Bundesverfassungsgericht bescheinigt, daß Sie seine Entscheidung aus 1982 trotz seines eindeutigen Auftrages nicht verfassungskonform umgesetzt haben. ({2}) Sie haben damals ab 1984 den § 33 c Einkommensteuergesetz - eine Regelung zum Abzug von Kinderbetreuungskosten für Alleinerziehende - eingeführt. Diese Regelung hat das Bundesverfassungsgericht nunmehr als verfassungswidrig verworfen. Das gleiche gilt im übrigen für den Haushaltsfreibetrag, weil beide Vorschriften letztlich dazu geführt haben, daß sich bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften mit Kindern eine Bevorzugung gegenüber Ehegatten mit Kindern ergeben konnte. Dies ist mit dem im Grundgesetz verankerten besonderen Schutz von Ehe und Familie nicht vereinbar. Das hätte für eine christliche Volkspartei, deren damaliger Vorsitzender die Familie stets im Munde führte, eigentlich einsichtig sein müssen. ({3}) Aber Reden ist eben eines, und Tun ist ein anderes. Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber wegen Ihrer Untätigkeit jetzt verpflichtet, spätestens bis zum 1. Januar 2000 die Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten neu zu regeln. Andernfalls ist ab diesem Zeitpunkt in allen Fällen, in denen Steuerpflichtige für ein Kind einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld erhalten, bei der Feststellung des zu versteuernden Einkommens ein Betrag von 4 000 DM vom Einkommen abzuziehen, zuzüglich 2 000 DM für jedes weitere Kind. Des weiteren wird der Gesetzgeber verpflichtet, bis spätestens 1. Januar 2002 die Abziehbarkeit des sogenannten Haushaltsfreibetrags, der nach der Lesart des Bundesverfassunsgerichts den Erziehungsbedarf abzudecken hat, neu zu regeln. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht die genannten Regelungen - rückwirkend ab 1984 - als mit dem Grundgesetz nicht vereinbar erklärt. Gleichzeitig hat es aber bestimmt, daß diese Regelungen weiterhin anzuwenden sind. Das gilt - wie schon an anderer Stelle ausgeführt - hinsichtlich der Kinderbetreuungskosten bis Dezember dieses Jahres und hinsichtlich des Haushaltsfreibetrages bis 31. Dezember 2001. Finanzielle Auswirkungen ergeben sich also bereits ab dem Haushaltsjahr 2000, aber nicht für das laufende Jahr. In dem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, Herr Merz, daß Ihr Aufruf an die Familien, die noch nicht endgültig ergangenen Steuerbescheide als vorläufig erklären zu lassen, Unfug ist. Die Regelungen haben keine Auswirkungen auf dieses Jahr. ({4}) Dieser Aufruf verunsichert die Familien mehr, als es nötig wäre. ({5}) - Ja, ein Schnellschuß. Die Bundesregierung begrüßt die Wegweisung des Bundesverfassungsgerichts. Sie entspricht unserem politischen Ziel einer steuerlichen Entlastung und damit einer Stärkung der Familien. Wir haben diese Forderungen schon während Ihrer Regierungszeit erhoben. Ich erinnere hier insbesondere an das Jahressteuergesetz 1996, mit dem die neuen Regelungen zum Kindergeld und Kinderfreibetrag eingeführt wurden. Damals haben wir vergeblich eine stärkere Erhöhung des Kindergeldes gefordert und im übrigen auch einen Entschließungsantrag zu den Kinderbetreuungskosten gestellt. Beides wurde von Ihnen abgelehnt. ({6}) Wären Sie schon damals einige Schritte so gegangen, wie wir das in unserer Oppositionszeit wollten, ({7}) so wäre der Nachholbedarf, den wir jetzt auf Grund des Verfassungsgerichtsurteils haben, nicht so groß. ({8}) Wie ernst es uns mit der Forderung nach Nachbesserung war und ist - wir haben hier sofort gehandelt; Frau Kollegin Wülfing, Sie wissen das sehr wohl -, können Sie daraus ersehen, daß wir das Kindergeld für das erste und zweite Kind unmittelbar nach Übernahme der Regierungsverantwortung um jeweils 30 DM monatlich erhöht haben. ({9}) Sie haben diese Forderung immer damit abgetan, daß es sich um eine sozialpolitische Wohltat handele, die nicht notwendig sei. ({10}) Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht Ihnen eindeutig bescheinigt, daß Sie familienfeindliche Politik betrieben haben. ({11}) Wir müssen jetzt die Versäumnisse ausbaden, die sich in den 16 Jahren Ihrer Regierungszeit angesammelt haben. ({12}) Wir stellen uns dieser Aufgabe mit Freude. Deshalb werden wir rechtzeitig einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts beachtet und auch den haushaltspolitischen Notwendigkeiten Rechnung trägt. Die Aussagen über Steuermindereinnahmen von mehr als 20 Milliarden DM sind in diesem Zusammenhang voreilig. Sie treten nur ein, wenn diese Regierung nichts täte, wenn sie das Aussitzen zur Methode erheben würde. Das allerdings war Ihr Stil. Er mußte das Verfassungsgericht provozieren. Wir werden so nicht handeln. ({13}) Selbstverständlich, Herr Kollege Hauser, werden wir für unseren Gesetzentwurf auch die Ergebnisse eines Gutachtens des Ifo-Instituts von 1996 auswerten, das Sie zwar in Auftrag gegeben hatten, aber während Ihrer Regierungszeit - soweit ich weiß, auf Ihre ausdrückliche Weisung hin, Herr Kollege Hauser - unter Verschluß gehalten haben, und zwar ganz offensichtlich deshalb, weil in diesem Gutachten auf Ungereimtheiten bei der Besteuerung von Ehegatten und Alleinerziehenden hingewiesen wurde. Das allerdings paßte nicht in Ihr finanzpolitisches Konzept. Es hätte in Ihr familienpolitisches Konzept passen müssen. Aber Sie haben Ihr immer vorgegebenes familienpolitisches Konzept über Bord geworfen, weil Sie nicht wußten, wie Sie finanzpolitisch damit umgehen sollten. Das war das Problem. Deswegen gab es die Weisung, das Ifo-Gutachten nicht zu veröffentlichen. Wir haben die Freigabe des Gutachtens veranlaßt. Der alten Bundesregierung und der sie tragenden ehemaligen Mehrheit in diesem Haus war auch durch solche Gutachten weder zu raten noch zu helfen. Skandalös an Ihrer Politik war und bleibt, daß Sie Familien und Kindern in unserem Land seit 1984 vorenthalten haben, was ihnen von Verfassungs wegen zugestanden hätte. Das werden wir ändern. ({14})

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Als nächster Redner spricht der Kollege Hansgeorg Hauser, CDU/CSUFraktion.

Hansgeorg Hauser (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000832, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es war natürlich klar, daß die neue Regierung es auf die Tour versuchen würde, sich auf Erblasten usw. zurückzuziehen. ({0}) Ich wäre da an Ihrer Stelle sehr zurückhaltend. Wir sollten das Ganze einmal sehr nüchtern analysieren: Zum einen ist das jetzige Bundesverfassungsgerichtsurteil in dieser Form für jeden eine Überraschung gewesen. ({1}) Wer etwas anderes behauptet, der lebt in einer anderen Welt. Zum anderen hat die neue Regierung hier absolut keinen Anlaß, zu behaupten, sie hätte das, was vom Bundesverfassungsgericht angemahnt worden ist, schon längst in Angriff genommen. Wenn man sich das sogenannte Steuerentlastungsgesetz anschaut, ({2}) dann stellt man fest, daß darin beispielsweise nichts über Kindergartenbetreuungskosten zu finden ist - ein Anliegen, von dem Sie immer behaupten, daß es für Sie dringlich sei. Vorgesehen ist dagegen beispielsweise die Streichung von Schulgeld. Doch auch das wird in dem neuen Urteil als zu berücksichtigender Teil der Kosten bei der Kindererziehung erwähnt. ({3}) - Schulgeld für private Schulen. Dort, wo staatliche Leistungen nicht mehr ausreichen, wird zusätzlich etwas gezahlt. Das streichen Sie als abzugsfähige Ausgaben. Das zeigt, daß Sie durchaus nicht in der Richtung handeln, die Sie jetzt überall vorgeben. Im übrigen, Frau Kollegin Hendricks: Das Thema heißt eigentlich Konsequenzen für die Bundesregierung. Über Konsequenzen habe ich aber von Ihnen nichts, aber auch gar nichts gehört. ({4}) Eines ist sehr wichtig, nämlich daß wir durch dieses Urteil eine Bestätigung für den Grundsatz bekommen haben: Ehe und Familie dürfen gegenüber anderen Lebens- und Erziehungsgemeinschaften nicht schlechtergestellt werden, auch nicht schlechter als beispielsweise Alleinerziehende. Insofern ist dieses Urteil ein gewisser Widerspruch zu dem, was 1982 festgelegt worden ist. Die Festigung des Schutzes von Ehe und Familie, der in Art. 6 des Grundgesetzes festgelegt ist, wird hier ausdrücklich bestätigt. Deshalb sind alle Bemühungen - ich komme nachher noch einmal darauf zurück -, die mit dem Urteil verbundenen Kosten durch die Abschaffung des Ehegattensplittings zu finanzieren, der falsche Weg. Wir müssen eine weitere Lehre aus dem Urteil ziehen, nämlich daß eine Entlastung für alle Einkommen geboten ist und nicht nur einseitig für untere Einkommen. Hier muß etwas getan werden. Am besten geschieht das über eine sich über den gesamten Tarif entsprechende Entlastung. Ich möchte noch eine weitere Feststellung treffen: Die finanziellen Größenordnungen sind offensichtlich sehr umstritten. Es gibt Schätzungen von 20 bis 35 Milliarden DM. ({5}) Das rührt sicherlich daher, daß es noch einen großen Interpretationsbedarf gibt. Das muß noch sorgfältig untersucht werden. Aber eines sage ich gleich vorweg: Wir werden jegliche Gegenfinanzierung durch Steuererhöhungen ablehnen. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer für diese Zwecke würde wieder die Familien treffen; eine Abschaffung des Ehegattensplittings würde wieder die Familien treffen; die Einführung der Ökosteuer würde ebenfalls wieder die Familien treffen. Wenn Sie das Ehegattensplitting abschaffen wollen, dann handeln Sie verfassungswidrig. Die Kappung des Ehegattensplittings, die Sie vorsehen - das haben die Anhörungen ergeben -, ist verfassungsrechtlich höchst bedenklich. Sie kennen die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts von 1957 und 1982. Darin wurde sehr deutlich zum Ausdruck gebracht, daß das Ehegattensplitting keine Steuervergünstigung ist, die man beliebig auf den Prüfstand stellen kann. Meine Damen und Herren, wir werden das Urteil kritisch analysieren und beispielsweise prüfen müssen, ob es um eine Pauschale geht. Mit „Betreuungs- und Erziehungsbedarf“ sind ja vollkommen neue Begriffe eingeführt worden, wohingegen der Haushaltsfreibetrag als Begriff in Frage gestellt worden ist. Da müssen wir auch kritisch hinterfragen, ob über die Pauschale hinaus noch zusätzliche Aufwendungen bei Nachweis abzugsfähig wären, und man muß sich natürlich fragen, ob das nicht erheblich ausufert und dadurch neue Streitfälle entstehen; das werden wir sicherlich noch diskutieren müssen. Eines sollten Sie, Frau Staatssekretärin, aber doch klarstellen: die Regelung für die Altfälle. So wie es offensichtlich zur Zeit diskutiert wird, ergibt sich eine andere Meinung als die, die Sie hier vertreten. Daher sollten Sie zusammen mit Ihren Länderkollegen schnellstmöglich eine Regelung, auch eine Sprachregelung, finden, wie das zu behandeln ist. Sie sind es den Steuerpflichtigen schuldig, daß man hier keine Hoffnungen weckt - Sie haben das nicht getan; das sage ich ausdrücklich -, ({6}) daß das für die anderen noch offen sei. Insofern hat Herr Kollege Merz hier keinen Unfug erzählt, wie Sie ihm unterstellen, ({7}) sondern etwas gesagt, was auch von allen Experten so gesagt worden ist. Kümmern Sie sich bitte darum, daß das sehr schnell geregelt wird. Zum Schluß: Überprüfen Sie die Regelungen im Steuerentlastungsgesetz sehr sorgfältig. Wir haben eine ganze Reihe von verfassungsrechtlichen Bedenken. Verhindern Sie, daß es auch bei diesem Gesetz wieder „Endstation Karlsruhe“ heißt. ({8})

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Ich gebe das Wort dem Kollegen Klaus Müller, Bündnis 90/Die Grünen.

Klaus Wolfgang Müller (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003195, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Verehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Hauser, Altlastensanierung ist ein etwas zwiespältiges Geschäft. Man hat viel Arbeit damit, freut sich aber, daß es nachher nur besser werden kann. ({0}) Hansgeorg Hauser ({1}) Rotgrün ist auf eine weitere Erblast der Regierung Kohl gestoßen. Das Verfahren, das dem Karlsruher Urteil vorausging, lief seit 1984; die Haushaltsrisiken sind seit Dienstag nachträglich auf insgesamt knapp 40 Milliarden DM gestiegen. Nun werden wir uns der Herausforderung stellen. Die Karlsruher Entscheidung bietet aber auch die Chance für einen großen Wurf, für eine zeitgerechte steuerliche Neuregelung für Familien. Das Bundesverfassungsgericht hat uns aufgetragen, den existentiellen Sach- und Betreuungsbedarf, der bei der Kindererziehung anfällt, angemessen zu berücksichtigen. Sowohl das Existenzminimum als auch darüber hinausgehende Kosten bei der Kindererziehung sind steuerlich freizustellen. Dies ist durch Erhöhung sowohl des Freibetrages als auch des Kindergeldes möglich. Aus unserer Sicht ist eindeutig eine Kindergeldlösung anzustreben, wie es das rotgrüne Steuerentlastungsgesetz deutlich macht. Dort haben wir unmittelbar nach Amtsantritt mit der Erhöhung des Kindergelds auf 250 DM - demnächst auf 260 DM - einen großen Schritt in die richtige Richtung getan - hart kritisiert von der Opposition. ({2}) Die Neuregelung sollte aber nicht bei einer Erhöhung von Freibeträgen stehenbleiben. Vielmehr sollten wir wirklich einen größeren Wurf wagen. Wir sollten die Anregung der Richterinnen und Richter aufgreifen, einen Grundtatbestand zu schaffen, der alle kinderbezogenen Entlastungen umfaßt. Mit der Neuregelung können wir auch einen beherzten Schritt wagen, das Leben mit Kindern statt den Trauschein zu fördern. ({3}) Ich möchte ebenso wie die Kollegin Hendricks einen Blick auf das 82er Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum gleichen Thema werfen. Nach unserer Einschätzung hat Karlsruhe eine Wendung in der Einschätzung des Ehegattensplittings vollzogen. Damals hatten Alleinerziehende geklagt. Um in den Genuß des Splittings zu kommen, sollte es statt des Ehegatten- ein Familiensplitting geben. Die Ausweitung des Splittings wurde damals abgelehnt. Die verminderte Leistungsfähigkeit von Alleinerziehenden wurde aber anerkannt; als Kompensation wurde damals der Freibetrag erhöht. 1982 befand man, das Ehegattensplitting habe eine familienpolitische Dimension. 1999 befindet Karlsruhe, das Ehegattensplitting habe nichts mit der Kindererziehung zu tun; es sei explizit keine Kompensation für die Erziehungsarbeit, da auch Ehepaare ohne Kinder davon profitieren. - Lesen Sie es nach! - Die höchsten Richterinnen und Richter zeigen damit ein vom Trauschein unabhängiges Familienverständnis. Das begrüßen wir ausdrücklich. ({4}) Wenn Erziehungsarbeit gemäß Karlsruhe demnächst über hohe Freibeträge berücksichtigt werden muß, dann hat das Ehegattensplitting keine familienpolitische Dimension mehr. Es fördert nicht mehr das Zusammenleben mit Kindern, sondern lediglich die Institution Ehe. Darum - nicht aus Spargründen - hält Bündnis 90/Die Grünen eine erneute politische Debatte über das Ehegattensplitting für notwendig. ({5}) Wir befinden uns damit in guter Gesellschaft. Auch die schleswig-holsteinische Ministerpräsidentin Heide Simonis und die Vorsitzende des Ausschusses für Familienangelegenheiten, die Kollegin Hanewinckel, haben sich für Veränderungen beim Ehegattensplitting ausgesprochen. ({6}) - Eine sehr gute Gesellschaft, Herr Koppelin. Als ersten Schritt sollten wir die Kappung des Ehegattensplittings, wie es derzeit im - zugegebenermaßen komplizierten - Steuerentlastungsgesetz vorgesehen ist, überdenken und es gegebenenfalls aus diesem Gesetz herausnehmen. Das Bundesverfassungsgericht hat betont, daß verheiratete Eltern nicht schlechter als unverheiratete Eltern gestellt werden dürfen. Dieses Kriterium wird auch von einer gerechten Individualbesteuerung erfüllt. Bereits bei den Beratungen des Steuerentlastungsgesetzes haben die Hamburger Frauensenatorin wie auch das DIW ein Realsplitting für alle Ehepaare vorgeschlagen. Wir sollten auch die Situation von Nichtverdienenden und Sozialhilfeempfängerinnen im Auge behalten. ({7}) Zugegeben, wir haben ein Finanzierungsprobleme. Aber sobald wir einen genauen Überblick haben, werden wir auch dafür eine Lösung finden. Debatten über Steuererhöhungen sind absolut kontraproduktiv. Vor allem die Opposition verliert in solchen Debatten schnell den Überblick und beklagt sich dann bei uns. ({8}) Wir freuen uns auf eine politische Debatte, weil wir ein gerechtes, verfassungsgemäßes und modernes Familiensteuerrecht wollen. Den dezenten Hinweis aus Karlsruhe, eine einfache und klare Regelung zu treffen, sollten wir nicht nur bei diesem Gesetz berücksichtigen. Vielen Dank. ({9})

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Ich gebe das Wort der Kollegin Gisela Frick, F.D.P.-Fraktion.

Prof. Gisela Frick (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002656, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die heutige Aktuelle Stunde ist ein würdiger Abschluß von steuerpolitischen Chaostagen, die wir Klaus Wolfgang Müller ({0}) in der letzten Woche erlebt haben und die nicht mehr zu überbieten sind. ({1}) Wir hatten am Montag in der Anhörung zur sogenannten Ökosteuer - ich möchte das Wort Ökosteuer in dicken Anführungszeichen verstanden wissen - einen totalen Verriß dieser Steuer durch die Sachverständigen und die beteiligten Verbände. Wir hatten am Dienstag in der Anhörung zum sogenannten Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 ebenfalls einen totalen Verriß durch die meisten Sachverständigen. ({2}) - Natürlich haben Sie immer ein, zwei Alibileute dabei, die dann Ihre Meinung stützen, aber mehr sind es doch nicht, Herr von Larcher. Am Dienstag mittag wurde dann die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bekannt, die Anlaß für diese Diskussion heute ist. Hier ist ein Volumen von mindestens 22 Milliarden DM aufzubringen. Frau Hendricks, ich bin ganz sicher, daß Sie mit Ihren Einschätzungen falsch liegen. Bei 22 Milliarden DM liegt die Untergrenze, die das Bundesverfassungsgericht gezogen hat. Wir als Gesetzgeber sind jederzeit in der Lage, darüber hinauszugehen. Aber wir sind auf gar keinen Fall in der Lage, darunter zu bleiben. Wir hatten dann am Mittwoch im Finanzausschuß eine richtige Phantomdebatte über dieses sogenannte Steuerentlastungsgesetz, in der jeder Knackpunkt noch einmal in Frage gestellt wurde, indem gesagt wurde: Darüber denken wir noch einmal nach, da kommt wahrscheinlich noch etwas anderes. - Wir wollen einmal sehen, was. Wir hatten am Donnerstag, das heißt gestern, noch einmal eine solche Phantomdebatte über die sogenannte Ökosteuer. Auch da hieß es bei wichtigen Dingen: Es kommt nicht so, wie es im Entwurf steht; es wird noch anders werden. Heute erleben wir diese Aktuelle Stunde über die Ausführung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Von Ihnen, Frau Staatssekretärin, haben wir dazu überhaupt nichts gehört. ({3}) Was Sie gesagt haben, das war nur eine Schelte für die Vergangenheit. Ich darf einmal daran erinnern, daß es sich im Bereich der Steuergesetzgebung in der Regel um zustimmungsbedürftige Gesetzentwürfe handelt. Daran ist der Bundesrat genauso beteiligt. ({4}) Das heißt, Sie waren genauso in der Verantwortung wie die vorherige Regierung. Insofern ist diese Schelte für die Vergangenheit nicht gerade sehr zielführend. ({5}) Wenn wir uns die öffentliche Diskussion anschauen, dann sehen wir jetzt nur eine Debatte über Steuererhöhungen. Herr Müller, für die Opposition muß ich sagen: Entschuldigen Sie bitte, daß wir den Überblick verlieren. Auch Sie alle haben ihn verloren. Jeden Tag kommt aus einer anderen Ecke der Regierungskoalition ein neuer Anstoß zur Steuererhöhungsdebatte. Ich nenne die Mehrwertsteuer, die Mineralölsteuer, die Einschränkung oder Abschaffung des Ehegattensplittings und die Wiedereinführung der privaten Vermögensteuer. Das rasselt nur so. Deshalb ist es ganz klar, daß wir, um den Überblick nicht zu verlieren, versuchen, Ihre verwinkelten Gedankengänge etwas nachzuvollziehen. Da bin ich ausnahmsweise einmal einer Meinung mit dem Finanzminister Lafontaine, der gesagt hat: Bitte keine Steuererhöhungsdebatte! - Aber bitte nicht nur keine Steuererhöhungsdebatte, sondern auch keine Steuererhöhungen. Das ist ja das Entscheidende! ({6}) - Frau Scheel klatscht auch, das freut mich besonders in diesem Zusammenhang. - Deshalb müssen Sie durch Einsparungen im Haushalt und nicht etwa durch neue Steuererhöhungen versuchen, das erforderliche Volumen freizuschaufeln. Wir haben es eben schon vom Kollegen Hauser gehört: Alle im Moment in die Diskussion eingebrachten Vorschläge zu Steuererhöhungen bringen Benachteiligungen gerade für die Familien mit sich, und sind deshalb kontraproduktiv. Es muß also um Einsparungen im Haushalt gehen. Das ist keine leichte Arbeit. Darum beneiden wir Sie nicht. Aber nur diese Maßnahmen sind der richtige Weg. ({7}) - Wir sind nicht schadenfroh, Herr von Larcher, überhaupt nicht. ({8}) Nehmen Sie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als goldene Brücke, ({9}) um Ihre bisherigen Steuerpläne, seien es die Steuerentlastungsgesetze oder die Ökosteuer, sei es die noch ganz nebulöse und sich nur am Horizont schwach abzeichnende Unternehmenssteuerreform, wieder einzusammeln, neu zu überdenken und neu zu machen. ({10}) Sie hätten jetzt eine wunderbare Gelegenheit, Ihr Gesicht zu wahren und trotzdem etwas Vernünftiges vorzulegen. Der Kollege Singhammer hat eben im Zusammenhang mit der 630-Mark-Regelung von einer „Schubladisierung“ gesprochen - ein sehr schönes, neues Wort. Ich würde sagen, das reicht nicht. Legen Sie die Sachen nicht in die Schubladen, sondern schmeißen Sie sie in den Papierkorb oder - besser noch - in den Reißwolf. ({11})

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Das Wort hat Frau Bundesminister Dr. Christine Bergmann.

Christine Bergmann (Minister:in)

Politiker ID: 11005300

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Frau Frick, Ihr Beitrag war sicher ein ehrenwerter Versuch, von dem eigentlichen Thema hier abzulenken. Ich denke aber, er ist nicht gelungen. ({0}) Wir werden mit Sicherheit keine Dinge zurücknehmen, nur weil wir jetzt ein Paket auf den Tisch bekommen haben, das unsere politische Arbeit und Richtung unterstützt. Es handelt sich dabei allerdings - auch das möchte ich noch einmal wiederholen - um eine Erblast der vergangenen Jahre. Das Bundesverfassungsgericht hat sich in der Vergangenheit mehrfach bemüht, durch seine Urteile den Weg zu mehr steuerlicher Gerechtigkeit zu ebnen. Doch die alte Regierung hat diese Urteile, die die Lasten der Familien betreffen, schlichtweg ignoriert. ({1}) Deshalb können wir jetzt sagen, auch wenn wir zur Zeit nocht keine detaillierten Vorschläge vorlegen können, wie das im einzelnen zu finanzieren sein wird: Es ist auch unsere politische Richtung, die damit bestätigt wird. Ich will hier noch einmal daran erinnern, daß Sie es waren, die noch nicht einmal die Erhöhung des Kindergeldes auf 220 DM wollten. Das haben die SPDgeführten Länder im Bundesrat durchgesetzt. ({2}) Vorhin war schon die Rede von Selbstkritik. Die wäre an dieser Stelle wirklich einmal angebracht. Sie haben den Familien in den letzten Jahren wirklich einiges vorenthalten. Wir versuchen jetzt, die Richtung zu ändern und den Familien schrittweise mehr zukommen zu lassen. Daß sich hier eine solche Last angesammelt hat, verdanken wir wirklich Ihrer Politik, die die früheren Urteile des Bundesverfassungsgerichts nie umgesetzt hat. ({3}) Obwohl Sie, wie wir alle wissen, über Familien und Familienförderung gerne reden, haben Sie die Verantwortung dafür auf die Eltern abgewälzt. Wir meinen schon, daß die Erziehung der Kinder in erster Linie in der Verantwortung der Eltern liegt. Das heißt aber nicht, daß die Gesellschaft und die Politik sie damit alleine lassen darf, wie Ihre Politik es getan hat. Es ist Ihnen ja nicht einmal gelungen bzw. sehr schwergefallen, das einfache Existenzminimum von Kindern von der Steuer freizustellen. Jetzt unterstreicht das Bundesverfassungsgericht, daß die Leistungen der Familien weit über den existentiellen Sachbedarf von Kindern hinausgehen, und fokussiert den Blick auf die Betreuungsleistungen in den Familien. Kinderbetreuung ist eine Leistung, die auch im Interesse der Gemeinschaft liegt und deren Anerkennung verlangt. Der Staat hat dementsprechend dafür Sorge zu tragen, daß es Eltern gleichermaßen möglich ist, teilweise und auch zeitweise auf eigene Erwerbstätigkeit zugunsten der persönlichen Betreuung der Kinder zu verzichten wie auch Familien- und Erwerbstätigkeit miteinander zu verbinden. Das Bundesverfassungsgericht hat zwar, weil es in der Vergangenheit üble Erfahrungen gemacht hat, wie mit seinen Urteilen umgegangen wurde, enge Vorgaben im Hinblick auf den Zeitraum gemacht. Aber es hat uns nicht auf bestimmte Lösungen festgelegt - obwohl es im Falle nicht rechtzeitigen Handelns des Gesetzgebers präzise Rechtsfolgen definiert. Vielmehr weist das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich auf die Möglichkeit hin, „die gesamte kindbedingte Minderung der steuerlichen Leistungsfähigkeit in einem Grundtatbestand zu erfassen, der alle kindbezogenen Entlastungen umfaßt“ und einfach und bürgernah ist. ({4}) In diesem Zusammenhang macht das Bundesverfassungsgericht mehrfach auf das Kindergeld und den Kinderfreibetrag aufmerksam. Wir werden die verschiedenen möglichen Lösungen einer generellen steuerlichen Berücksichtigung von Betreuungs- und Erziehungsbedarf prüfen und in der Bundesregierung die erforderlichen Entscheidungen treffen. Dabei werden wir aber die Erfahrungen berücksichtigen, die wir mit dem kumulierenden dualen System des Familienlastenausgleichs gemacht haben. Dieses System hat gesellschaftspolitisch falsche Auswirkungen, weil die Freibeträge bei niedrigen Einkommen nicht oder nur teilweise genutzt werden können, ({5}) dafür aber bei steigendem Einkommen eine immer höhere Entlastung eintritt. ({6}) Diesen Effekt wollen wir nicht wieder erreichen. ({7}) Vorhin hat Herr Hauser hier von einer einseitigen Entlastung der Bezieher kleiner Einkommen gesprochen. Dies muß ich schon als Zynismus betrachten; denn genau das Gegenteil hat in der Vergangenheit stattgefunden: eine einseitige Entlastung der Bezieher hoher Einkommen. ({8}) Die Bundesregierung wird Lösungsmöglichkeiten erarbeiten, welche das Existenzminimum sowie den Betreuungs- und Erziehungsbedarf von Kindern, wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert, steuerlich angemessen berücksichtigen. In einer solchen Herausforderung liegt auch die Chance - da gebe ich Ihnen recht, Herr Müller -, strukturell moderne Wege einzuschlagen. Das heißt: Die steuerliche Entlastung ist gemäß dem Tenor des Bundesverfassungsgerichtsurteils dort anzusetzen, wo die stärkste Förderung erfolgen muß: bei den Familien mit Kindern. Ich denke, daß dieses Urteil unsere Bemühungen umeine Reform des Bundeserziehungsgeldgesetzes unterstützt; denn wenn man dem Gedanken des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich der Betreuungsleistung von Müttern und Vätern folgt, ist der Weg, den wir gehen wollen, richtig, nämlich die Inanspruchnahme des Erziehungsurlaubs flexibler zu gestalten, um Erwerbstätigkeit und Kinderbetreuung besser miteinander vereinbaren zu können. Die Bundesregierung wird also in Kürze einen Reformentwurf zu Elterngeld und Elternurlaub einbringen. Das Bundesverfassungsgericht hat diese unsere politische Richtung deutlich bestärkt. Die Bundesregierung hat von Anfang an deutlich gemacht, daß Kinder und Jugendliche an der Spitze ihrer Politik stehen: nicht nur durch die Erhöhung des Kindergeldes, sondern auch durch die Auflegung des Sofortprogramms zur Schaffung von Ausbildungsplätzen für 100 000 Jugendliche und durch die Regelung zur Ausbildungsförderung. Das sind Leistungen, die auch von seiten der Opposition ruhig anerkannt werden könnten; denn sie dienen den Familien und den Kindern in unserem Land. ({9}) Wir werden dies in Umsetzung der Entscheidung aus Karlsruhe fortführen, und zwar nicht nur, weil es rechtlich geboten ist - das ist selbstverständlich -, sondern weil dieser Weg in voller Übereinstimmung mit den Überzeugungen dieser rotgrünen Regierung steht. Danke. ({10})

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Ich gebe der Kollegin Hannelore Rönsch, CDU/CSU-Fraktion, das Wort.

Hannelore Rönsch (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001870, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen! Liebe Kolleginnen! Bevor ich zu dem eigentlichen Thema spreche, will ich noch eine Vorbemerkung machen, Frau Kollegin Bergmann. Sie haben noch einmal das 100 000 Jugendliche betreffende Programm angesprochen, mit dem diese jungen Menschen qualifiziert werden sollen, einen Beruf ergreifen zu können, obwohl sie mit einem schlechten Schulabschluß entlassen worden sind. Ich erwähne diesen Punkt ganz bewußt als Hessin, ({0}) weil es mich immer wieder empört, daß dieses Geld nicht in die Schulen gesteckt wird und dadurch den Kindern und Jugendlichen ein Hauptschulabschluß ermöglicht wird, der sie befähigt, einen Lehrberuf zu ergreifen. ({1}) Jetzt müssen wir Notprogramme hinnehmen, weil die verfehlte Schulpolitik in einigen Bundesländern unsere jungen Menschen ins Leben entläßt, unfähig, einen Lehrberuf zu ergreifen, weil sie noch nicht einmal die Flächenberechnung beherrschen, die sie für den Malerberuf dringend brauchen. ({2}) Jetzt komme ich zu dem eigentlichen Thema. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein sehr gutes Urteil für die Familien in Deutschland. Wir sollten uns alle darüber freuen. Man merkt die große Freude bei den Regierungsparteien deutlich, so auch heute in dieser Debatte. ({3}) Die Partei, die im Wahlkampf angetreten ist, die Familien ein Stück zu stärken und ihnen eine Erhöhung des Kindergeldes zuzugestehen, ({4}) denkt doch sehr kurz. Das ist bei beiden Redebeiträgen von Vertretern der Regierung deutlich geworden. Die Frau Staatssekretärin und die Frau Ministerin schauen noch nicht einmal in die alten Unterlagen, die sie in ihren Ministerien vorfinden müßten. Wir sollten uns einmal zurückerinnern und uns fragen: Wie war das damals? Wer hat denn den Kinderfreibetrag abgeschafft? 1975 haben die Sozialdemokraten mit einem Federstrich diese Kinderfreibeträge abgeschafft. ({5}) - Es kommt noch schöner, Frau Staatssekretärin. Ich wußte gar nicht, daß Sie von der Regierungsbank Zwischenrufe machen dürfen. Im Plenum sitzt eine ehemalige Ministerin, die 1980 sehr lautstark in dem damaligen Wahlkampf angekünBundesministerin Dr. Christine Bergmann digt hat: Wir erhöhen das Kindergeld. Das wurde tatsächlich gemacht. ({6}) Wissen Sie, was nach der Wahl passiert ist? Schauen Sie einmal in Ihren alten Unterlagen nach! Diese Kindergelderhöhung wurde sofort wieder zurückgenommen, weil nicht genug Geld in der Kasse war, um die gemachten Wahlversprechungen nachher tatsächlich einlösen zu können. Wir können Ihnen versichern: Wir werden die Familien in Deutschland davor schützen, daß so etwas noch einmal passiert. ({7}) Dabei haben wir das Bundesverfassungsgericht auf unserer Seite. ({8}) 1982 haben wir sofort nach Übernahme der Regierung die Kinderfreibeträge wieder eingeführt und kontinuierlich erhöht, ebenso wie das Kindergeld. ({9}) - Herr von Larcher, Sie haben sich heute schon durch eine Reihe von „qualifizierten“ Zwischenrufen bemerkbar gemacht. ({10}) Ich hoffe, daß jeder einzelne Zwischenruf im Protokoll festgehalten wird, damit die breite Öffentlichkeit Ihr Verständnis von Familienpolitik erkennt. Ich kann schon verstehen, daß Ihnen dieses Thema nicht paßt. Erziehungsgeld, Erziehungsurlaub und die Anerkennung von Kindererziehungszeiten bei der Rente sind während unserer Regierungszeit eingeführt worden. Diese Vorhaben hatten Sie zwar in der Schublade, konnten sie aber nie verwirklichen. Jetzt auf einmal reden Sie wieder vom Ehegattensplitting. Das Ehegattensplitting wurde von Ihnen doch noch nie geliebt. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts macht an dieser Stelle deutlich, daß die Familienleistung anerkannt wird und daß man nicht mit einem Federstrich durch die Begrenzung des Ehegattensplittings die entstandene Haushaltslücke schließen kann. Wir werden auch sehr genau aufpassen, daß Sie nicht mit einer Mehrwertsteuererhöhung die Familien noch zusätzlich belasten. ({11}) Auch die von Ihnen geplante Ökosteuer, die Energiesteuer, die den Familien in jedem Lebensbereich sehr tief in die Tasche greift, wird von uns ebenfalls genau auf die für die Familien entstehenden Belastungen überprüft. Einen weiteren Punkt, der von uns im Rahmen unserer Familienpolitik immer verfolgt wurde, hat dieses Urteil deutlich gemacht, nämlich die Gleichstellung der Leistungen für Alleinerziehende und Familien. ({12}) - Sie waren doch in diesem Zeitraum Parlamentarierin und konnten sehen, daß Vorhaben, die Sie im Hinterkopf hatten, von uns umgesetzt wurden. Ich verstehe gar nicht, daß Sie heute nach der Debatte um die 630-DMBeschäftigungen noch den Mut haben, immer wieder Dinge einzufordern, die Sie während Ihrer Regierungszeit nicht umgesetzt haben. ({13}) - Nein, weil Sie Kinderfreibeträge abgeschafft und Kindergelderhöhungen wieder zurückgenommen haben.

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Frau Kollegin Rönsch, bitte kommen Sie zum Schluß.

Hannelore Rönsch (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001870, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Ich will Ihnen zum Schluß sagen: Wir werden im Sinne der Familien mithelfen und mit dazu beitragen, daß die 20 bzw. 22 Milliarden DM von den Kommunen, von den Ländern und vom Bund für die Familien bereitgestellt werden. Wir werden gerne den Haushalt daraufhin durchforsten, welche Posten und Positionen, die Ideologie in Ihrem Sinne darstellen, besser für Leistungen an die Familie herangezogen werden können. ({0})

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Als nächste Rednerin spricht Frau Christine Scheel, Bündnis 90/Die Grünen.

Christine Scheel (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002771, Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Rönsch, mir fällt dazu nur ein: Es schlägt dem Faß den Boden aus! ({0}) Sie waren von 1990 bis 1994 Familienministerin. In dieser Zeit hat das Bundesverfassungsgericht die Gesetzgeber aufgefordert, das Existenzminimum und das Kindergeld steuerlich anders zu behandeln, weil die damalige Regierung den Leuten das Geld weggesteuert hat. ({1}) Jetzt sagen Sie, wir hätten nicht den Mut zum Handeln. Dazu fällt einem fast nichts mehr ein, außer den Kopf zu schütteln. ({2}) Hannelore Rönsch ({3}) Wenn Sie dann noch sagen, wir hätten das Verfassungsgericht auf unserer Seite, kann ich dazu nur sagen: Ja, wunderbar. Wir haben immer - zu Recht - gesagt, daß es im Prinzip ein Armutszeugnis für die Politik ist das muß man einmal ganz ernsthaft so sehen -, wenn das Bundesverfassungsgericht in den verschiedenen Urteilsbegründungen damals permanent anmahnen mußte, daß der Staat den Familien oder auch Alleinerziehenden die Unterstützungen zukommen läßt, die ihnen eigentlich zustehen. In den 16 Jahren Kohl-Regierung haben wir jedoch nie erlebt, daß der Gesetzgeber gehandelt hätte. Als Opposition konnten wir damals nur sagen: Das bedauern wir sehr; wir bemühen uns, das sinnvoll mit umzusetzen. Wir haben Sie damals bei der Umsetzung der Anhebung des Kindergeldes und der Erhöhung des steuerfreien Existenzminimums unterstützt, haben uns sehr aktiv und sehr konstruktiv an der Debatte beteiligt. Das möchte ich noch einmal in Erinnerung rufen, da Sie hier solch eine Mär verbreiten wollen. Wenn auf der anderen Seite - das geht jetzt an Frau Professor Frick; das ist klar - gesagt wird, es gebe steuerpolitische Chaostage, ({4}) Verrisse unserer Steuerentlastungspläne usw., dann muß ich dazu sagen: Wir haben Anhörungen durchgeführt. Nach unserem parlamentarischen Verständnis führen wir Anhörungen durch, um uns die Vorschläge und Überlegungen von Sachverständigen anzuhören. Deswegen macht man Anhörungen. Das ist nicht „just for fun“, sondern sollte auch einen Sinn machen. Danach werten wir die Ergebnisse der Anhörungen selbstverständlich ganz sorgfältig aus und diskutieren sie in aller Ruhe in den Fachausschüssen. Dies haben wir in dieser Woche sowohl bei der Einkommensteuerreform als auch bei der ökologischen Steuerreform im ersten Durchgang so getan. Das ist ein ganz normales ordentliches Verfahren. Man braucht sich hier gar nicht aufzuregen. Was den Überblick betrifft: Für uns ist vollkommen klar, daß wir das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/ 2002, die Einkommensteuerreform, demnächst zeitgerecht - so wie wir es vorhatten - rückwirkend zum 1. Januar 1999 in der Form, in der es mit den fachlichen Änderungen in einzelnen Punkten vorliegt, in der zweiten und dritten Lesung beschließen. ({5}) Das geschieht vollkommen unabhängig von dem Bundesverfassungsgerichtsurteil, das wir jetzt diskutieren. Wir wollen auch die ökologisch-soziale Steuerreform in zweiter und dritter Lesung beschließen, und zwar daran gekoppelt, daß es keine weitere Anhebung der Mineralölsteuer geben wird. Um auch das klarzustellen: Es bleibt so, wie es zwischen den Koalitionspartnern besprochen worden ist. Das hat mit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil null zu tun, es ist davon vollkommen losgelöst. Diese ökologisch-soziale Steuerreform ist in Koppelung mit der Absenkung um die 0,8 Prozentpunkte bei der Rentenversicherung vorgesehen. ({6}) Dabei bleibt es 1999. Jede andere Diskussion ist hier fehl am Platz. ({7}) - Die 7 Prozent zusätzliche Mineralölsteuer, Frau Rönsch, beziehen sich auf einen Verfahrensweg für die Zukunft à la Großbritannien. Das hat nur etwas damit zu tun, wie man das in den nächsten Stufen in den nächsten Jahren systematisch angeht. Es hat nichts mit irgendwelchen Gegenfinanzierungen zu tun, sondern betrifft die Frage, wie wir mit der zweiten und dritten Stufe umgehen. ({8}) Machen wir das mit irgendwelchen blöden Benzinpreisdebatten, oder machen wir das prozentual? Darüber darf man wohl nachdenken. Aber es darf absolut nicht in diesen Zusammenhang gestellt werden. Das ist vollkommen falsch interpretiert worden; ({9}) da sage ich auch an die Damen und Herren von der Presse. Es war nicht nur ein Mißverständnis, sondern eine absolute Ente, daß die „Bild“-Zeitung diesen Zusammenhang hier hergestellt hat. ({10}) Abschließend komme ich zu der Frage der neuen Vorgabe bei der Gegenfinanzierung. Selbstverständlich wird, steuerpolitisch gesehen, alles, was an familienpolitischen Maßnahmen verankert ist, diskutiert werden. Wir werden über das Splitting reden; das ist klar. Natürlich werden wir darauf achten, die Vorgaben verfassungskonform umzusetzen. Ich sage Ihnen: Das Manna fällt nicht vom Himmel. Wir müssen für 2000 bis 2002 eine ordentliche Haushaltsplanung machen. Es wird mit den Ländern zu beraten sein, ob die Länder dazu überhaupt bereit sind. Bayern hat einen Beschluß gefaßt, daß durch die Steuergesetzgebung des Bundes keine Mehrbelastung für die Länder entstehen darf - Gruß an Stoiber. Sie reden immer von Nettoentlastung. Das zeigt das Doppelspiel der CSU in dieser Frage. ({11}) Wir werden einen guten Gesetzentwurf vorlegen. ({12}) Davon gehen wir von seiten der Regierungsfraktionen aus. Wir werden das tun, was den Familien mit Kindern zusteht. Wir werden das Leben mit Kindern steuerlich erleichtern. Das war immer das Ziel der jetzigen Regierung und wird es, gerade bei der Umsetzung, auch bleiben. Vielen Dank. ({13})

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Gregor Gysi, PDS-Fraktion.

Dr. Gregor Gysi (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000756, Fraktion: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als Fraktionsvorsitzender hat man den Vorteil, für alles und auch wieder für nichts Experte zu sein. Deshalb ist man dann so erfolgreich in der Politik. Ich will Ihnen folgendes sagen: Ich habe mich sehr über die Rede von Frau Rönsch gewundert. Darf ich Ihnen wenigstens einen Satz aus der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vorlesen, der wie folgt lautet: Der Zweite Senat hat den Beschwerdeführern recht gegeben und die angegriffenen gesetzlichen Vorschriften ({0}) sowie alle nachfolgenden Fassungen für verfassungswidrig erklärt. Daß man in diesem Zusammenhang ernsthaft behaupten kann, daß das Verfassungsgericht an Ihrer Seite steht, wenn es gerade festgestellt hat, daß Sie hier eine verfassungswidrige Bestimmung nach der anderen verabschiedet haben, ist mehr als ein Salto mortale. ({1}) Warum fällt es Ihnen eigentlich so schwer, sich einmal hier hinzustellen und zu sagen: Wir haben einen Fehler gemacht, und jetzt wird es eine gemeinsame Aufgabe des Parlaments sein, diesen Fehler zu bereinigen. ({2}) Das wäre dann wenigstens ein ehrlicher Anfang. Aber statt dessen kommen Sie mit ominösen Feststellungen zu Ihrer Familienpolitik, die vom Bundesverfassungsgericht bestätigt worden sei, obwohl Sie Jahr für Jahr Bestimmungen erlassen haben, die sich alle als verfassungswidrig herausgestellt haben. Ich kann allerdings - auch das will ich deutlich sagen - nicht ganz die Äußerungen der neuen Regierung teilen, das entspreche doch der politischen Richtung, die sie vorgegeben habe. Ich habe Ihre Koalitionsvereinbarung noch einmal gelesen. Darin steht zu alledem nichts. Es sind dort auch keine Vorhaben diesbezüglich angekündigt worden. Auch im Haushalt 1999 findet sich dafür keine müde Mark. ({3}) So ganz kann das Ihren unmittelbaren Plänen also nicht entsprochen haben. Auch das hätte man ehrlicherweise sagen können. ({4}) Ich will noch etwas zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sagen. Was ist denn da in Wirklichkeit passiert? Seit Jahren sagt das Bundesverfassungsgericht bei verschiedenen Gelegenheiten, daß das Existenzminimum von Kindern zu sichern ist, daß Alleinerziehende und Eheleute, die Kinder erziehen, nicht über Gebühr belastet werden dürfen und daß die Aufwendungen für Kinder zu berücksichtigen sind. Seit Jahren trickst die alte Mehrheit in dieser Frage herum, indem sie das Existenzminimum immer herunterrechnet und dann dazu übergeht, nur bestimmte Gruppen einzubeziehen und andere herauszulassen. Jetzt hat es dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts ganz offenkundig gereicht. Er hat gesagt: Wenn es nichts nutzt, daß wir den Schutz von Familien in die Verfassung hineinschreiben, und wenn mit Hilfe von Tricks versucht wird, unsere diesbezüglichen Entscheidungen und damit die Verfassung zu unterlaufen, dann müssen wir eben einen anderen Weg gehen und klare Termine und Summen nennen. Dann gibt es kein Rütteln und kein Deuteln mehr. Dann weiß der Gesetzgeber endlich, was er zu tun hat. Daß das erforderlich ist, das ist die eigentliche Schande für unser Haus und dafür, was wir bewirkt haben. Dazu sollten letztlich wir alle selbstkritisch Stellung nehmen. ({5}) Ich will aber zu den in dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts angegebenen Fristen und deren Rückwirkung noch etwas sagen. Mir gefällt es nicht, daß auch die neue Koalition, wenn sie denn schon meint, die Förderung von Familien sei ihre politische Richtung, ernsthaft bis zum letztmöglichen Tag warten will. In den entsprechenden Beschlüssen steht ja immer „spätestens“. Warum sagen Sie nicht: „Unter solchen Bedingungen beraten wir über den Haushaltsentwurf neu“, und warum versuchen Sie nicht gleich, eine gerechte Regelung herzustellen? Warum nutzen Sie die Frist bis zum letzten Tag aus? ({6}) Die Ungerechtigkeit bzw. die Verfassungswidrigkeit besteht doch schon jetzt. Das hätte zumindest ich erwartet. Es ist nicht ganz richtig, daß hier gesagt wird, daß keine Rückwirkung erfolgen wird. Ich will Sie darauf hinweisen - auch ich habe das Urteil natürlich noch nicht vorliegen -, was in der entsprechenden Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes am Schluß steht. Da steht nämlich, daß der Bundesfinanzhof zu prüfen hat, ob man den Beschwerdeführern die verChristine Scheel fassungsrechtlich gebotene Entlastung gewähren kann. Dann steht dort: Wenn dies nach dem geltenden Recht nicht geht, „müßte der Gesetzgeber insoweit eine rückwirkende Regelung treffen“. Das bezieht sich dann nicht nur auf die Beschwerdeführer, sondern auf all diejenigen, deren Einkommensteuerbescheid noch nicht rechtskräftig ist. Dann entsteht wieder die große Ungerechtigkeit, daß diejenigen, die nichts unternommen haben, weil sie sich auf die Verfassungskonformität der Gesetze verlassen haben, leer ausgehen und daß diejenigen, die etwas unternommen haben, etwas bekommen. Deshalb sage ich Ihnen: Beseitigen Sie diese Ungerechtigkeit, und regeln Sie dies dann rückwirkend für alle. Anders ist eine Gerechtigkeit diesbezüglich nicht herstellbar. ({7}) Noch zwei Bemerkungen. Wenn es um die Finanzierung geht, dann sollte man über unsere Anträge auf Wiedereinführung der privaten Vermögensteuer und die Einführung einer Luxussteuer und über Abrüstung nachdenken. Ich halte den Verteidigungsetat auch im Haushaltsentwurf dieser Bundesregierung für 1999 nach wie vor für dramatisch hoch. Letzte Bemerkung. Eine Gerechtigkeitslücke bleibt. Damit konnte sich das Bundesverfassungsgericht nicht beschäftigen. Aber ich finde, wir sollten uns endlich einmal damit beschäftigen. Es gibt in diesem Lande Millionen Menschen, die so wenig verdienen, daß sie keine Steuern zahlen können. Die haben überhaupt nichts von irgendwelchen Steuerentlastungsvorschriften. Lassen Sie uns doch einmal zu einer direkten Förderung übergehen! Einer Sozialhilfeempfängerin, die jetzt ein erhöhtes Kindergeld bekommt, wird die Erhöhung im Rahmen der Sozialhilfe wieder abgezogen. Die hat nichts von Ihrer Kindergelderhöhung. Wir brauchen endlich direkte Förderungen für Kinder von Eltern mit Einkommen im unteren Bereich. Sonst bleiben alle Regelungen zur Steuerentlastung ungerecht. ({8})

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Das Wort hat Frau Nicolette Kressl von der SPD-Fraktion.

Nicolette Kressl (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002706, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Leistungen, die egal in welcher Form in den Familien erbracht werden, müssen vom Gesetzgeber besser anerkannt werden. Das macht dieses Bundesverfassungsgerichtsurteil sehr deutlich. Was daraus noch deutlicher hervorgeht, ist, daß über viele Jahre hinweg der Gesetzgeber die Familien steuerlich zu schlecht behandelt hat. ({0}) Wie oft haben wir denn im Finanzausschuß erlebt, daß wir um jede finanzielle Besserstellung der Familien regelrecht ringen mußten! ({1}) Angesichts dessen muß ich der Kollegin Scheel ein bißchen widersprechen: Wir haben doch damals die Regierung bei der Kindergeldregelung nicht unterstützt. Wir haben sie regelrecht dazu gezwungen, das Kindergeld in dieser Weise festzusetzen. ({2}) Ich will nicht alle Einzelheiten aufzählen. Diese kann man in den Protokollen des Finanzausschusses nachlesen. Aber wie viele Vorschläge zu den Kinderbetreuungskosten und in bezug auf erwachsene behinderte Kinder haben wir gemacht, um die Situation von Familien zu verbessern! Jedesmal mußten wir die Regierung entweder zum Jagen tragen, oder sie hat sofort all das abgelehnt, was wir auf den Tisch gelegt haben. ({3}) Es erscheint mir reichlich unverfroren, daß die Oppositionskolleginnen und -kollegen jetzt so tun, als seien es nicht sie gewesen, die die familienpolitischen Defizite über Jahre haben größer und größer werden lassen. Dieses schnelle Drehen im Wind dieses Urteils erstaunt mich ganz arg. ({4}) Es ist noch keine acht Wochen her, daß Frau Hasselfeldt in der Debatte zum Steuerentlastungsgesetz die Kindergelderhöhung mit einem Weihnachtsgeschenk verglichen hat - wie absurd angesichts dieses Urteils. ({5}) Und weil Sie, Frau Frick, hier so tun, als hätten Sie die richtigen Ideen, als hätten Sie die richtigen Entscheidungen getroffen, will ich zitieren, was Sie dazu gesagt haben: Auch wir halten es für wünschenswert, die Leistungen für Familien zu verbessern. Wir aber haben einen anderen Ansatz. Ja, Sie haben einen anderen Ansatz. Es ist aber der falsche. Das können Sie jetzt in dem Urteil nachlesen. ({6}) Diese politischen Fehleinschätzungen in der Frage des Rechts auf Kindergeld über Jahre hinweg haben dazu geführt, das das Bundesverfassungsgerichtsurteil so extrem kurze Fristen gesetzt und so exakte Vorgaben gemacht hat. Allerdings haben wir uns über solch exakte Vorgaben schon ein bißchen gewundert. Wenn Sie Ihre Aussagen zu diesem Urteil heute mit Ihren Aussagen damals in der Debatte über unser Steuerentlastungsgesetz vergleichen, müßten Sie eigentlich mit schamrotem Gesicht durch dieses Parlament laufen. ({7}) Ich will auch darauf hinweisen, daß wir einen Entschließungsantrag zu Ihrem alten Steuerreformgesetz auf den Tisch gelegt haben, in dem in bezug auf die Kinderbetreuungskosten stand: Wir wissen, daß es notwendig ist, die Kinderbetreuungskosten unabhängig vom Familienstand der Eltern und unabhängig von ihrer ErwerbsDr. Gregor Gysi tätigkeit zu berücksichtigen. Und auch Sie hätten es wissen müssen: Es gab dazu ein Ifo-Gutachten, das beim BMF seit 1996 unter Verschluß gehalten wurde. Angesichts dessen wundere ich mich sehr, daß Sie so tun, als hätten Sie nicht gewußt, daß da Handlungsbedarf besteht. ({8}) Wir werden in aller Ruhe beraten, wie wir dieses Verfassungsgerichtsurteil umsetzen. Noch eines steht in diesem Urteil, was mir sehr wichtig ist: Der Gesetzgeber hat nicht das Recht, in irgendeiner Form moralisch zu werten, in welcher Art und Weise Eltern ihre Kinder betreuen, ob alleine, ob zusammen oder mit Hilfe eines Dritten. Eben das werden wir bei der Umsetzung dieses Urteils berücksichtigen. Wir werden uns alleine von der Tatsache lenken lassen, daß die Leistungsfähigkeit der Eltern durch Unterhalt, durch Erziehungs- und Betreuungsleistungen steuerlich eingeschränkt ist. Das wird unsere Leitlinie bei dem neu zu erarbeitenden Gesetz sein. ({9}) Dieses Parlament hat durch das Bundesverfassungsgerichtsurteil - das ist wahr - eine große Hausaufgabe aufbekommen. Es wird nicht einfach, das umzusetzen. Aber ich finde, die Familien hätten es verdient, daß man hier im Parlament nicht polemisch darüber diskutiert. Statt zu erzählen, was alles im Chaos endet, sollten Sie lieber bereit sein, vorurteilsfrei gemeinsam mit uns zu überlegen, welche Wege offenstehen. Ich kann Sie nur auffordern, in diesem Bereich jede Vermischung mit ihrem Bedürfnis, Opposition destruktiv zu betreiben, in Zukunft zu unterlassen. Ich finde, die Familien haben es verdient, daß wir ganz offen und sachlich über diese Wege diskutieren. Ich danke Ihnen. ({10})

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Ich gebe das Wort dem Abgeordneten Norbert Barthle, CDU/CSU-Fraktion.

Norbert Barthle (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003033, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Sehr geehrter Herr Präsident Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wurde mehrfach gesagt, daß wir von der CDU/CSU-Fraktion dieses Urteil begrüßen. Ich will das wiederholen und aus ganz persönlicher Sicht unterstreichen. Als Vater von zwei Kindern weiß ich sehr wohl, welche finanziellen Belastungen mit der Betreuung und Erziehung von Kindern alltäglich verbunden sind. Die bisherige gesetzliche Regelung genügt - das sagt das Bundesverfassungsgericht in lobenswerter Deutlichkeit - dem Kriterium der Freistellung des Existenzminimums nicht. Ich unterstreiche an dieser Stelle, die grundsätzliche Kritik von Frau Scheel, was die Kompetenzzuschreibung von Politik und BVG anbelangt. Nur, daraus nun den Schluß zu ziehen, es handele sich um eine Ohrfeige für die alte Bundesregierung, wie es mehrfach gesagt wurde, halte ich für billige Polemik und letztendlich für Geschichtsklitterung. ({0}) Ich will Ihnen sagen, warum. Wahr ist doch vielmehr, daß die dem BVG-Beschluß zugrunde liegende Verfassungsbeschwerde sich auf das Jahr 1983 bezieht, und wahr ist doch auch, daß die neue Bundesregierung 1982 einen sozialpolitischen Scherbenhaufen vorgefunden hat. Die SPD-geführte Bundesregierung hatte zwischen 1975 und 1982 ({1}) im Sozialbereich Kürzungen in Höhe von fast 95 Milliarden DM vorgenommen, darunter - man höre und staune - die Kürzung des Kindergeldes beim zweiten und dritten Kind um 20 DM, die Kürzung des BAföG, den Wegfall des Haushaltsfreibetrags für Alleinerziehende usw. Diesen familienpolitischen Kahlschlag hat damals die CDU/CSU-Fraktion zunächst einmal korrigiert. Stichworte wie „Erziehungsgeld“, „Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der Rente“, „verbesserte Leistungen für Alleinerziehende“ usw. umschreiben nur einen kleinen Teil der familienpolitischen Leistungen. 1998 erreichten die Entlastungen bei den Familien ein Volumen von fast 77 Milliarden DM; das sind 49 Milliarden DM mehr als bei der Regierungsübernahme 1982. Auch das ist wahr. ({2}) Grundsätzlich halte ich wenig von diesen rückwärtsgewandten Betrachtungen. Ich denke, wir sollten den Blick nach vorn richten. Denn die deutsche Öffentlichkeit, Millionen von Eltern, auch wir hier im Parlament, erwarten von der Regierungskoalition ganz konkrete Vorschläge, wie sie die zu erwartenden Steuerausfälle von mindestens 22,5 Milliarden DM pro Jahr denn finanzieren will. Wenn ich mir die bisherigen finanzpolitischen Schnellschüsse und Rohrkrepierer der rotgrünen Regierung anschaue, ({3}) dann schwant mir nichts Gutes. Sollten Sie bei Ihrer bisherigen Logik bleiben, werden am Ende die Eltern die ihnen zustehenden Entlastungen unter dem Strich selbst finanzieren müssen, damit auch ja alles aufkommensneutral ist. Nach der Logik Ihrer Gegenfinanzierungsstrategie werden manche sogar noch etwas drauflegen müssen. ({4}) Eine neue Angst geht um in Deutschland, hört man in diesen Tagen, die Steuerangst, so titelte die „Bild“Zeitung. Da ist etwas Wahres dran. ({5}) Man kann nur hoffen, dieses Urteil führt bei der Koalition zu der Erkenntnis, daß an einer gründlichen KonsoNicolette Kressl lidierung der Staatsfinanzen, am Sparen im besten Sinne des Wortes kein Weg vorbeiführt. ({6}) Deshalb eine dringliche Bitte: Denken Sie nicht einmal im Traum daran, zur Gegenfinanzierung das EhegattenSplitting weiter einzuschränken oder gar ganz abzuschaffen, wie man lesen kann. Dies würde der Urteilsbegründung der Karlsruher Richter völlig zuwiderlaufen, die ihre Entscheidung gerade auf den besonderen Schutz von Ehe und Familie abgestellt haben. Das ist gut so. Übrigens, eine Erhöhung der Mineralölsteuer um 7 Prozent, Frau Scheel, würde vielleicht gerade einmal 4,5 bis 5 Milliarden DM im ersten Jahr erbringen und zahlreiche, vor allem kinderreiche Familien insbesondere im ländlichen Raum, die einen ausgeprägten innerfamiliären Fahrdienst organisieren müssen, erheblich belasten. Bedenken Sie das nochmals. Meine sehr verehrten Damen und Herren, vernünftig, finanzpolitisch redlich wäre es nach diesem Urteil, das Steuerentlastungsgesetz und die sogenannte ökologische Steuerreform komplett zurückzuziehen, angesichts der Steuermindereinnahmen neu zu beraten und eine konsistente Steuerreform auf den Tisch zu legen, die diesen Namen auch verdient. ({7}) Für diejenigen in der Regierungskoalition, die es einfach nicht begreifen wollen - entschuldigen Sie, wenn ich das so sage -, will ich das an Hand des Bildes der zugeknöpften Weste nochmals verdeutlichen: Bei Ihrer Steuerreform nutzt es wenig, nur die obersten zwei Knöpfe frisch zuzumachen. Da bleiben die Verwerfungen. Das ganze Ding muß geöffnet werden, und man muß von vorne anfangen; dann kommt etwas Gescheites heraus. ({8}) Wenn Sie das tun: Nehmen Sie die Ergebnisse der mehrtägigen Anhörung ernst, auf der über Ihr Reformkonzept ein vernichtendes Urteil gesprochen wurde! Gehen Sie daran, die Grundanliegen der Petersberger Beschlüsse nochmals nachzulesen, nämlich niedrigere Steuersätze und eine Nettoentlastung für alle! ({9}) Dann sind Sie auf dem richtigen Weg. Danke. ({10})

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Ich darf auch dem Kollegen Barthle im Namen des Hauses zu seiner ersten Rede gratulieren. ({0}) Ich gebe nunmehr der Kollegin Lydia Westrich von der SPD-Fraktion das Wort.

Lydia Westrich (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002490, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch heute sprühen in dieser Aktuellen Stunde die Funken, obwohl alle Fraktionen die Situation begrüßen, die zumindest in diesem Zeitrahmen nicht von uns geschaffen wurde, mit der wir aber sehr sorgsam und verantwortlich umgehen müssen. Daher nützen Beiträge à la Kollegin Rönsch überhaupt nichts. ({0}) Ich sehe das Urteil mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Ich sehe es mit einem lachenden Auge, weil diese Entscheidung wunderbar in unser sozialdemokratisches Konzept hineinpaßt, lang aufgestaute Forderungen von Familien ernst zu nehmen und Zug um Zug umzusetzen. ({1}) Vielleicht, Frau Kollegin Rönsch, hätten Sie die aufgeregten, glücklichen Gesichter der Vertreterinnen und Vertreter der Familienverbände bei der Anhörung zum Steuerentlastungsgesetz sehen sollen, als das Urteil am Dienstag bekannt wurde. Sie hätten aber auch die anfängliche Ungläubigkeit in diesen Gesichtern sehen sollen. Dabei ist mir sehr schmerzhaft bewußt geworden, daß die Familien nach 16 Jahren christlichdemokratischer und liberaler Politik nichts Gutes mehr vom Staat erwartet haben, leider zu Recht. ({2}) Sie haben nach 16 Jahren familienfreundlicher Sonntagsreden in Ihrer Regierungszeit und tatsächlichem Erleben eines permanenten Einkommensverlustes in den eigenen Portemonnaies das Vertrauen in die Politik verloren. Wie oft hat Ihr Altbundeskanzler die Familie als Keimzelle der Gesellschaft und des Staates bezeichnet; er hat aber in 16 Jahren keinen Finger gerührt, dieser Keimzelle auch genügend Nährlösung zuzuführen? ({3}) Selbst als das Verfassungsgericht die Berücksichtigung des Existenzminimums für Kinder zwingend vorgeschrieben hat, meine Damen und Herren aus der CDU/CSU und F.D.P., haben Sie zugelassen, daß dieses verfassungsrechtlich zwingend vorgeschriebene Kindergeld als Sozialklimbim bezeichnet wurde und dessen Einsparung als ständig verfügbare Masse zur Gegenfinanzierung von Unternehmenssteuererleichterungen zur Verfügung stand. Man kam sich ja manchmal wie in einem Steinbruch vor. ({4}) Da haben Sie - Sie haben das auch jetzt wieder erwähnt - das Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Vermögensteuer sehr viel ernsthafter umgesetzt und verteidigt. Das verlorengegangene Vertrauen der Familien in die Politik geht ganz auf Ihr Konto; das nehmen wir nicht auf unseren Rücken. Deshalb habe ich auch ein weinendes Auge. Wäre dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts bereits vor der Bundestagswahl ergangen, wären Sie in der Familienpolitik mit Pauken und Trompeten durchgefallen und wären Ihre Fraktionen mit noch viel kleinerer Besetzung im Bundestag vertreten. ({5}) Die Frage der Steuergerechtigkeit wird nämlich von den Bürgern viel sensibler aufgenommen, als Sie gedacht haben. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich weiß nicht, ob Sie bei der Größe Ihrer Fraktion noch viel zu lachen haben. Wir als Sozialdemokratische Partei Deutschlands haben uns gemeinsam mit unserem Koalitionspartner Bündnis 90/Die Grünen zum Ziel gesetzt, die Familienpolitik in dieser Legislaturperiode in den Mittelpunkt unserer Politik zu stellen. Die Erziehung von Kindern geht uns nämlich alle etwas an. ({6}) Sie ist, wie es das Verfassungsgericht ausdrücklich feststellt, eine gesellschaftliche Aufgabe. Es liegt sehr wohl in unserem Interesse, wenn Kinder beispielsweise Mitglieder in Vereinen werden, um Kontakte unter Gleichaltrigen zu finden, in ein soziales Umfeld integriert werden und vorbereitet sind, später einmal ein verantwortliches Leben in unserer Gesellschaft zu führen. Die Kinder sind unsere Zukunft. In ihren Händen liegt die Zukunft unseres Gemeinwesens, und sie sollen sich auch in diesem Gemeinwesen zurechtfinden. Deshalb sind in unseren Plänen zur Steuerreform zu Recht bereits umfangreiche Entlastungsmaßnahmen für Familien mit Kindern enthalten. Mit der Erhöhung des Kindergeldes zum 1. Januar 1999 haben wir eine erste konkrete Maßnahme ergriffen, die den durch die Erziehung von Kindern entstehenden Mehrbelastungen Rechnung trägt. Natürlich bleibt noch einiges zu tun, damit wir die Vorgaben des Urteils erfüllen. Angesichts einer angespannten Haushaltslage stellt dies natürlich eine große finanzpolitische Herausforderung dar. Allerdings können Sie davon ausgehen, daß wir auch diese meistern werden, weil wir das Verfassungsgericht und die Familien ernst nehmen. Vielen Dank. ({7})

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Ich gebe das Wort dem Kollegen Jochen-Konrad Fromme, CDU/CSUFraktion.

Jochen Konrad Fromme (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11003126, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieses Urteil steht in einem originären Zusammenhang mit der Steuerreform. Sie sollten wegen des Finanzierungszusammenhangs nicht von Erblasten sprechen, sondern sich um Ihren eigenen finanzpolitischen Trümmerhaufen kümmern. ({0}) Da sagt die Parlamentarische Staatssekretärin Hendricks: Steuererhöhungen sind nicht grundsätzlich auszuschließen. Da sagte der Minister: Es soll keine Steuererhöhungen geben. Da sagt der Parlamentarische Geschäftsführer: Das Thema Mehrwertsteuer steht im Zusammenhang mit der EU. Soll hier mit einer Ausrede vielleicht schon vorgebaut werden? Da sagt Frau Scheel: keine Verbrauchsteuererhöhung. Dann sagt sie: Verbrauchsteuererhöhung doch, 7 Prozent Ökosteuer. Dann sagt der Finanzminister wieder: keine Steuererhöhungen. Dann sagt Frau Simonis: Ehegattensplitting soll herangezogen werden, also Gegenfinanzierung im gleichen Bereich. ({1}) Frau Matthäus-Maier warnt davor, Geld aus der Ökosteuer herauszunehmen. Meine Damen und Herren, sind es etwa Scheingewinne, die hier eingesetzt werden sollen? Warum muß man überhaupt auf so etwas eingehen? ({2}) Da sagt dann die Haushaltsexpertin Titze-Stecher: Das Ganze geht nur bei Verzicht auf Mehrwertsteuererhöhung oder Ehegattensplitting. Ihr Finanzminister Schleußer aus Nordrhein-Westfalen warnt davor und sagt: Denkt daran, beim Ehegattensplitting ist gar nicht so viel zu holen. Recht hat er, und zwar aus zwei Gründen: erstens, weil es finanziell nicht geht, und zweitens, weil das Verfassungsgericht genau das Gegenteil gesagt hat. ({3}) Sie haben es immer noch nicht kapiert. Da sagt der Haushaltsexperte Metzger: schmerzhafte Eingriffe in Leistungsgesetze. Meine Damen und Herren, wen trifft denn das? Doch in erster Linie wieder kinderreiche Familien und diejenigen, denen das Verfassungsgericht gerade etwas eingeräumt hat. Sie haben zunächst einmal den Schuldenberg gegenüber den Ländern und Kommunen abzutragen. ({4}) 1,8 Milliarden DM haben Sie mit dem Kindergelderhöhungsgesetz entgegen dem Grundgesetz nicht erfüllt, obwohl es doch die SPD-Länder waren, die im Bundesrat bei der Neuregelung des Familienlastenausgleiches gerade den Rechtsanspruch der Länder und Kommunen durchgesetzt haben. Jetzt halten Sie sich überhaupt nicht daran. Das ist doch eine Schuld, die Sie noch einlösen müssen. Sie werden spätestens im Bundesrat merken, daß dies auch eingefordert wird. ({5}) Meine Damen und Herren, im Steuerentlastungsgesetz haben Sie in der letzten Lesung 36 Änderungen angekündigt. Wir haben ja nichts dagegen und würden uns freuen, wenn Sie denn aus den Anhörungen gelernt hätLydia Westrich ten. Aber ich empfinde es schon als verantwortungslos, die gesamte Wirtschaft und die Menschen mit irgendwelchen angekündigten Änderungen zu beunruhigen das haben wir in der Expertenanhörung deutlich spüren können - und hinterher dann wieder Teile zurückzunehmen. ({6}) Wenn ich Ihre Steuerpolitik, Herr von Larcher, ansehe, dann muß ich ehrlich sagen: Die Echternacher Springprozession kommt mir vor wie das 24-Stunden-Rennen von Le Mans. Es geht doch bei Ihnen immer nach der gleichen Methode - wir kennen das aus Niedersachsen -: Herr Schröder kündigt 100 Prozent an, nimmt 10 Prozent zurück, läßt sich dafür feiern und macht die Menschen vergessen, daß 90 Prozent bleiben. Deshalb sollten Sie sich von dem von allen Experten verworfenen Entwurf verabschieden. Werfen Sie ihn in den Papierkorb! Machen Sie einen neuen Entwurf unter Berücksichtigung des Bundesverfassungsgerichtsurteils. Dann tun Sie etwas Vernünftiges. Schönen Dank. ({7})

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Der Kollege Fromme hat seine erste Rede gehalten. Auch ihm darf ich dazu gratulieren. ({0}) Ich gebe nunmehr als letzter Rednerin der Kollegin Ingrid Matthäus-Maier von der SPD-Fraktion das Wort.

Ingrid Matthäus-Maier (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001436, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bestätigt die Zielsetzung der Politik dieser Bundesregierung, die Familien mit Kindern finanziell zu entlasten. Wir haben vor der Wahl gesagt, aus ökonomischen, familienpolitischen und verfassungsrechtlichen Gründen werden wir das Kindergeld auf 250 DM anheben. Wir haben dieses Versprechen gehalten. ({0}) Ich erinnere mich, wie wir über all die Jahre kämpfen mußten. Wir mußten Theo Waigel doch praktisch jede Kindergelderhöhung, auch von nur 10 DM, mühsam aus der Nase ziehen. ({1}) Er und Sie haben immer erst dann gehandelt, wenn Karlsruhe Sie dazu verurteilt hatte. Haben Sie vergessen, wie schön die Kollegin Margot von Renesse einmal gesagt hat: „Theo Waigel verhält sich wie ein unterhaltspflichtiger Vater, der erst dann zahlt, wenn er vollstreckbar verurteilt ist.“? Meine Damen und Herren, das war doch die Situation. ({2}) Noch im letzten Herbst - ich erinnere mich gut; da geht es gar nicht so sehr um Sie - haben all die klugen Verfassungsrechtler, Professor Bareis, die Forschungsinstitute, der Steuerzahlerbund gesagt, wir sollten die Anhebung des Kindergeldes, diese Erhöhung des Sozialtransfers doch bitte unterlassen - daß sie nicht „Sozialklimbim“ gesagt haben, ist schon ein Wunder - und statt dessen den Spitzensteuersatz senken. ({3}) Ich persönlich habe mich mit Herrn Schäuble dreimal auseinandergesetzt, weil er die 250 DM Kindergeld partout nicht wollte. Stellen Sie sich einmal vor, wo wir stünden, wenn wir diese 250 DM jetzt nicht hätten. ({4}) Den Vogel in Sachen Heuchelei hat Herr Däke vom Steuerzahlerbund abgeschossen. Im letzten Herbst hat der Steuerzahlerbund eine Schrift herausgegeben „Durch Einsparungen die Lasten mindern“. Da heißt es zum Beispiel zum Thema „Familienlastenausgleich“: Die geltende Ausgestaltung des Familienlastenausgleichs geht deutlich über das verfassungsrechtlich Gebotene hinaus ({5}) und ist daher fiskalisch entsprechend teuer. Weiter unten steht geschrieben, man könnte aus dem Familienlastenausgleich fiskalisch 8,5 Milliarden DM herausholen. Gestern hat Herr Däke in der „Welt“ ein Interview gegeben, in dem er gefragt wurde, wie die Notwendigkeit, das Urteil umzusetzen, finanziert werde. Da sagte er, sie hätten Vorschläge für Einsparungen gemacht: bei den Sozialtransfers und bei den Fördermitteln. Da könnte man kurzfristig 40 Milliarden DM herausholen. ({6}) Das stelle man sich einmal vor: Zuerst verlangt dieser famose Herr Däke die Kürzung des Familienlastenausgleichs um 8,5 Milliarden DM, um den Spitzensteuersatz zu senken. Dann hofft er auf das kurze Gedächtnis der Menschen und der Medien und sagt uns gestern, wir könnten die 8,5 Milliarden DM, die er verfassungswidrig aus dem Familienlastenausgleich herausnehmen will, benutzen, um Karlsruhe zu bezahlen. - Meine Damen und Herren, das ist ein Abgrund von Heuchelei. ({7}) Wir alle, egal ob Schwarz, Rot, Grün oder Blaugelb, sollten das, was dieser Mann, der im Moment durch die Talk-Shows zieht, zu diesem Thema äußert, zurückweisen. ({8}) Herr Hauser hat gesagt, wir hätten uns zu den Kinderbetreuungskosten nie geäußert. Das ist nicht richtig. Ich gebe gerne zu: In diesem Gesetzentwurf steht davon nichts. Wir sind belehrt worden, das zu ändern. Das ist gut so. Aber darf ich Sie darauf hinweisen, daß zum Beispiel im familienpolitischen Programm der Fraktion, das unter Leitung von Frau Ulla Schmidt erarbeitet wurde, ausdrücklich steht: „steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten nicht nur für Alleinstehende“. Sie können gerne kritisieren, daß wir das noch nicht gemacht haben. Aber darf ich Sie auch daran erinnern, wie oft ich unter Ihrem Hohngelächter folgendes gesagt habe: Es kann doch wohl nicht sein, daß die Kindergartenbeiträge für Otto Normalverbraucher nicht von der Steuer absetzbar sind ({9}) - da erinnert man sich noch gut -, während es durch das Dienstmädchenprivileg für reiche Leute möglich ist, die Kindergärtnerin vom Vormittag für die Betreuung der Kinder am Nachmittag von der Steuer abzusetzen? ({10}) Bei uns war das ein Thema. Ich gebe gerne zu: In unserem Gesetzentwurf steht es nicht. Wir werden da nachbessern müssen. Das tun wir auch. Staatssekretärin Hendricks hat das Vorgehen bis zum Sommer angesprochen. Die Familien können sich auf eines verlassen: Wir werden sowohl die Eheleute mit Kindern als auch die Alleinerziehenden mit Kindern berücksichtigen. Sie werden in dem Gesetzentwurf, den wir vorlegen werden, entlastet werden. Sie werden als Gewinner daraus hervorgehen. Darauf können sich Familien mit Kindern verlassen. Ich danke Ihnen. ({11})

Dr. Rudolf Seiters (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002156

Meine Damen und Herren, die Aktuelle Stunde ist damit beendet. Wir sind am Schluß unserer Tagesordnung. Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Mittwoch, den 27. Januar 1999, 14 Uhr ein. Die Gedenkstunde zum Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus beginnt um 11 Uhr. Die Sitzung ist geschlossen. ({0}) Ingrid Matthäus-Meier Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete({1}) entschuldigt bis einschließlich Andres, Gerd SPD 22.1.99 Austermann, Dietrich CDU/CSU 22.1.99 Bachmaier, Hermann SPD 22.1.99 Dr. Bartsch, Dietmar PDS 22.1.99 Bierwirth, Petra SPD 22.1.99 Dr. Blank, Joseph-Theodor CDU/CSU 22.1.99 Brüderle, Rainer F.D.P. 22.1.99 Brudlewsky, Monika CDU/CSU 22.1.99 Bulling-Schröter, Eva PDS 22.1.99 Buntenbach, Annelie BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22.1.99 Deligöz, Ekin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22.1.99 Dietzel, Wilhelm CDU/CSU 22.1.99 Eymer, Anke CDU/CSU 22.1.99 Friedhoff, Paul K. F.D.P. 22.1.99 Friedrich ({2}), Peter SPD 22.1.99 Glos, Michael CDU/CSU 22.1.99 Götz, Peter CDU/CSU 22.1.99 Günther ({3}), Joachim F.D.P. 22.1.99 Hanewinckel, Christel SPD 22.1.99 Hartnagel, Anke SPD 22.1.99 Hasenfratz, Klaus SPD 22.1.99 Hasselfeldt, Gerda CDU/CSU 22.1.99 Hauser ({4}), Norbert CDU/CSU 22.1.99 Herzog, Gustav SPD 22.1.99 Höfken, Ulrike BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22.1.99 Hohmann, Martin CDU/CSU 22.1.99 Imhof, Barbara SPD 22.1.99 Jelpke, Ulla PDS 22.1.99 Knoche, Monika BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22.1.99 Kossendey, Thomas CDU/CSU 22.1.99 Kraus, Rudolf CDU/CSU 22.1.99 Küchler, Ernst SPD 22.1.99 Abgeordnete({5}) entschuldigt bis einschließlich Labsch, Werner SPD 22.1.99 Lemke, Steffi BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22.1.99 Lengsfeld, Vera CDU/CSU 22.1.99 Lippmann-Kasten, Heidi PDS 22.1.99 Lohmann ({6}), Götz-Peter SPD 22.1.99 Maaß ({7}), Erich CDU/CSU 22.1.99 Dr. Merkel, Angelika CDU/CSU 22.1.99 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 22.1.99 Neumann ({8}), Volker SPD 22.1.99 Niebel, Dirk F.D.P. 22.1.99 Nietan, Dietmar SPD 22.1.99 Nooke, Günter CDU/CSU 22.1.99 Pau, Petra PDS 22.1.99 Dr. Pfaff, Martin SPD 22.1.99 Dr. Protzner, Bernd CDU/CSU 22.1.99 Roth ({9}), Adolf CDU/CSU 22.1.99 Rühe, Volker CDU/CSU 22.1.99 Rupprecht, Marlene SPD 22.1.99 Scharping, Rudolf SPD 22.1.99 Schmidt ({10}), Silvia SPD 22.1.99 Dr. Schuchardt, Erika CDU/CSU 22.1.99 Schultz ({11}), Reinhard SPD 22.1.99 Dr. Schwarz-Schilling, Christian CDU/CSU 22.1.99 Siebert, Bernd CDU/CSU 22.1.99 Dr. Stadler, Max F.D.P. 22.1.99 Dr. Thalheim, Gerald SPD 22.1.99 Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 22.1.99 Dr. Tiemann, Susanne CDU/CSU 22.1.99 Uldall, Gunnar CDU/CSU 22.1.99 Willner, Gert CDU/CSU 22.1.99 Wissmann, Matthias CDU/CSU 22.1.99 Wolf ({12}), Hanna SPD 22.1.99 Zeitlmann, Wolfgang CDU/CSU 22.1.99 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 733. Sitzung am 18. Dezember 1998 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 Grundgesetz nicht zu stellen: - Siebtes Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes - Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre - Gesetz zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte - Gesetz zur Änderung des Versorgungsreformgesetzes 1998 und anderer Gesetze ({13}) - Gesetz zur Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung und anderer Gesetze ({14}) - Steueränderungsgesetz 1998 - Viertes Gesetz zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes ({15}) - Gesetz zu dem Abkommen vom 18. September 1998 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Zentralbank über den Sitz der Europäischen Zentralbank - Steuerentlastungsgesetz 1999 - Gesetz zur Stärkung der Solidarität in der gesetzlichen Krankenversicherung - GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz - GKV-SolG Zu den beiden letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat die folgenden Entschließungen gefaßt: Entschließung des Bundesrates zum Steuerentlastungsgesetz 1999: 1. Der Bundesrat geht bei der Zustimmung zum Steuerentlastungsgesetz 1999 davon aus, daß das mit dem Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 ({16}) über eine Verbreiterung steuerlicher Bemessungsgrundlagen insgesamt vorgesehene Volumen zur Finanzierung der Entlastungsmaßnahmen vom Deutschen Bundestag so beschlossen wird. Angesichts der schwierigen Lage der öffentlichen Haushalte sind Steuerausfälle, die über die im Entwurf des Steuerentlastungsgesetzes genannten rd. 15 Milliarden DM hinausgehen, nicht zu verkraften. 2. Durch das Steuerentlastungsgesetz 1999 ({17}) erhöht sich der Ausgleichsanspruch der Länder gegenüber dem Bund bei der Finanzierung des Familienleistungsaus- gleichs für 1999 auf rd. 4 Milliarden DM; weiterhin besteht eine Aus- gleichsforderung für die Jahre 1996 bis 1998 in Höhe von 5,7 Milliar- den DM. Der Bundesrat erwartet, daß der Deutsche Bundestag im weiteren Gesetzgebungsverfahren zum Steuerentlastungsgesetz eine Regelung beschließt, die der verfassungsrechtlich abgesicherten Lastenverteilung beim Familienleistungsausgleich entspricht und eine Kompensation der Einnahmenausfälle bei Ländern und Gemeinden sicherstellt. Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Stärkung der Solidarität in der gesetzlichen Krankenversicherung - GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz - GKV-SolG a) Der Bundesrat unterstützt nachdrücklich die zentralen Anliegen des vorliegenden Gesetzes, zu den Grundprinzipien einer solidarisch finanzierten, paritätischen sozialen Krankenversicherung zurückzukehren, die Finanzgrundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung ({18}) kurzfristig zu stabilisieren und damit die Voraussetzungen für eine grundlegende Strukturreform in der GKV zum Jahr 2000 zu schaffen. Er begrüßt, daß damit - wie von ihm in der Vergangenheit wiederholt gefordert - der Weg der zunehmenden Aushöhlung der Funktionstüch- tigkeit der GKV, wie er von der alten Bundesregierung in den letzten Jahren beschritten wurde, gestoppt wird. b) Wesentliche Elemente des Gesetzes erfüllen vom Bundesrat seit längerem nachdrücklich vertretene Forderungen. Dies gilt insbesondere für - die Aufhebung des Kopplungsautomatismus von Beitragserhöhungen mit weiteren Zuzahlungsanhebungen, - die Beseitigung klassischer Elemente der privaten Versicherungswirtschaft ({19}), die die solidari- schen Finanzierungsgrundlagen der GKV, namentlich die Solidarität der Gesunden mit den Kranken, tendenziell aushöhlen, - die Rückkehr zu qualitäts- und kostensteuernden Strukturen in der zahnmedizinischen Versorgung für alle Versicherten, unabhängig von ihrem Alter, - den Einstieg in eine Rückführung der überhöhten Zuzahlungen vor allem für chronisch Kranke und ältere Versicherte. c) Der Bundesrat weist darauf hin, daß die Finanzneutralität des Gesetzes für die gesetzliche Krankenversicherung im Jahr 1999 bewahrt bleiben muß. Aufgrund des erreichten Beitragssatzniveaus in der GKV und seines unmittelbaren Einflusses auf das Ziel der mittelfristigen Rück- führung der Lohnnebenkosten auf unter 40 % hat die Stabilität der Bei- tragssätze der GKV höchste Priorität d) Der Bundesrat geht davon aus, daß im Rahmen der von der Bundesregierung zum 1. Januar 2000 angekündigten durchgreifenden Strukturreform in der GKV Gelegenheit bestehen wird, auf eventuelle Problemlagen, die mit dem Gesetz verbunden sein könnten, angemessen zu reagieren. Er teilt die Ziele der Strukturreform, für mehr Wettbewerb um Qualität, Wirtschaftlichkeit und effizientere Versorgungsstrukturen zu sorgen. Von der zu Beginn des Jahres 2000 in Kraft tretenden Strukturreform sind ausreichend Impulse zu erwarten, um die GKV dauerhaft leistungsfähig und bezahlbar zu erhalten. Der Bundesrat wird die Ausgestaltung der Strukturreform von Beginn an konstruktiv begleiten. Druck: Bonner Universitäts-Buchdruckerei, 53113 Bonn 53003 Bonn, Telefon: 02 28/3 82 08 40, Telefax: 02 28/3 82 08 44 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus Gedenkstunde des Deutschen Bundestages Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1999 I n h a l t : Präsident Wolfgang Thierse............................. 1193 A Bundespräsident Dr. Roman Herzog................ 1195 A Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1999 1193 Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus Gedenkstunde des Deutschen Bundestages Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1999 Beginn: 11.01 Uhr

Dr. h. c. Wolfgang Thierse (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002318

Herr Bundespräsident! Herr Bundeskanzler! Herr Bundesratspräsident! Frau Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Gäste! Wir gedenken heute, am Tag der Befreiung des Konzentrationsund Vernichtungslagers Auschwitz vor 54 Jahren, aller Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Der 27. Januar ist unser nationaler Gedenktag. Sie, sehr verehrter Herr Bundespräsident, haben ihn 1996 proklamiert und damals betont, daß gerade dieses Gedenken nicht in Ritualen erstarren darf. Der 27. Januar ist für uns Deutsche Anlaß, öffentlich, aber auch jeweils persönlich zurückzublicken auf eine Phase unserer jüngeren Geschichte, auf ein Geschehen, das noch immer alle Vorstellungskraft sprengt. Gerade deshalb ist es unverzichtbar, im Erinnern zugleich die Aufgaben der Gegenwart und Zukunft ins Auge zu fassen. Theodor W. Adornos bekannte Feststellung, die erste Aufgabe an jede Erziehung sei, dafür Sorge zu tragen, daß sich Auschwitz niemals wiederholen könne, richtet sich in der Bürgergesellschaft an jeden einzelnen von uns. Deshalb ist dieser Gedenktag eine nachdrückliche Forderung zur Wachsamkeit. Die Erinnerung an das millionenfache Leid, das die nationalsozialistische Gewaltherrschaft mit ihrem menschenverachtenden Rassenwahn über Europa und andere Teile der Welt gebracht hat, verlangt, schon den Anfängen jeder Wiederholungsgefahr entgegenzutreten. Um das gemeinsame Erinnern an das Geschehene hat es in den vergangenen Wochen und Monaten in der deutschen Öffentlichkeit eine intensive Debatte gegeben. Ich will auf die Art und Weise dieser Auseinandersetzungen nicht eingehen, insbesondere nicht über Stilfragen urteilen. Wichtiger und zukunftsweisender ist die Feststellung, daß diese Debatte notwendig und nützlich ist. Wenn ich sie richtig wahrgenommen habe, hat diese Debatte deutlich gemacht, daß wir derzeit in Politik und Gesellschaft in einem Generationswechsel stehen. Vieles von dem, was zuletzt kontrovers erörtert wurde, hängt wohl zusammen mit dem Aufeinandertreffen unterschiedlicher Erfahrungen und Sichtweisen. Zu der Generation derer, die die Schrecken des Nationalsozialismus aus eigenem Erleben, aus schlimmsten Erfahrungen kennen, und der Generation der Töchter und Söhne der Opfer und der Täter treten die Jüngeren, denen das ganze Ausmaß des Grauens, die Mechanismen der Ausgrenzung, die menschenverachtende Brutalität der Täter, die Ignoranz und Gleichgültigkeit der Masse und vor allem das unermeßliche Leid der Opfer nur über historisches, also vermitteltes Wissen zugänglich gemacht werden können. Die Frage dieser Vermittlung müssen wir deshalb über fünf Jahrzehnte nach der Befreiung von Auschwitz neu diskutieren. Die genannte Debatte hat gezeigt, daß veränderte und erweiterte Zugänge zum Geschehenen notwendig sind. Wir brauchen den gesellschaftlichen Diskurs über das richtige Maß, die angemessenen Formen des Erinnerns, wie Sie, sehr geehrter Herr Bundespräsident, in Ihrer Rede am 9. November letzten Jahres in Berlin festgestellt haben. Das richtige Maß, die angemessene Form zu finden verlangt nach einer Prüfung in zweierlei Richtung: Was ist dem entsetzlich Geschehenen angemessen? Was ist für Gegenwart und Zukunft richtig? Ein Zuviel kann problematisch sein, ein Zuwenig erst recht. „Darf man nicht wissen wollen?“ - So hat Thomas Mann gefragt und nach 1945 mit einem entschiedenen Nein geantwortet. Dieses Nein gilt bis heute für alle Demokraten und - so hoffe ich - mit gleicher Entschiedenheit. Halten wir daran fest: Verpflichtende Erinnerung, Gedenken der Leiden der Opfer, Übernahme der geschichtlichen Verantwortung - das war das moralische Fundament, das gehörte zur Raison d'être der neubegründeten deutschen Demokratie, der Bundesrepublik Deutschland. Es gibt keine kollektive Schuld, gewiß; aber das heißt nicht, daß die Katastrophe von 1933 bis 1945 im kollektiven 1194 Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1999 Gedächtnis der Deutschen je getilgt werden dürfte. In ihm muß vielmehr unser fester Wille aufbewahrt sein, nie wieder eine solche schreckliche Diktatur, in welcher Form auch immer, zuzulassen. ({0}) Es ist deswegen die Aufgabe der jetzigen wie der künftigen Generationen, durch die Übernahme der politischen Haftung Verantwortung für die Vergangenheit zu übernehmen und das Bewußtsein für die von einem deutschen Staat begangenen Unmenschlichkeiten wachzuhalten. Die Sorge um die Erinnerung darf deswegen keine lästige Trauer sein und schon gar nicht in formeller Ritualisierung erstarren, sowenig Erinnerung gänzlich ohne Riten auskommt. Gerade wegen dieser gemeinsamen Grundüberzeugung gilt es, uns in Gesellschaft und Politik über die Art und Weise des Erinnerns und Gedenkens immer neu zu verständigen. Ich möchte in diesem Zusammenhang auf zwei problematische Erfahrungen hinweisen. Zum einen: Historische Aufklärung soll und kann politisches Bewußtsein schaffen und das Geschehene in Erinnerung rufen. Daß sie auch zur Trauer um die Toten, zu Empathie mit den Opfern führt, dessen können wir nicht mehr so sicher sein. Zur Dialektik der Aufklärung - das wissen wir inzwischen - gehört eben auch, daß sie als einseitige, gar bloß rationale ihr Gegenteil bewirken kann, nämlich die Kälte der Verdrängung. Insofern darf gerade in der Annäherung an die nationalsozialistischen Verbrechen nicht versäumt werden, das Entsetzliche so zu vermitteln, daß es auch mit dem Herzen erfahren und begriffen wird. Insofern auch ist Gedenken immer mehr als aufgeklärtes Wissen, sosehr dieses Gedenken immer auch und neu des Anstoßes durch historische, bestimmte Erinnerung bedarf. Zugleich aber gilt es, den jungen Menschen historisches Wissen und emotionale Betroffenheit so zu vermitteln, daß sie eine Beziehung zur Gegenwart, also gegenwärtige moralische Sensibilität und politische Verantwortung ermöglichen. Betroffenheit, die bloß ratlos macht, Wissen, das folgenlos bleibt, solcherart Ergebnisse von Erinnerungsarbeit sind nicht menschengemäß und gesellschaftlich folgenlos. Die Gefährdungen der Demokratie, die Mechanismen von Stigmatisierung und Ausgrenzung, die Ursachen, Erscheinungsformen und Wirkungen von Intoleranz und Rassenwahn zu begreifen und mit diesem Wissen und Empfinden die Gegenwart zu beobachten und in ihr zu handeln, darum geht es. Was damals Juden, Sinti und Roma, Behinderte, Homosexuelle, politische Gegner waren, das können heute andere Personen und Gruppen sein, die durch Stigmatisierungsprozesse ausgegrenzt werden. Eine zweite problematische Erfahrung bringe ich aus der DDR mit: Gedenken darf niemals verordnetes, gar zwanghaftes Erinnern sein. Dies hat der staatlich angeordnete Antifaschismus uns nachdrücklich vor Augen geführt. Aus einem ehedem authentischen und glaubwürdigen Antifaschismus wurde ein ideologisches Herrschaftsinstrument zur moralischen Legitimierung der SED-Diktatur. So wurden Gedenken und Erinnerung an die nationalsozialistischen Verbrechen von vielen - gewiß nicht von allen in der DDR - zunehmend als autoritär und formelhaft empfunden und waren von problematischer Wirkung. Die Erfolge der Rechtsextremisten gerade in ostdeutschen Ländern sind auch ein spätes Echo solch unfreier Erinnerung. Wenn wir diese widersprüchlichen Erfahrungen ernst nehmen, dann können wir mit aufmerksamer Gelassenheit feststellen: Jede Generation hat das Recht und steht vor der Herausforderung, ihre eigene Form des Gedenkens zu entwickeln. Sie muß sich dem Geschehen auf ihre Art und Weise stellen, ihren eigenen Zugang suchen und finden. Nur so halten wir unser kollektives Gedächtnis in einer Weise lebendig, die für Jüngere und Ältere, für Angehörige der Erlebnisgeneration wie ihre Kinder und Kindeskinder einen gemeinsamen Horizont des Verstehens und zugleich eine Basis des Gesprächs über das Geschehene bietet. Ich halte es im übrigen für ein Zeichen der Stärke unserer Demokratie, daß wir über diese Fragen gegenwärtig so intensiv debattieren. Es ist ein Stück Selbstaufklärung der Gesellschaft, wenn sie öffentlich darüber diskutiert, wie sie mit der Vergangenheit, mit der Erinnerung an die Zeiten der Inhumanität und Menschenverachtung, der Diskriminierung und des Genozids umgehen kann und will. Gerade deswegen ist die Kontroverse um ein Holocaust-Denkmal in Berlin von solchem Gewicht, und gerade deshalb gehört diese Debatte auch in unser Parlament. Der Deutsche Bundestag wird sich in den nächsten Wochen und Monaten diesem Thema auf verantwortliche Weise widmen und hoffentlich zu einer tragfähigen und überzeugenden Entscheidung kommen. Meine Damen und Herren, neue Ansätze des Erinnerns - das bedeutet auch andere Formen des Gedenkens im Deutschen Bundestag. Wir hören nun drei Stükke aus dem „Requiem für einen polnischen Jungen“ einem Werk, das der Heidelberger Komponist Dietrich Lohff nach Texten von Opfern der Nationalsozialisten verfaßt hat. Die Kunst ist ein wichtiges Medium der Erinnerung, ein anderes ist die Sprache. Sie, sehr geehrter Herr Bundespräsident, haben das öffentliche Wort stets in ganz besonders unverwechselbarer Weise zu nutzen gewußt: zu kritischen und differenzierten Stellungnahmen, aber ebenso zu Aussagen, die verbinden und Gemeinschaft schaffen, Worte, in denen die gemeinsamen Aufgaben, Ziele und Überzeugungen unserer parlamentarischen Demokratie zum Ausdruck kommen. Diese Übereinstimmung deutlich zu machen ist an keinem Tag wichtiger als an unserem Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus. Ich möchte Sie deshalb bitten, nach dem Requiem das Wort zu ergreifen und zu uns zu sprechen. ({1}) Präsident Wolfgang Thierse Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1999 1195

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Herr Präsident! Exzellenzen! Meine Damen und Herren! Was Menschen anderen Menschen an Leid und Grausamkeiten zufügen können, das ist tief in das individuelle wie in das gemeinschaftliche Gedächtnis der Deutschen eingebrannt. Der heutige Tag, der auf die Befreiung von Auschwitz hinweist, ist bleibende Erinnerung daran. Aber die vergangenen Monate haben doch auch wieder gezeigt, daß wir - worauf ich oft genug hingewiesen habe - die bleibende Form dieses Erinnerns noch nicht gefunden haben. Wieder ist eine Debatte darüber entstanden, in welcher Form wir uns redlich an die Verbrechen des Nationalsozialismus erinnern sollten, ja sogar auch wieder darüber, ob es - fünfzig Jahre nach dem Ende des Grauens - überhaupt noch notwendig sei, daß wir uns immer wieder von neuem selbst mit diesem Teil unserer Geschichte konfrontieren. Ich werde sogleich noch ein paar Worte zu den ernsthafteren Teilen der Diskussion sagen. Vorweg aber das eine: Wer je den Gedanken an ein Ende des Erinnerns erwogen hat, der sollte davon so schnell wie möglich ablassen. Das hat noch nicht einmal etwas mit Nationalsozialismus und Holocaust zu tun, sondern es ergibt sich aus zwei ganz einfachen, fast möchte ich sagen: banalen Erfahrungen. Ohne gründliches Wissen um seine Geschichte kann auf die Dauer kein Volk bestehen. Das war in den jüngstvergangenen Jahrzehnten zwar nicht immer völlig unbestritten; aber diese Zeit ist, wenn ich recht sehe, vorbei. So frei und so souverän ist überhaupt kein Volk, daß es ohne Wissen um seine Vergangenheit bestehen könnte. Wenn ein Volk aber versucht, in und mit seiner Geschichte zu leben, dann ist es sehr gut beraten, in und mit seiner ganzen Geschichte und nicht nur mit ihren guten und erfreulichen Teilen zu leben. Ich habe es schon des öfteren gesagt und wiederhole es hier bewußt: Für mich ist jeder Versuch, die Verbrechen des Nationalsozialismus aus der geschichtlichen Erinnerung auszublenden, letztlich nur eine besondere Form intellektueller Feigheit, und Feigheit ist das letzte, was ich von meinem Volk erleben möchte. Das hat für mich auch nichts damit zu tun, ob uns andere immer wieder an unsere Geschichte erinnern, ja nicht einmal damit, aus welchen Gründen und mit welcher Absicht sie das tun. Unserer Geschichte haben wir uns ohne Rücksicht darauf zu stellen, was andere aus ihr machen, und übrigens auch ohne Rücksicht darauf, was andere aus ihrer eigenen Geschichte machen. Aufrechnungen und Hinweise auf die Defizite anderer lenken nur von der Sache ab. Wenn ich mich unserer Geschichte zu stellen versuche, versuche ich das nicht in Schande, sondern ich versuche es in Würde und mit Redlichkeit. Aber - der Bundestagspräsident sagte es bereits - wir leben in einer Zeit des Generationswechsels, in einer Zeit des Übergangs von der Erinnerung an Erlebtes zur Erinnerung an Mitgeteiltes. In einer solchen Zeit ist es unerläßlich, daß man sich der Formen des Erinnerns noch einmal in allem Ernst vergewissert. Deshalb war es gut, daß die Debatte stattgefunden hat, die sich mit den Namen Bubis und Walser verbindet. Es ist ohnehin immer gut, wenn sich Positionen klären und wenn nicht unausgesprochen bleibt, was viele Menschen - so oder so - denken. Aber diese Debatte hat auch viele Gedanken zutage gefördert, die wir in ihrer Bedeutung erst richtig erkennen werden, wenn sich der unvermeidliche Pulverdampf verzogen haben wird. Ich will aber auch sagen, was mich an dieser Debatte gestört hat. Martin Walsers Rede - man mag zu ihr stehen, wie man will; jedenfalls hat sie nicht für das Vergessen plädiert - hat eine wichtige Auseinandersetzung in unserer Öffentlichkeit provoziert und sollte das wohl auch. Diese Auseinandersetzung hat in der Tat auch stattgefunden, teils in bemerkenswerten Diskussionsbeiträgen von dritter Seite, teils in dem faszinierenden, glücklicherweise dokumentierten Streitgespräch zwischen den beiden Hauptkontrahenten. Daneben aber gab es gewissermaßen business as usual: Schon nach kurzer Zeit fielen Teile der allgemeinen Debatte wieder in die alten Muster gegenseitiger Beschuldigung zurück - als stünden hier die ewigen Verdränger oder gar Leugner und dort die ewigen Beschuldiger, ja Selbstbeschuldiger. Solche Art der Auseinandersetzung ist unsinnig und fruchtlos. Der Holocaust ist das allerletzte, was wir solchen primitiven Denkschablonen oder, sagen wir es deutlich: der political correctness überlassen dürfen. Ich möchte nicht mißverstanden werden. Was ich hier kritisiere, lag nicht an Ignatz Bubis. Ignatz Bubis legt natürlich immer wieder den Finger in Wunden, die weh tun, und löst damit auch manche heftige Reaktion aus. Aber er hat den Schrecken der Lager am eigenen Leibe erlebt, und er hat seine Angehörigen dort verloren. Er hat also jedes Recht, in Fragen unserer Geschichte empfindlich, ja auch einmal leidenschaftlich zu reagieren. Dennoch: Ich habe mehr als einmal erlebt, wie gerade er im Ausland für das heutige Deutschland eintritt und wie er auch Ansprüche, die er für ungerecht hält, mit aller Entschiedenheit zurückweist. Viel zu wenige bei uns wissen um die Angriffe, denen er auch dieserhalb ausgesetzt ist. Ich sage es geradeheraus: Ignatz Bubis ist ein deutscher Patriot. ({0}) Aber ich will hier nicht über Personen reden, sondern über die hinter uns liegende Debatte. An ihr hat mich noch etwas ganz anderes nachdenklich gestimmt. Wieder einmal hat sie sich fast ausschließlich unter Vätern und Großvätern, unter Müttern und Großmüttern abgespielt, und das, obwohl wir doch wissen, wie ernsthaft sich große Teile unserer Jugend gerade auch mit den Schattenseiten unserer Vergangenheit beschäftigen. Es ist ja nur die eine Seite der Realität, wenn immer wieder darauf hingewiesen wird, daß vielleicht ein Viertel dieser Jugend von den damaligen Verbrechen nichts weiß. Andersherum gelesen bedeutet das doch, daß dann drei Viertel sehr wohl Bescheid wissen. Ich möchte von hier aus gerade jenen Opfern der NS-Zeit meinen Dank sagen, die weder Mühe noch Aufwand, noch Schmerz scheuen, um ihre Geschichte und ihre Erlebnisse in Gesprächen mit jungen Menschen weiterzugeben, solange es Alter und Gesundheit eben zulassen. 1196 Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1999 Dennoch bleibt es wahr: Auch in der jüngsten Debatte haben sich die jungen Menschen kaum hörbar gemacht. Ich frage mich, woran das liegt, denn, wie gesagt, an fehlendem Wissen und fehlendem Interesse kann es nach allem, was ich weiß und beobachte, nicht liegen. Ich stelle nur eine Frage: Liegt es vielleicht daran, daß die ältere Generation - was ihr gewiß niemand verübeln kann - wieder einmal über ihre eigenen Verwicklungen und Verkrampfungen diskutiert hat, nicht aber darüber, was das alles für die jungen Menschen bedeutet und welche Konsequenzen diese aus der Geschichte ziehen sollen? Liegt es vielleicht sogar daran, daß diese Jugend längst dabei ist, ihr eigenes Verhältnis zu dieser Geschichte zu gewinnen, ohne daß das schon in greifbaren Formeln seinen Ausdruck gefunden hätte? Wie auch immer: Wenn es so wäre, dann hätten wir darauf mehr zu achten als auf „richtiges“ Reden in der Eltern- und Großelterngeneration. Denn wie die jungen Menschen, die die Zukunft unseres Volkes bestimmen werden, über die Frage denken, ist heute schon ungleich wichtiger als alle Auseinandersetzungen und Begriffsklärungen zwischen denen, die sich damit nunmehr seit über 50 Jahren befassen. Es geht heute ja nicht mehr so sehr um die Frage, ob, sondern es geht um die Frage, in welcher Weise wir uns erinnern sollen. Die besondere Bedeutung, die diese Fragestellung heute bekommt, entsteht dadurch, daß inzwischen die weit überwiegende Mehrheit der Deutschen den Nationalsozialismus und seine Verbrechen gar nicht mehr aus eigener Anschauung kennt. Neue Generationen sind herangewachsen, so daß Erinnerung, selbst in der jetzigen Elterngeneration, nur mehr eine vermittelte, keine eigene mehr sein kann. Deshalb fehlt der Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus heute die zusätzliche Aufladung durch einen Generationenkonflikt wie in den 60er Jahren. Es fehlt ihr auch das Tribunalartige, das sie lange Zeit, vielleicht unvermeidlicherweise, bestimmt hat. Meine Damen und Herren, das hat Folgen: Niemand aus der jetzt in die Verantwortung hineinwachsenden Kinder- und Enkelgeneration kann beispielsweise aus der deutschen Vergangenheit heraustreten, indem er die Pose moralischer Überlegenheit annimmt. Niemand kann sich im nachhinein auf die Seite der Opfer oder der Widerstandskämpfer phantasieren und politische Gegner auf die Seite der Täter stellen. Der Nationalsozialismus - wir mögen das wollen oder nicht - ist unser gemeinsames, schreckliches Erbe. Aber: Mit dem Verschwinden der Generation, aus der viele durch persönliche Schuld, durch Mitläufertum oder einfach durch Wegschauen in das Verbrechen verstrickt waren, wird auch ein neues Hinsehen möglich. Das kann doch auch eine große Hoffnung sein. Eine Gefahr könnte freilich darin liegen, daß die Erinnerung einfach ausbleibt, daß neue Generationen - wir sprachen bereits darüber - einfach sagen, das alles gehe sie nichts mehr an, und sie wollten deswegen auch nichts mehr davon wissen. Ich sage hier mit allem Nachdruck: Ich halte diese Gefahr für sehr gering. Aus eigener Erfahrung weiß ich, wie gesagt, daß die Kenntnisse über den Nationalsozialismus bei unseren Jugendlichen und jungen Erwachsenen beachtlich sind, vor allem aber, daß das Interesse, sich weiterhin damit zu beschäftigen, groß ist. Es sind eher einige der Älteren, der 60- bis 70jährigen, die ihre Verdrängungswünsche auf die Jugend projizieren oder sie ihr sogar einreden wollen. Das macht mir Mut zu sagen: Ich sehe eher die Chancen. Die jüngeren Leute kennen - ich nenne nur ein paar Beispiele - die Tagebücher von Anne Frank, das HitlerBuch von Sebastian Haffner, die Tagebücher von Viktor Klemperer, sie haben die Holocaust-Serie und „Schindlers Liste“ gesehen, sie fahren an die Orte des Schrekkens, sie pflegen Gedenkstätten und Gräber, sie arbeiten an Dokumentationsprojekten ihrer Schulen mit, und sie sehen sich auch die historischen Sendungen im Fernsehen an. Kein anderes Thema hat beim Schülerwettbewerb zur deutschen Geschichte so viele Einsendungen gehabt wie die Ausschreibungen zum Thema „Alltag im Nationalsozialismus“. Keine Frage: Unsere jungen Leute diskutieren und forschen, sie fragen, sie schauen hin. Darin liegt die Chance, die Erinnerung wachzuhalten. Dazu gehört es dann aber, daß die jüngeren Generationen nicht nur passive Zuhörer der alten bleiben. Ich möchte direkt an diese Jüngeren appellieren, meine Damen und Herren: Wir brauchen Sie auch als aktive Diskussionsteilnehmer. Wir brauchen Ihre Fragen, die wahrscheinlich ganz anders sind als die unseren, wir brauchen Ihre Sichtweisen, Ihre Art der Auseinandersetzung, Ihr Interesse. Und Sie sollten sich in die Diskussionen einmischen. Ich sage es direkt: Brechen Sie mit Ihrer Art zu fragen die alten Denkmuster und die alten Sprachspiele auf! Wenn das gelingt, dann hat die Erinnerung eine Zukunft. Zur Zukunft der Erinnerung gehört aber noch mehr. Zunächst: Wir brauchen Orte der Erinnerung. Dabei denke ich nicht allein an ein zentrales Mahnmal. Darüber soll und wird der Deutsche Bundestag entscheiden. Ich bin froh, daß es eine lange, über weite Strecken außerordentlich ernsthafte und fruchtbringende Debatte über das Mahnmal gegeben hat. Es muß aber jetzt bald eine tragfähige Entscheidung getroffen werden. Eines möchte ich aber hinzufügen: Wir Deutschen müssen dieses Mahnmal um unserer selbst willen bauen. Wir bauen es nicht für das Ausland, wir bauen es nicht als Demonstration dauernder Schuld. Wir bauen es auch nicht in wohlfeiler, letztlich aber unehrlicher Identifikation mit den Opfern. Es muß das werden, was sein Name sagt: gewiß eine bleibende Erinnerung an die Verbrechen, vor allem aber ein Gedenken an die Opfer und an ihr Leid sowie ein Mahnmal für die jeweils Lebenden. Wir sollten, über das ganze Land verbreitet, noch mehr Orte der konkreten, historischen Erinnerung haben. Der Nationalsozialismus hat eben nicht nur in Berlin stattgefunden, in Nürnberg oder in München. Überall hat es Szenen des Schreckens gegeben. Überall gab es Schulen, aus denen die jüdischen Kinder entfernt wurden. Überall gab es Geschäfte, die den Besitzern weggnommen wurden. Überall hatte die SA ihre VerhörBundespräsident Dr. Roman Herzog Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1999 1197 keller. Überall gab es Sammelstellen für die Transporte. Wer sich nur ein wenig damit beschäftigt, der kann herausfinden, wie sich das Verbrechen in das Land hineingefressen hat, wie sich das Verbrechen ganz in seiner nächsten Umgebung abgespielt hat. Auch hier geht es nicht um deutsche Selbstbezichtigung. Durch die konkrete Erinnerung an konkreten Orten wird die den späteren Generationen fremder werdende Geschichte als tatsächliche Realität greifbar. Die Menschen sollen es wissen: Das alles hat sich nicht irgendwo in einer grauen Vorzeit abgespielt, sondern hier, in Deutschland, in meiner Stadt, in einer Zeit, in der es schon Autos, Telefone und Radios gab, unter Menschen, die nicht sehr viel anders lebten als wir. Die Topographie des Terrors läßt sich im alltäglichen Leben der Welt finden. Auch in der regionalen Aufarbeitung, in der konkreten Suche nach Zeugnissen und Orten liegt übrigens eine Chance für die schulische Beschäftigung mit dem Nationalsozialismus. Die Schule hat ihre besonderen Chancen. Sie hat aber auch ihre Probleme; denn der Nationalsozialismus ist kein Unterrichtsgegenstand wie alle anderen und auch kein beliebiges Objekt der Zeitgeschichte. Es geht ja nicht nur um die Vermittlung historischer Fakten. Wer sich dieser Geschichte stellt, der wird als moralisches Subjekt selbst in Frage gestellt, der muß sich doch einfach fragen: Wieso haben die Täter so gehandelt, wieso die Mitläufer? Wieso konnten sie sich nicht in ihre Opfer hineinfühlen? Wie funktioniert Verführung? Wie funktioniert Massensuggestion? Er wird auch um die Frage nicht herumkommen: Bin ich sicher, daß ich nicht mitgemacht hätte? Wäre nicht auch ich nur Zuschauer geblieben? Hätte nicht auch ich so furchtbare Angst gehabt, daß ich eben nicht widerstanden hätte? Die Beschäftigung mit dieser Zeit geht deshalb notwendigerweise mit der Erziehung zu Gewissensbildung und Verantwortung einher. Dabei ist es für die Lehrer und Erzieher gewiß schwierig, die rechte Balance zu halten. Der Nationalsozialismus darf nicht nur als abgeschlossener Lehrstoff einer endgültig vergangenen Geschichte behandelt werden. Andererseits darf er aber auch nicht durch platte und leichtfertige Aktualisierungen zur Moraldidaktik herhalten müssen. Das würde nur ein einzigartiges Verbrechen relativieren. Lernziel - wenn man das überhaupt so nennen kann wäre nicht nur eine möglichst genaue Kenntnis dessen, was im Dritten Reich geschehen ist, sondern auch so etwas wie eine Einübung in Empathie, in das Sichhineinversetzen, das Hineinfühlen, und übrigens auch in Mißtrauen gegen die großen Vereinfacher. Kenntnis der Verbrechen und Gedenken an die Leiden sind zwei sehr verschiedene Dinge. Aber wir brauchen beides, damit die daraus erwachsenden Lehren tatsächlich in den Köpfen und Herzen ankommen. Das sind wirklich anspruchsvolle Ziele; aber mit weniger dürfen wir uns nicht zufriedengeben. Natürlich hat der Schulunterricht seine besonderen Schwierigkeiten. Wie prinzipiell jeder Unterrichtsinhalt auf den Widerwillen der Schüler stoßen kann - zum Beispiel weil es eine nicht geliebte Schule ist, die ihn vermittelt -, so kann die Ablehnung auch in diesem Fall zu besonders fatalen Blockaden und Verweigerungshaltungen führen. Um der wichtigen Sache willen - und nicht, um das Thema herunterzuspielen - muß hier deshalb sehr sorgfältig - ich sage bewußt auch: sehr wohlüberlegt - vorgegangen werden. Und vor allem: Die Schule darf von der Gesellschaft gerade jetzt nicht allein gelassen werden, nur weil es mehr als je zuvor um die nachfolgenden Generationen geht. Lassen Sie uns die Lerninhalte und die Lehrmethoden sehr genau, sehr öffentlich und vor allem sehr zielorientiert diskutieren! Auch das ist eine Aufgabe, die noch vor uns steht. Denn daß es jetzt um die jungen Menschen in unserem Land geht, das müßte eigentlich vor aller Augen sein. Darauf sollten wir uns endlich einstellen. Hier gibt es Dinge zu bedenken, die bisher nicht so eindeutig waren. Die große Mehrheit der heute lebenden Deutschen ist nicht schuld an Auschwitz. Aber natürlich: Auch sie ist in besonderem Maße verantwortlich dafür, daß sich so etwas wie Holocaust und Auschwitz nicht und niemals wiederholt. Die Mehrheit der heutigen Deutschen ist auch nicht schuld an Selektion, Vertreibung und Völkermord. Aber sie muß ihre besondere Verantwortung dafür fühlen, daß da in der Welt, wo wir auch nur ein wenig mitzureden haben, kein Platz mehr für diese Art von Verbrechen sein darf. Es trifft zu: Unser Erbe heißt Verantwortung. Aber selbst diese Verantwortung bezieht sich, was die nachfolgenden Generationen betrifft, nicht auf die Vergangenheit, sondern auf die Zukunft. Es gibt - um nur ein Beispiel dafür zu nennen - eine falsche Einschätzung des Nationalsozialismus, die gleichzeitig eine gefährliche Verharmlosung darstellt. Ich meine, wir sind heute zu leicht geneigt, zu glauben, schon am Anfang, 1933, hätte jeder sehen können, wohin das alles führen mußte. Darüber kann man ja reden. Viele haben es ja damals auch gesehen. Aber damit wird zugleich suggeriert, wir seien heute intellektuell und moralisch gegen eine solche Blindheit gefeit. Und das stimmt eben nicht. Das eine ist eine historische Täuschung, das andere eine fromme Illusion. Wenn wir den Anfängen wehren wollen, müssen wir also unablässig wachsam sein. Das gilt vor allem für den Antisemitismus. Der mag in Deutschland gegenwärtig nicht größer sein als in anderen Ländern. Aber wenn bei uns noch immer jüdische Gräber geschändet werden, muß uns das mehr in Empörung und Gegenwehr versetzen als andere. Bei uns dürfen Antisemiten keinen Fußbreit Raum bekommen. Aufmerksam sein müssen wir auch auf unseren Sprachgebrauch. Schon antijüdische Redensarten und Witze haben bei uns keinen Platz mehr. Manche Wörter und Ausdrücke sind einfach - man mag es drehen und wenden, wie man will - so beschmutzt, daß wir sie nie mehr unbefangen in den Mund werden nehmen können. Denken Sie nur an den Begriff „Selektion“ oder an vergleichbare Begriffe. Aufmerksam sein müssen wir auf alle Anzeichen von Aussonderung, von Diskriminierung anderer wegen der Herkunft, des Glaubens oder aus welchem Grund auch Bundespräsident Dr. Roman Herzog 1198 Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1999 immer. Ich will an dieser Stelle ausdrücklich hinzufügen: Da, wo es um berechtigte Ansprüche auf Entschädigung oder Wiedergutmachung geht, muß dafür gesorgt werden, daß die Opfer bekommen, was ihnen zusteht. Auch das hat nichts mit Instrumentalisierung oder mit sogenannter ewiger Aufrechnung zu tun, sondern einzig und allein mit Recht und Gerechtigkeit. Eines ist klar: Auschwitz hat unser Bild vom Menschen verfinstert. Was einmal historische Wirklichkeit war, gehört für immer zu den furchtbaren Möglichkeiten des Menschen, deren Wiederholung - in welcher Form auch immer - nicht ausgeschlossen werden kann. Die Dämme und Sicherungen müssen also immer wieder aufs neue gebaut werden. Ivo Andric hat in seinem Roman „Die Brücke über die Drina“ in ganz anderem Zusammenhang das folgende geschrieben - ich zitiere -: Die Menschen zerfielen in Verfolgte und Verfolger. Jenes hungrige Tier, das im Menschen lebt und sich nicht zeigen darf, solange nicht die Dämme der guten Sitten und der Gesetze entfernt werden, war jetzt befreit. Nun war das Zeichen gegeben, die Dämme waren weggeräumt. Wie oft in der menschlichen Geschichte waren Gewalt und Raub, ja auch Mord, stillschweigend zugelassen unter der Bedingung, daß sie im Namen höherer Interessen, unter festgelegten Losungen und gegen eine begrenzte Zahl von Menschen eines bestimmten Namens oder einer bestimmten Überzeugung verübt wurden. Wer damals mit reiner Seele und offenen Auges lebte, konnte sehen, wie sich eine ganze Gesellschaft in einem Tage verwandelte. Dieser Text handelt vom Jahr 1914. Wer ihn heute liest, erkennt, daß „die Dämme der guten Sitten und der Gesetze“ überall und jederzeit nur dann Bestand haben, wenn sie ständig erneuert und gepflegt werden. Im Laufe der letzten 50 Jahre hat sich in Deutschland eine Gesellschaft entwickelt, in der es vieles gibt, von dem man am Anfang nicht einmal zu träumen wagte. Wir haben ganz gewiß nicht die beste aller denkbaren Welten. Aber wir haben einen Fundus an Toleranz und Freiheit, an Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, an Möglichkeiten zur individuellen Entfaltung, an sozialer Sicherheit, an Presse- und Meinungsfreiheit erreicht, von dem wir alle profitieren und über den wir uns alle freuen können. Jeder einzelne dieser Aspekte unseres Gemeinwesens ist auch eine Antithese zu dem, was der Nationalsozialismus verkündet hat. So ist Deutschland heute, und so kennt und respektiert man es in der Welt. An der Verteidigung der Gerechtigkeit, an der Stärke des Rechts, am Wert der Freiheit und am Schutz der Schwachen kann man heute Deutschland erkennen. Das höre ich in vielen Ländern der Welt, die ich besuche, und das ist nicht nur eine politische Höflichkeitsfloskel. So soll es auch bleiben. Natürlich müssen wir auch in diesen Fragen den Blick nach vorn richten. Ein Grund zum Ausblenden der Vergangenheit ist das aber nicht. Dazu geben uns die Opfer das Recht nicht, und dazu gibt uns vor allem unsere Verantwortung für die Zukunft des Menschen kein Recht. ({1}) Musikalische Gestaltung: Bonner Kammerchor, Kammerorchester Leitung: Peter Henn (